Parlamentarische Staatssekretärin war in Stendal

Prof. Dr. Volker Wiedemer, Prof. Dr. Michael Klundt (Organisator der Ringvorlesung), Staatssekretärin Caren Marks, Prof. Dr. Beatrice Hungerland (v. l.) Foto: Kerstin Seela

Im Rahmen der Ringvorlesung „30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ hat am 21. Januar 2020 Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, über das Thema „Die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz – ein wichtiges Signal für die Geltung der Kinderrechte in Deutschland“ gesprochen. Die Frage, wie stark das Kinderrecht auf Berücksichtigung des Kindeswohls und auf Partizipation im Grundgesetz Berücksichtigung findet, erweist sich als ein zentraler Streitpunkt zwischen den Befürwortern und Gegnern einer Grundgesetzänderung.

Außerdem ging die Referentin auf den aktuellen Staatenbericht der Bundesregierung vom Frühjahr 2019 zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ein und skizzierte mögliche Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem gab sie einen Einblick in die Tätigkeiten und Aufgaben einer Parlamentarischen Staatssekretärin auf Bundesebene.

In der nächsten Veranstaltung der Ringvorlesung am Dienstag, den 28. Januar 2020 berichten „Kinder und Nachkommen des Widerstands und der NS-Verfolgung“. Dabei werden Erfahrungen der Nachkommen von Verfolgten des Naziregimes, des Exils und des Widerstands genauso behandelt wie über jugendliche Widerstandskämpfer/innen referiert und vom (Über-)Leben der Kinder antifaschistischer Widerstandskämpfer/innen nach dem Zweiten Weltkrieg berichtet.

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