Sanierung der Glasanbauten, Häuser 4, 6, 8 und 10
Im Rahmen der erforderlichen Sanierung der Glasanbauten stehen die Aufzüge der Häuser 4,6,8 und 10 bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.
Zusätzlich sind die Eingänge zur Südseite sowie die Aufenthaltsbereiche in den Glasanbauten nicht nutzbar.
Aufgrund des baulichen Umfangs der Sanierungsmaßnahme lassen sich Geräuschbelästigungen während der gesamten Bauzeit nicht vermeiden.


