Erste Berufung nach dem neuen Berufungsrecht

Rektorin Prof. Dr. Manuela Schwartz (l.) und Prof. Dr. Dagmar Arndt auf dem Campus Magdeburg. Foto: Matthias Piekacz

Zum 1. September 2022 wechselt Prof. Dr. Dagmar Arndt von der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg an die Hochschule Magdeburg-Stendal. Sie besetzt die Professur für Psychologie in Prävention und Gesundheitsförderung. Es ist die erste Berufung an der Hochschule nach dem neuen Berufungsrecht. 



Dagmar Arndt hat an der Hochschule Magdeburg-Stendal im Studiengang Gesundheitsförderung und -management studiert und an der Freien Universität Berlin im Fach Psychologie promoviert. In Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit an unterschiedlichen Hochschulen beschäftigte sie sich u. a. mit den psychischen Folgen berufsbedingter Traumatisierungen, Behandlungsmotivation bei stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen und Unterstützungsbedarfen pflegender Angehöriger. Berufspraktische Erfahrungen außerhalb der Hochschule sammelte die ausgebildete Pflegefachkraft u. a. als Leiterin eines pflegerischen Aus- und Fortbildungszentrums. Ein Forschungsschwerpunkt der Gesundheitswissenschaftlerin liegt auf dem Erhalt und der Stärkung der psychosozialen Gesundheit im Arbeitskontext, insbesondere im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin.

Dagmar Arndt freut sich auf die neue Aufgabe am Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien in Magdeburg und auf die Möglichkeit, Studierende in ihrer fachlichen und auch persönlichen Entwicklung zu begleiten. Die Stärkung der psychosozialen Gesundheit sei gesellschaftlich von großer Bedeutung und zählt zu den großen Public-Health-Herausforderungen. Arndt hofft, „dass die Studierenden aus den Lehrveranstaltungen Impulse für den Erhalt und die Förderung der psychosozialen Gesundheit in unterschiedlichen Settings mitnehmen“. Die Verknüpfung von Theorie-Praxis und die Förderung eines wissenschaftlich fundierten kritisch-analytischen Denkens sind ihre großen Anliegen.

Berufungsrecht der Hochschule
Als eine der ersten Hochschulen Sachsen-Anhalts erhielt die Hochschule Magdeburg-Stendal das alleinige Berufungsrecht. „Seit dem Inkrafttreten der Berufungsordnung im Juli 2021 dürfen wir berufen und ernennen, ohne die Zustimmung des Ministeriums einholen zu müssen. Dieser Eigenverantwortung werden wir gerecht, indem wir besonderen Wert auf qualitätsgeleitete und faire Berufungsverfahren legen,“ erläutert die Rektorin Prof. Dr. Manuela Schwartz. Mit der Berufung von Dagmar Arndt als erster Professorin nach neuem Recht, glückte die Nachfolge der renommierten Psychologie-Professorin Dr. Irmtraud Beerlage. Es ist zudem ein „sehr positives Signal“ – so die Rektorin –, „dass die Rückgewinnung einer anerkannten Kollegin gelungen ist“.



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