Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage vom BMBF

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, online hier beantragt werden: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen. Das Studentenwerk Magdeburg ist zuständig für die Antragsbearbeitung der Studierenden, die an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, der Hochschule Magdeburg-Stendal, der Hochschule Harz sowie der Theologischen Hochschule Friedensau immatrikuliert und nicht beurlaubt sind.

Antragsvoraussetzung ist es außerdem, dass die Notlage nachweislich durch die Corona-Pandemie eingetreten ist. Der Antrag kann nur einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Sollte die pandemiebedingte Notlage über den Juni hinaus weiterbestehen, kann jeweils ein weiterer Antrag für Juli und/oder August gestellt werden.

Details zur Antragstellung und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unter folgendem Link zusammengefasst: www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende

Aus technischen Gründen können die Anträge erst ab 25. Juni 2020 im Studentenwerk Magdeburg bearbeitet, geprüft, und Auszahlungen veranlasst werden.

Bitte haben Sie Verständnis und sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. Stattdessen erhalten Sie telefonisch oder schriftlich Auskunft über die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Telefon: 0800 26 23 003 oder per E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Kontakt

Pressesprecher Norbert Doktor

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Norbert Doktor

Tel.: (0391) 886 41 44
Fax: (0391) 886 41 45
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