Öffnung der Mensen nur für Hochschulangehörige
Aufgrund der neuen Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus sind seit dieser Woche gastronomische Einrichtungen zu schließen. Dazu stellte sich die Frage, inwieweit auch Mensen und Cafeterien davon betroffen sind. Es gilt: „ dass die Schließung der hochschulgastronomischen Einrichtungen nur für den Publikumsverkehr, also bisher nicht registrierte Hochschulangehörige und Nutzer, gilt. Soweit und solange die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt Präsenzlehre und Forschung betreiben, darf die Hochschulgastronomie der Studentenwerke zugunsten der Hochschulangehörigen und Nutzer betrieben werden. Für den übrigen Publikumsverkehr sind die Einrichtungen entsprechend dem Gaststättengewerbe im November 2020 zu schließen.“
Dementsprechend wird das Studentenwerk ab Dienstag, den 3. November 2020, die Mensa und Cafeteria Herrenkrug sowie die Mensa Stendal ausschließlich für Studierende und Hochschulangehörige für den Direktverzehr öffnen. Das Angebot des To-Go-Verzehrs bleibt weiterhin bestehen.
Aktuelle Öffnungszeiten und Speisepläne finden Sie unter: www.studentenwerk-magdeburg.de/mensen-cafeterien