Energiepreispauschale für Studierende

Die vorlesungsfreie Zeit kann genutzt werden, um die Energiepreispauschale zu beantragen. Foto: Matthias Piekacz

Lange wurde sie angekündigt, nun wird es konkret: Ab 15. März kann die Zahlung der 200 Euro Energiepreispauschale von Studierenden beantragt werden. Das Verfahren erfordert etwas Aufwand. Einige Hinweise gibt die Hochschule bereits. Das gesamte Antragsverfahren wird auf www.einmalzahlung200.de ausführlich erläutert.



Grundlage



Das am 21.12.2022 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) sieht eine finanzielle Entlastung für alle Studierenden vor, die zum Stichtag 1.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Diese können die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bis zum 30.09.2023 beantragen (Ausschlussfrist). Zu den berechtigten Personen zählen auch Promotionsstudierende, ausländische sowie beurlaubte Studierende.

Einen Anspruch haben die Studierenden, die am 1.12.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Studierende, die zu diesem Stichtag im Ausland gewohnt haben, haben keinen Anspruch.



Jetzt schon vorbereiten

Studierende können bereits vor dem 15. März einige Schritte erledigen, um später Zeit zu sparen. Für die Anmeldung wird ein BundID-Konto benötigt. Die ausführliche Beschreibung ist auf www.einmalzahlung200.de zu finden.

Nur Zugangscode und PIN kommen von der Hochschule



Um die Einmalzahlung beantragen zu können, wird ein Zugangscode benötigt. Diesen erhalten alle Antragsberechtigten bis zum 15. März von der Hochschule, ohne diesen beantragen zu müssen. 

Einige Studierende erhalten zusätzlich zum Zugangscode von der Hochschule eine PIN, z. B., wenn sie aus dem Nicht-EU-Ausland kommen. Sie benötigen dann nur ein BundID-Konto mit „Benutzername und Passwort“.
HINWEIS: Der Code wird heute, am 15. März, verschickt. (geä. am 15.3.23)


Fragen zum Verfahren

 über die Hotline

Die Hochschule Magdeburg-Stendal ist an diesem Beantragungsverfahren nur mittelbar beteiligt. Antragstellung und Auszahlung erfolgen nicht über die Hochschule. Wer konkrete Fragen zur Antragstellung hat, kann sich an die Info-Hotline wenden unter 0800 2623 003. Die Hotline ist dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar. 

FAQs zur Einmalzahlung: www.einmalzahlung200.de/faq

Kontakt

Pressesprecher Norbert Doktor

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Norbert Doktor

Tel.: (0391) 886 41 44
Fax: (0391) 886 41 45
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