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Auch Kinder haben Rechte
Karikatur: Phil Hubbe
Aus treffpunkt campus Nr. 90, 03/2016
Mit dem Wintersemester 2016/17 startet am Standort Stendal der neue Master-Studiengang Kindheitswissenschaften und Kinderrechte. Das Studium knüpft an den Bachelor-Studiengang Angewandte Kindheitswissenschaften an und befähigt die Studierenden, Kinder in ihren Belangen und Bedürfnissen im Sinne der Kinderrechtskonvention wissenschaftlich begründet zu vertreten. Doch wozu braucht es eine UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), wenn es doch schon seit 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gibt?
Text: Prof. Dr. Michael Klundt
Mit der UN-KRK wurde das Kind als Trägerin bzw. Träger eigener Rechte in den Vordergrund gestellt, dessen Interesse stets zu berücksichtigen ist. Kinder sind Menschen, aber keine kleinen Erwachsenen. Sie entwickeln sich, aber, wie der polnische Pädagoge Janusz Korczak sagte: „Das Kind wird nicht erst ein Mensch, es ist schon einer.” Kinderrechte sind also Menschenrechte für Kinder.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen von 1989 wurde von über 192 Staaten unterzeichnet. 1992 ratifizierte auch Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention, in der es um Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Freizeit und Kultur geht. Allerdings geschah die Ratifizierung unter Vorbehalten. Die Bundesrepublik tat sich von Anfang an schwer mit der ungeteilten Anerkennung und Umsetzung der UN-KRK. Allein durch den bis 2010 geltenden ausländerrechtlichen Vorbehalt gegenüber dem Abkommen, glaub(t)en sich Landesregierungen der Bundesländer berechtigt, minderjährige Flüchtlinge bspw. in Abschiebehaft nehmen, der Schulpflicht entziehen oder ihnen Rechte auf Gesundheitsversorgung oder kindgemäße Rechtsberatung vorenthalten zu dürfen.
Seit der vorbehaltlosen Anerkennung der UN-KRK geht es bspw. in fast allen Bundesländern darum, ob geflüchtete Kinder vom ersten Tag an ein Recht auf Bildung haben oder erst nach der Klärung ihres Flüchtlingsstatus. Da sich Letzteres oft viele Monate hinziehen kann, wird den Kindern bis dahin völkerrechtswidrig das Recht auf Bildung vorenthalten. Ein ähnlicher Streitpunkt betrifft die Verletzung des Kindeswohlvorrangs durch zeitweilige Aussetzung des Rechts auf Familienzusammenführung für bestimmte unbegleitete Flüchtlingskinder. Auch deshalb kann die politische und zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung um die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung als ein Kampf um ein Signal für die Umsetzung von Kinderrechten auf Schutz, Förderung und Beteiligung in die politische, rechtliche, wissenschaftliche, schulische und mediale Öffentlichkeit verstanden werden.
Die Hochschule Magdeburg-Stendal ist Mitglied in der bundesweiten Vereinigung von Kinderrechts-organisationen, Familienvereinen und Sozialverbänden namens „National Coalition”. Diese hat u. a. die in der UN-KRK festgeschriebene Aufgabe, als Nichtregierungsorganisation die regierungsamtlichen Maßnahmen und Berichte zur Umsetzung der Kinderrechte zu überprüfen. Sowohl die National Coalition als auch Studierende der Kindheitswissenschaften fühlen sich der Bekanntmachung der Kinderrechte verpflichtet. Mit Fortbildungen von Erzieherinnen, Erziehern und anderen Fachkräften, durch Seminare und Veranstaltungen zum Kindertag am 1. Juni oder zum Weltkinderrechte-Tag am 20. November informieren sie Kinder und Eltern über die UN-Kinderrechtskonvention.
Viele Millionen Kinder und Erwachsene haben sich weltweit in den letzten Jahrzehnten für die Umsetzung der Kinderrechte engagiert, wodurch die geschriebenen Gesetze mehr als bedrucktes Papier wurden. Inzwischen hat die UN-KRK auch ein Zusatzprotokoll erhalten, das Kindern die Möglichkeit gibt, ihre Rechte einzuklagen. Aus Sicht des UN-Kinderrechte-Ausschusses ist es nun nötig, auf kommunalen und Länder-Ebenen kindgerechte ombudschaftliche Beschwerdestellen zu schaffen, die ermöglichen, dass Kinder auch tatsächlich zu ihrem Recht gelangen.
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