Projekt- und Antragsservice

Der Projekt- und Antragsservice der Hochschule Magdeburg-Stendal berät und begleitet bei der Beantragung von Drittmitteln, informiert über aktuelle Förderprogramme und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern. Er versteht sich nach innen als Schnittstelle zwischen akademischen und nicht-akademischen Bereich als auch nach außen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Für ein Erstgespräch steht Ihnen Beatrice Manske als Leiterin des Technologie- und Wissentransferzentrums gern zur Verfügung. 

Für den Projekt- und Antragsservice haben sich vier Projekte und das Technologie- und Wissenstransferzentrum (TWZ) als zentrale Einrichtung der Hochschule zu einer Serviceeinheit zusammengeschlossen:

Wir unterstützen bei der Beantragung von Forschungs-, Projekt- und Gründungsideen:Wir bieten:

  • Orientierung
  • Planung
  • Strukturierung
  • Information über Förderprogramme und -ausschreibungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene
  • persönliche Beratung und Begleitung in der Antragsphase
  • Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartnern
  • und Hilfe, bei allen Fragen, die sonst noch auftreten

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Unterstützende

Welche Unterstützung bietet der Projekt- und Antragsservice?

Der Projekt- und Antragsservice der Hochschule Magdeburg-Stendal berät und begleitet bei der Beantragung von Drittmitteln und sorgt für einen transparenten Gesamtprozess.

Das Team informiert über aktuelle Förderprogramme und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der administrativen Unterstützung (Struktur, Kalkulation, Bearbeitungszeiten, notwendige Unterschriften). Außerdem können Sie formelle Angaben für Ihren Antrag erfragen, wie z.B. die aktuelle Höhe des Drittmittelbudgets, Anzahl der Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Studierendenzahlen.
Die inhaltliche Ausformulierung Ihres Projektantrages übernehmen die Mitarbeiter*innen nicht.

Wenn Sie eine Projektidee haben oder sich an einer Ausschreibung beteiligen möchten, kontaktieren Sie uns frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen  (bei EU-Anträge 6 Wochen) vor dem Abgabetermin, um sich über die notwendigen Durchlaufzeiten und hochschulinternen Abläufe zu informieren. Dieses Vorgehen erspart viel Zeit und Wege.

Wer gehört zum Team Projekt- und Antragsservice im FEZ?

Für ein Erstgespräch und als zentrale Ansprechpartnerin steht Ihnen Beatrice Manske als Leiterin des Technologie- und Wissenstransferzentrums (TWZ) zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie per E-Mail (beatrice.manske@h2.de) oder telefonisch (0391-886 4421) Kontakt auf.

Außerdem gibt es für jeden Fachbereich spezielle Ansprechpartner*innen, die fachspezifische Erfahrungen mitbringen. In den technischen/naturwirtschaftlichen Bereichen bieten jeweils zwei Kolleginnen bzw. Kollegen, bedingt durch das hohe Forschungsaufkommen, Unterstützung an.

FachbereichAnsprechpartner*inKontaktdaten
IWID

Peter Rauschenbach

Hagen Fehse

Tel.: (0391) 886 – 4554, peter.rauschenbach@h2.de

Tel.: (0391) 886 – 4527, hagen.fehse@h2.de

WUBS

Beatrice Manske

Peter Rauschenbach

Tel.: (0391) 886 – 4421, beatrice.manske@h2.de

Tel.: (0391) 886 – 4554, peter.rauschenbach@h2.de

WirtschaftHagen FehseTel.: (0391) 886 – 4527, hagen.fehse@h2.de
AHWBirgit SinhuberTel.: (0391) 886 – 4312, birgit.sinhuber@h2.de
SGMBirgit SinhuberTel.: (0391) 886 – 4312, birgit.sinhuber@h2.de

Für Fragen zur europäischen Forschungsförderung steht Ihnen Markus Lippmann zur Verfügung (Tel. (0391) 886 – 4606, E-Mail: markus.lippmann@h2.de).

Bei Fragen zu gründungsbezogenem Transfer können Sie sich an das Team der Gründer- und Transferförderung wenden (Tel. (0391) 886 – 4192, E-Mail: gruendet@h2.de).

Welche Einrichtungen und Akteure an der h2 müssen in die Antragstellung einbezogen werden?

Um einen ersten Überblick über den internen Durchlauf an unserer Hochschule zu erhalten, steht Ihnen der Projekt- und Antragsservice gern zur Verfügung.

Finanzierung

Wo finde ich Informationen über aktuelle Förderprogramme?

Informationen über aktuelle Förderprogramme können aus vielfältigen Quellen, u.a. aus den Veröffentlichungen der Bundes- und Landesministerien bezogen werden.
Wir empfehlen derzeit den regelmäßig erscheinenden Newsletter der Otto-von-Guericke-Universität. Dieser kann mit einer Anmeldung auf den Seiten des Forschungsportals kostenfrei abonniert werden.

https://forschung-sachsen-anhalt.de/

Das EU-Hochschulnetzwerk hat eine ständig aktualisierte Übersicht im EU-Bereich:

http://www.euhochschulnetz-sachsen-anhalt.de/Ausschreibungen.html

Weitere Informationen zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie auch beim Projekt- und Antragsservice.

Was ist Auftragsforschung?

Unter Auftragsforschung ist im Allgemeinen das wissenschaftliche Forschen im Auftrag eines privatwirtschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Mittelgebers (=Auftraggeber) zu verstehen. Das Ziel des Auftrages wird hierbei vom Auftraggeber vorgegeben und die Rechte an den Forschungsresultaten sind in den meisten Fällen dem Auftraggeber vorbehalten. Die Auftragsinhalte werden in einem Forschungs- und Entwicklungsvertrag festgelegt, der zwischen dem Auftraggeber und der Hochschule Magdeburg-Stendal geschlossen wird. Auftragsforschung ist in der Regel vollkosten- und umsatzsteuerpflichtig.
Im Dokumentenarchiv des Dezernat 1 (Haushalt) finden Sie die jeweils aktuellen Vollkostenkalkulationen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, wirtschaftliche Projekte über das Steinbeis-Transferzentrum oder das FEZ (Forschungs- und Entwicklungszentrum) zu realisieren.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Beatrice Manske als Leiterin des Technologie- und Wissenstransferzentrums (TWZ) gern zur Verfügung.

Welche Fördereinrichtungen gibt es?

Einrichtungen zur Forschungsförderung, im Drittmitteljargon auch "Mittelgeber" oder "Zuwender" genannt, sind sowohl auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene angesiedelt.

Grundsätzlich werden Förderprogramme von Projektträgern verwaltet. Ein Projektträger ist ein Unternehmen, welches im Auftrag der Mittelgeber als  Ansprechpartner für Antragsteller*innen und Zuwendungsempfänger*innen agiert.

  • Landesebene: Landesministerien in Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Ministerium für Bildung, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Ministerium für Justiz und Gleichstellung)
  • Bundesebene: Bundesministerien (insbesondere: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,                        Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und                           Landwirtschaft)
  • EU: Forschungsprogramm HORIZON 2020 und Nachfolgeprogramme, INTERREG, ERASMUS +,…
  • International: DAAD,…
  • Stiftungen: z.B. Robert-Bosch-Stiftung, VolkswagenStiftung, Bertelsmann Stiftung

Welche verschiedenen Arten von Forschungsförderung (Drittmittel) gibt es?

Forschungsförderung kann sowohl durch nationale und internationale Fördereinrichtungen (s.o.) als auch durch die Privatwirtschaft als Auftragsforschung bzw. als Forschungskooperation erfolgen. In der Regel ist Forschungsförderung projektgebunden und muss als solche beantragt werden.

Prozess

Wieviel Zeit wird zum Schreiben eines Projektantrages benötigt?

Der Zeitaufwand für das Schreiben eines Projektantrages ist von verschiedenen Aspekten abhängig und kann sehr unterschiedlich sein. Der Umfang des zu erstellenden Projektantrages ist häufig aus den Ausschreibungsunterlagen abzuleiten. Komplexere Anträge mit verschiedenen Partnern (ggf. internationale Förderprogramme in englischer Sprache) erfordern auf Grund der Abstimmungen mit den Partnern i.d.R. mehrere Monate. Projekte mit hohem Wiederholcharakter (z.B. ZIM) erfordern bei erfahrenen Antragstellerinnen und Antragstellern deutlich weniger Zeit.

Wichtig ist es, die Zeit zur Einholung der erforderlichen Unterschriften (Finanzen, Personal, Recht, Prorektorin, Kanzlerin) zu planen und auch die Durchlaufzeiten in den einzelnen Bereichen zu berücksichtigen.

Erfahrungsgemäß dauert die Einholung aller Unterschriften zirka 10 Tage. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, dann können wir individuell und gemeinsam die Antragstellung planen und vorbereiten.

Muss bei jedem Projekt zuerst eine Projektskizze eingereicht werden?

Eine Projektskizze ist nur bei den Förderprogrammen erforderlich, welche explizit darauf hinweisen. I.d.R. sind größere Ausschreibungen des BMBF oder einige der EU Forschungsprogramme wie HORIZON 2020 zweistufig, d.h., es ist eine Skizze zu erstellen und erst nach erfolgreichem Absolvieren der 1. Stufe erfolgt dann der Vollantrag in der 2. Stufe.
Eine standardisierte Projektskizze kann Ihnen durch das Team Projekt- und Antragsservice zur Verfügung gestellt werden.

Es hat sich jedoch als zweckmäßig erwiesen, dass auch bei Förderprogrammen, die nicht explizit eine Projektskizze erfordern, im Vorfeld mit dem Projektträger Kontakt aufgenommen wird, um die Förderfähigkeit der eigenen Projektidee prüfen zu lassen. Beispielhaft ist hier das häufig genutzte Programm ZIM („Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) (Projektträger: AIF) zu nennen.

Bei welchen Ausschreibungen bzw. Programmen sind für eine erfolgreiche Begutachtung wissenschaftliche Referenzen erforderlich?

Wissenschaftliche Referenzen (z.B. wissenschaftliche Fachpublikationen, bereits erfolgreich abgeschlossene Forschungsprojekte im Themenfeld) sind grundsätzlich förderlich und erhöhen die Chancen auf eine Förderung. Sollten keine Referenzen vorliegen, sollte im Rahmen eines Verbundprojektes eher die Rolle als Projektpartner eingenommen werden. Insbesondere auf Bundesebene (BMBF) und auf internationaler Ebene sind wissenschaftliche Referenzen unbedingt erforderlich, wenn der Antrag Chancen auf Erfolg haben soll.

Wie wird ein Projekt kalkuliert?

Jedes Förderprogramm diktiert in den Ausschreibungsinformationen die anzuwendenden Kalkulationsschemata. Diese sind für den Projektträger maßgebend. Diese Kalkulationsschemata können Besonderheiten aufweisen, welche nicht mit dem Kalkulationsschema der Hochschule zu vereinbaren sind. Für jedes Projekt, welches an der Hochschule angelegt werden soll, muss eine vom Dezernat 1 (Haushalt) bestätigte Kostenkalkulation erstellt werden.

Für die Planung der Personalkosten empfehlen wir die Nutzung der Personalkostenmatrix von
Dezernat 3 (Personal), die immer in aktueller Form im Dokumentenarchiv der h2 zu finden ist.

Für die Antragstellung ist eine Kalkulation entsprechend der Anforderungen des jeweiligen Mittel-gebers erforderlich.

Für ein individuelles Beratungsgespräch steht Ihnen gern das Team des Projekt- und Antragsservice zur Verfügung.

Was ist ein Eigenanteil und wie wird dieser an der Hochschule beantragt?

Bei einigen Förderprogrammen kann nur eine 90%-Förderung beantragt werden, den Rest muss die Hochschule als finanziellen Eigenanteil erbringen.

Wenn die Hochschule  einen finanziellen Zuschuss leisten soll, ist vorher unbedingt rechtzeitig ein Antrag an die Hochschulleitung zu stellen, um zu klären, ob die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Die Vorlage dafür finden Sie im internen Dokumentenarchiv.

Was ist eine Projektpauschale und bei welchen Projekten wird eine Projektpauschale gezahlt?

Bei einer Projektpauschale handelt es sich um einen projektbezogenen Zuschuss, welcher der antragstellenden Einrichtung zu Gute kommt. Insbesondere bei Programmen des BMBF wird an Hochschulen eine Projektpauschale von 20% der kalkulierten Personalkosten bezuschusst. Die Projektpauschale soll den administrativen Strukturen (z.B. dem Bereich Personal und Haushalt) der Hochschule helfen, die mit dem Projekt steigenden Aufwendungen zu bewältigen. In jedem Fall geht auch ein gewisser Anteil der Projektpauschale an die Projektleitung.

Worauf muss bei Verträgen im Rahmen von Forschungsprojekten geachtet werden?

Vor Unterzeichnung des Vertrags (beispielsweise Kooperationsvertrag, Forschungs- und Entwicklungsauftrag oder Verträge über wissenschaftliche Dienstleistungen) ist die Aufstellung eines Finanzierungsplans/einer Kostenkalkulation erforderlich. Der Projekt- und Antragsservice prüft diese. Nach erfolgter Abstimmung des Vertragstexts (zwischen den Kooperationspartnern bzw. Auftraggeber und dem Bereich Recht) und Gegenzeichnung der Projektleitung wird der Vertrag der Kanzlerin zur rechtsverbindlichen Unterschrift vorgelegt. Der Projektleiter bzw. die Projektleiterin ist an der Hochschule Magdeburg-Stendal nicht zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung derartiger Verträge berechtigt.

Spätestens nach der Unterzeichnung des Vertrags muss für die Einrichtung des Projektkontos eine Drittmittelanzeige beim Dezernat 1 (Haushalt) eingereicht werden. Das Team Projekt- und Antragsservice unterstützt Sie dabei gern.

 

Bei welchen Projekten wird ein Kooperationsvertrag benötigt?

Ein Kooperationsvertrag ist bei allen Projekten erforderlich, bei denen mit Projektpartnern zusammengearbeitet wird. Als Hochschule für angewandte Forschung werden fast alle Projekte in Partnerschaft mit externen Einrichtungen durchgeführt. Die Form der Verträge kann in Abhängigkeit des Förderprogramms deutlich voneinander abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie vom Team des Projekt- und Antragsservice.


Aktuelle Förderprogramme auf einen Blick

ZIM-Förderung

Die wichtigsten Informationen finden Sie hier

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Land Sachsen-Anhalt

612 Mio. Euro für Projekte in Sachsen-Anhalt aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der EU – Operationelles Programm 2014-2020 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

EU-Forschungsförderung

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Als Förderprogramm zielt es darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Rund 80 Mrd. € Fördergeld stehen für 2014-2020 zur Verfügung.

Weitere Informationen zu EU-Forschungsfördermöglichkeiten (u.a. COST, ERA-Nets, Joint Programming), der Einwerbung und Verwendung von EU-Fördermitteln erhalten Sie im EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt, welches durch alle Hochschulen und Universitäten des Landes Sachsen-Anhalt gegründet wurde.

www.eu-strategie-fh.net
www.euhochschulnetz-sachsen-anhalt.de

EU-Forschungsmanager für die Hochschule Magdeburg-Stendal im EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt

Markus Lippmann

Tel.: (0391) 886 4606
E-Mail: markus.lippmann@hs-magdeburg.de

Besucheradresse: FEZ, Breitscheidstraße 51, 39114 Magdeburg, R. 1.17

Weitere Informationen zu laufenden Ausschreibungen erhalten Sie auf der Webseite „Forschungsportal Sachsen-Anhalt” im Bereich Geld und Förderung.

Kontakt

Prorektorin für Forschung, Entwicklung und Transfer
Prof. Dr. Kerstin Baumgarten

Tel.: (0391) 886 41 05
Fax: (0391) 886 47 09
E-Mail: pro_forschung@hs-magdeburg.de

Besucheradresse: Haus 3, Raum 1.06

Leiterin Technologie- und Wissenstransferzentrum
Beatrice Manske

Tel.: (0391) 886 44 21
Fax: (0391) 886 44 23
E-Mail: beatrice.manske@hs-magdeburg.de

Besucheradresse: FEZ, Raum 1.09

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