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- Fortbildung beantragen

Fortbildung beantragen - Antrag & Frist
Reichen Sie den Fortbildungsantrag bitte vollständig und möglichst frühzeitig ein. Der Antrag muss nach dem derzeit veröffentlichten Verfahren mindestens vier Wochen vor Beginn der Fortbildung vorliegen. Bei früher endenden Anmeldefristen ist entsprechend mehr Vorlauf erforderlich.
Dem Antrag sollten die Informationen des Veranstalters beigefügt werden. Daraus sollten mindestens hervorgehen:
- Titel und Inhalt der Fortbildung
- Veranstalter
- Termin und zeitlicher Umfang
- Veranstaltungsort beziehungsweise Onlineformat
- Teilnahmegebühr
- voraussichtliche Reise- und Übernachtungskosten
- Anmelde- und Stornierungsbedingungen
Der Antrag durchläuft anschließend die erforderlichen Genehmigungs- und Beteiligungsschritte. Die Beteiligung des Personalrats wird durch den Servicebereich Personal veranlasst, Sie müssen den Antrag nicht selbst beim Personalrat einreichen.
Wichtiger Hinweis
Eine Anmeldung ersetzt nicht den Fortbildungsantrag. Vor kostenpflichtigen Buchungen sollte die Genehmigung abgewartet werden.
FAQs Antrag und Genehmigung
Muss auch eine kostenfreie Fortbildung beantragt werden?
Gilt das auch für Onlinefortbildungen?
Wie früh muss ich den Antrag einreichen?
Kann ich mich schon vor der Genehmigung anmelden?
Wer genehmigt die Fortbildung?
Wer genehmigt die Fortbildung?
Die Teilnahme muss zunächst mit der zuständigen Führungskraft abgestimmt werden. Zusätzlich sind die Finanzierung sowie die weiteren hochschulinternen Genehmigungs- und Beteiligungsschritte zu klären. Die Beteiligung des Personalrats organisiert der Servicebereich Personal.
BITTE BEACHTEN SIE:
- Ohne vorherige Genehmigung keine kostenpflichtige Buchung.
- Ändert sich der Kalendertag oder der genehmigte Reisezeitraum, ist regelmäßig ein neuer Antrag erforderlich.

