Neues Mutterschutzgesetz ab 01.01.2018
Seit dem 01.01.2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetzt, das insbesondere für Studentinnen erweiterte Regelungen zur Umsetzung des Mutterschutzes enthält. Die Hochschule ist nun stärker verpflichtet ihrer Schutzfunktion für werdende und stillende Mütter im Studium und in der Ausbildung nachzukommen. Mehr Informationen finden Sie unter hier unter dem Reiter "Allgemeine Regelungen".