Bachelor-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung: Bewerbungsschluss am 15. Juli

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Um am Zulassungsverfahren für diese Studiengänge teilzunehmen, muss der Antrag auf Zulassung zwingend bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli beim Immatrikulationsamt eingereicht werden (per Post oder persönlich). Der Antrag steht am Ende der Online-Bewerbung als Download zur Verfügung. Das Immatrikulationsamt prüft nach Eingang des Antrags die Bewerbungsunterlagen. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden diese im Onlinecampus angezeigt und können bis zur angegebenen Frist nachgereicht werden.

Folgende Studiengänge sind zulassungsbeschränkt:
Angewandte Kindheitswissenschaften
Gebärdensprachdolmetschen
Gesundheitsförderung und -management
Journalismus
Kindheitspädagogik – Praxis, Leitung, Forschung
Rehabilitationspsychologie
Soziale Arbeit

Studienplatzvergabe

Zulassungsvoraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Für den Studiengang Gebärdensprachdolmetschen müssen zudem Grundkenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache im Umfang von 60 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden. Die Studienplatzvergabe erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (NC) und Wartezeiten (Gesamtzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, außer Studienzeiten an einer deutschen Hochschule), sofern vorhanden.

Zulassungsverfahren

Zusätzliche Qualifikationen nicht erforderlich
Zusätzliche Qualifikationen (z. B. Berufserfahrung, abgeschlossene Berufsausbildung, Praktika oder Freiwilligendienste) sind nicht erforderlich, sie können aber im Auswahlverfahren positiv berücksichtigt werden. Welche Kriterien in den einzelnen Studiengängen für das Auswahlverfahren relevant sind, kann auf den Studiengangswebseiten unter Voraussetzungen nachgelesen werden.



Anfang August

Die Ergebnisse der Auswahlverfahren werden Anfang August im Onlinecampus veröffentlicht. Wem Anfang August noch kein Studienplatz angeboten werden kann, nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
Für andere Studiengänge, die zum Wintersemester beginnen, gilt überwiegend der 15. September als Bewerbungsschluss. Informationen im Detail sind jeweils auf der Seite der jeweiligen Studiengänge zu finden.

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