Leihfristen für Dauerleihen und Semesterausleihen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte ich über eine Veränderung der Leihfristen für die Dauerleihen informieren.
Diese Änderungen ergeben sich aus den Erfahrungen der seit März durchgeführten Revisionen.

Die zukünftigen Regelungen sind laut §21 Abs. 5 der Benutzungsordnung:
Für Mitarbeiter der Hochschule besteht die Möglichkeit, Bibliotheksgut auch längerfristig
auszuleihen, wenn dienstliche Belange es erfordern, bis zur Dauerleihe. Die Anzahl der Werke
kann begrenzt werden.

Zu diesem Punkt aus der Benutzungsordnung gilt ab sofort folgende Regelung:
Die Ausleihfrist für die Dauerleihe beträgt 365 Tage. Wenn das Werk nicht vorbestellt ist, kann
das Werk wieder für die Dauer von 365 Tagen verlängert werden. Dazu muss das Werk in der
Bibliothek vorgelegt werden oder ein anderer Nachweis über die Existenz des Werkes erbracht
werden (z.B. tagesaktuelles Handy-Foto).

Zur Unterstützung von Lehre und Forschung stellen wir darüber hinaus auch Semesterausleihen
für eine unbeschränkte Anzahl an Werken für die Dauer von 180 Tagen zur Verfügung. Wenn
die Werke nicht vorbestellt sind, können diese wieder für eine Frist von 180 Tagen verlängert
werden. Dazu muss das Werk in der Bibliothek vorgelegt werden oder ein anderer Nachweis
über die Existenz des Werkes erbracht werden.

Wird ein Werk von einem anderen Nutzer vorgemerkt, bitten wir um Rückgabe innerhalb von 14
Tagen oder falls das nicht möglich ist, eine Rückmeldung an die Bibliothek.

Ich bedanke mich für die Beachtung der neuen Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Manuela Kohrmann

(Leiterin der Bibliothek)

 

Foto: Matthias Piekacz

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