Stendaler Hochschulvorträge: Ich will mein Recht! Probleme bei der Vergleichsfindung im Schiedsverfahren

Äste ragen über den Gartenzaun, der Zigarettengeruch zieht in die nachbarliche Wohnung oder Musik, Kindergetrappel und Handwerksarbeiten summieren sich zu einem immensen Geräuschpegel: Manchmal kommt es in der Nachbarschaft zu Streitigkeiten, die zwischen den Beteiligten nicht mehr beigelegt werden können. In diesen Fällen können Schiedsstellen als unparteiische Schlichter helfen. Weshalb eine Einigung vor einer Gerichtsverhandlung immer sinnvoll ist, erklärt Schiedsmann Wilfried Köhler im Rahmen der Stendaler Hochschulvorträge am 31. Juli 2019.

Ausgangspunkt vieler Anträge an die Schiedsstelle ist das „Verharren auf mein Recht“, weiß Wilfried Köhler. Seit 2000 ist er als Schiedsmann in der Schiedsstelle 2 der Hansestadt Stendal tätig. Gemeinsam mit zwei weiteren Schiedspersonen setzt er sich für die Beilegung vielfältiger Nachbarschaftsprobleme ein, indem sie Entscheidungen herbeiführen, die die Interessen beider Parteien bei der Konfliktlösung berücksichtigen. Grundlage für das Handeln und Verhandeln der Schiedspersonen sind unter anderem das Nachbarschaftsgesetz, einige das Nachbarschaftsrecht betreffende Paragrafen des BGB sowie Verordnungen der Länder, Städte und Gemeinden oder auch das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Die Hochschule Magdeburg-Stendal und die Winckelmann-Gesellschaft laden im Rahmen der Stendaler Hochschulvorträge am 31. Juli 2019 alle Interessierten ein. Der Vortrag von Wilfried Köhler beginnt um 15 Uhr im Haus 3, Raum 0.05 auf dem Campus der Hochschule, Osterburger Straße 25. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Kontakt für Nachfragen zur Vortragsreihe
Anja Funke
Tel.: (03931) 21 87 48 94
E-Mail: stendaler-hochschulvortraege@h2.de
Web: www.h2.de/stendaler-hochschulvortraege

Kontakt

Pressesprecher Norbert Doktor

Pressesprecher
Norbert Doktor

Tel.: (0391) 886 41 44
Fax: (0391) 886 41 45
E-Mail: pressestelle@h2.de

Besucheradresse: Haus 4, Raum 1.03

Kontakt und Anfahrt

Hintergrund Bild