Betreuung von Promotionen

„Unter der Betreuung von Promovierenden wird die mentorenhafte Begleitung einer ansonsten selbständigen und eigenverantwortlichen wissenschaftlichen Leistung des Promovenden verstanden. Ausmaß und Qualität der Betreuung beeinflussen den Erfolg einer Promotion.“

(UniWiND 2017, S. 5)

 

Sie sind Professor*in und betreuen Promovierende? Oder Sie möchten wissen, wie Sie in ein Promotionszentrum aufgenommen werden können?

Auf dieser Seite informieren wir Sie zu best practices in der Promotionsbetreuung, zu Angeboten für Betreuungspersonen und zu Betreuungsmöglichkeiten, v.a. zu den Kriterien für die Aufnahme in ein Promotionszentrum.

Best practices in der Promotionsbetreuung

  • Klären der gegenseitigen Erwartungen zwischen Betreuungsperson und Promotionskandidat*in – Hier finden Sie einen Fragenkatalog vom QualitätsZirkel Promotion.
  • Abschließen einer Betreuungsvereinbarung, in der die Erwartungen und ein regelmäßiger Turnus für Betreuungsgespräche festgehalten werden.
  • Regelmäßige, protokollierte Betreuungsgespräche, auf die sich Betreuungsperson und Promovierende*r vorbereiten, mindestens ein Mal im Semester
  • Gute Erreichbarkeit – Betreuungspersonen sollten auf Mails ihrer Promovierenden zeitnah reagieren.
  • Klare, wertschätzende Kommunikation und das Geben konstruktiven Feedbacks
  • Hinzuziehen einer Beratung/Vermittlung in Konfliktfällen, z.B. die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

 

Pflichten von Betreuungspersonen

Professor*innen der Hochschule Magdeburg-Stendal sind

 

„zu einer angemessenen Betreuung […] des ihnen zugeordneten wissenschaftlichen Nachwuchses verpflichtet. Dazu gehören u.a. das regelmäßige Durchführen von Besprechungen, die Begleitung/Supervision des Arbeitsfortschrittes sowie das Vermitteln der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.“

 

(Ordnung der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, 2024, §4 Abs. 4)

 

Kommen Betreuungspersonen dieser Pflicht nicht nach, kann dies im Extremfall als wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet werden. Das kann zu Sanktionen führen, bis hin zu einem Ausschluss von gutachtenden und betreuenden Tätigkeiten für mehrere Jahre (s. Ordnung der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, 2024, §28).

Angebote für Betreuungspersonen

Kurse und Austauschformate

29.04.26, 16 - 17.30 Uhr: Die Kunst der Promotionsbetreuung: Vernetzung und Erfahrungsaustausch

13.10.26, 16 - 17.30 Uhr: Die Kunst der Promotionsbetreuung: Vernetzung und Erfahrungsaustausch

25.02.27,   9 - 17 Uhr: Gute wissenschaftliche Praxis für Professor*innen (mehr Informationen folgen)

 

Einzelcoaching

Wenn Sie für Ihre Betreuungstätigkeit ein Einzelcoaching mit einem*einer Coach wünschen, melden Sie sich gerne bei Kerstin Tänzer oder Josephin Winkler. Ggf.  kann ein Coaching mit Kostenübernahme organisiert werden.

 

Beratung

Sie haben Fragen zu Aspekten der Betreuung? Wenden Sie sich an Ihre Referentin/Ihren Referenten für wissenschaftliche Nachwuchsförderung, an die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis Ihrer Hochschule oder an das deutschlandweite Ombudsgremium.

Möglichkeiten der Promotionsbetreuung

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Promovierende zu betreuen:

·       Erstbetreuung als Mitglied eines Promotionszentrums

·       Zweitbetreuung von Promovierenden der Promotionszentren

·       Zweitbetreuung in einem kooperativen Promotionsverfahren mit einer Universität

Im Folgenden erläutern wir die Optionen.

 

Mitgliedschaft in einem Promotionszentrum

Mitglieder eines Promotionszentrums erfüllen die Kriterien, die §3 der HAW-Promotionsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorgibt.

Mitglieder müssen demnach folgende Kriterien erfüllen, wobei einige unterschiedlich nach Fachrichtung ausgeprägt sind:

  • Eine Promotion, die mit magna cum laude oder summa cum laude bewertet wurde.
  • Eines der folgenden Kriterien:

a.      Habilitation

b.      Positiv evaluierte Juniorprofessur einer Universität

c.      Kooption durch einen universitären Fachbereich

d.      Frühere Universitätsprofessur

e.      Frühere Professur an einer HAW mit Promotionsrecht und der Erlaubnis, Promotionen zu betreuen

f.       Mind. drei abgeschlossene Betreuungen und Begutachtungen in den letzten sechs Jahren

g.      Mindestanzahl ausgegebener (und selbst eingeworbener) Drittmittel

  • Eine besondere Publikationsleistung in Höhe einer bestimmten Summe an Publikationspunkten

Einen Mitgliedschaftsantrag erhalten Sie von der Referentin/dem Referenten, die/der für das jeweilige Promotionszentrum zuständig ist. Dorthin können Sie den ausgefüllten Antrag mit Nachweisen per E-Mail zurücksenden.

Besonderes Qualitätsmerkmal: In den Promotionszentren sind die Betreuung und Begutachtung personell voneinander getrennt. Die Begutachtung der Dissertation übernehmen ein anderes Mitglied aus dem Promotionszentrum und ein*e externe*r Professor*in.

 

Zweitbetreuungen

In Promotionsverfahren von Promotionszentren und Universitäten können Sie ggf. Zweitbetreuungen übernehmen. Die jeweils geltende Promotionsordnung regelt, wer Zweitbetreuungen übernehmen darf.

In den Promotionszentren übernehmen Erst- und Zweitbetreuer*innen nicht die Begutachtung der Dissertation.

Bsp. Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften:

  • Hier dürfen jene Professor*innen die Zweitbetreuung übernehmen, die einer anderen Fachrichtung als die Erstbetreuung angehören.
  • Als Teil der Promotionskommission, die für die Disputation eingesetzt wird, dürfen nur jene Zweitbetreuungen bestellt werden, die die Mitgliedschaftskriterien der Promotionszentren erfüllen.

Literaturtipps

Der kurze Leitfaden gibt Betreuungspersonen Fragen und Anregungen für die verschiedenen Promotionsphasen (Vorbereitungs-, Arbeits- und Abschlussphase). Er enthält einen Fragenkatalog, mit dem Sie gegenseitige Erwartungen an die Betreuung reflektieren können. Hier finden Sie die Handlungsempfehlungen für Promovierende.

 

Dieser Band zielt, neben individuellen Verantwortungen, auch auf die institutionelle Ebene: Was können die Hochschulen tun, um Promotionsbedingungen zu verbessern?

 

Die Handreichung beschreibt typische Konfliktfälle zwischen Betreuungspersonen und Promovierenden mit möglichen Ursachen, Konsequenzen und Handlungsoptionen.

 

  • Promovierende betreuen (2025) von Dr. Jutta Wergen

Das Buch gibt Betreuungspersonen einen Überblick über die Gestaltung von Promotionsbetreuungen sowie praktisches Handwerkszeug. Sie können den Ratgeber über unsere Bibliothek herunterladen (aus dem Hochschul-Netz).

Promovieren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften Sachsen-Anhalt

Kontakt

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Prorektorin für Forschung, Entwicklung und Transfer

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Fax: 0391 886 47 09
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Portrait der Mitarbeiterin

Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschafts-wissenschaften 
und für kooperativ Promovierende

Josephin Winkler


Tel.: 03931 2187 38 12

Fax: 03931 2187 48 70

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39576 Stendal
Osterburger Str. 25
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Montags 12:00 - 13:00 Uhr

Mittwochs 11:00 - 12:00 Uhr

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Promotionszentrum Umwelt und Technik und für kooperativ Promovierende

Kerstin Tänzer

Tel.: 0391 886 49 92
E-Mail: kerstin.taenzer@h2.de

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Forschungs- und Entwicklungszentrum FEZ
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg
Raum 3.02 

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Bundesministerium für Forschung, Technologie, Transfer und Raumfahrt
Sachsen-Anhalt #modern denken
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK
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