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Studium und Studienalltag

Vor dem Studium
Allgemeine Information zur Bewerbung
Für grundständige Bachelor-Studiengänge können Sie sich schnell und unkompliziert über das Online-Bewerberportal bewerben.
Neben dem Anschreiben an die Hochschule, welches Ihnen nach der Eingabe Ihrer Daten zur Verfügung steht, sind folgende Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule einzureichen (postalisch oder persönlich):
- amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung,
- Lebenslauf
- ggf. studiengangspezifische Unterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Hochschule Magdeburg-Stendal (Standort beachten!) einzureichen. Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht zulässig.
Informationen zu Bewerbungsmodalitäten und Antragsfristen für Studieninteressierte finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.
Härtefallantrag
Mit einem Härtefallantrag können Sie die sofortige Zulassung im Rahmen der Härtefallquote nach § 10 HVVO LSA zum Studium beantragen. Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Es gibt kein gesondertes Formular, Sie stellen im Rahmen Ihrer Bewerbung einen Sonderantrag/Härtefallantrag und fügen die entsprechenden Unterlagen Ihrer Bewerbung bei. Eine ausführliche Begründung und entsprechende Nachweise sind beizulegen. Die Rangfolge nach Härtegesichtspunkten wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Handreichung der Hochschule oder hier.
Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Bewerbung
Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirken. Wenn Sie z. B. aufgrund einer längeren Krankheit schulische Ausfallzeiten hatten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der Schulnoten durch ein Schulgutachten nachweisen können, dann kommt eine Verbesserung der Durchschnittsnote in Betracht. Konnte die Hochschulzugangsberechtigung wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Fehlzeiten erst später erworben werden, so kann dies auf die Wartezeit angerechnet werden. Auch dafür ist ein Schulgutachten notwendig. Weiterführende Information zum Nachteilsausgleich bei der Bewerbung finden Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Handreichung der Hochschule oder hier.
Während des Studiums
Nachteilsausgleiche
Studierende, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, experimentelle Arbeiten, Abschlussarbeiten, etc.) ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form oder Frist abzulegen, haben die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche zu beantragen.
In der Ordnung zur Kompensation besonderer Belastungen sind mögliche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich aufgeführt. Sie soll eine Orientierung geben und stellt keine verbindliche Vorgabe für Nachteilsausgleiche dar.
Die Beantragung der Maßnahmen erfolgt schriftlich durch die Studierenden beim Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs. Als Nachweis gilt der "KomPass". Weitere Informationen zum KomPass finden sie hier.
Es ist im Einzellfall zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um den Nachteil auszugleichen. Lassen Sie sich daher bitte bei der Behindertenbeauftragten der Hochschule beraten.
Finanzielle Unterstützung
Verlängert sich das Studium aufgrund einer Behinderung oder Krankheit über die Förderungshöchstdauer hinaus, kann eine weitere Förderung gewährt werden.
Wenn Sie BAföG empfangen, lassen Sie sich bitte beim BAföG-Amt individuell beraten.
Von Ihrem überörtlichen Träger für Sozialhilfe können Studierende mit Handicap - neben der regulären Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherungsleistungen - unter anderem auch Hilfe zur Ausbildung erhalten. Beispiele sind Büchergeld, Vorlesekosten oder Fahrtkosten.
Hilfreiche Leitfäden und Handbücher

Leitfaden für chronisch kranke und behinderte Studierende der HS Magdeburg-Stendal
Die Handreichung verschafft einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für Studieninteressierte und Studierende an der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Handbuch "Studium und Behinderung" des Deutschen Studentenwerks
Das Handbuch der IBS informiert Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Booklet "Beeinträchtigt studieren... so geht's"
Das Booklet informiert Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen auf 18 kurzen Seiten über ihre Rechte sowie über die Angebote zu ihrer Beratung und Unterstützung
Behindertenbeauftragte des Senats

Prof. Dr. Thomas Harborth LL.M., MBA
Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit
Tel.: (0391) 886 49 35
E-Mail: thomas.harborth@h2.de
Besucheradresse: Haus 7, Raum 1.18
Sprechzeiten: Dienstag 11:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung (bitte per Email vereinbaren)