Fortbildung beantragen - Antrag & Frist

 

Reichen Sie den Fortbildungsantrag bitte vollständig und möglichst frühzeitig ein. Der Antrag muss nach dem derzeit veröffentlichten Verfahren mindestens vier Wochen vor Beginn der Fortbildung vorliegen. Bei früher endenden Anmeldefristen ist entsprechend mehr Vorlauf erforderlich.

Dem Antrag sollten die Informationen des Veranstalters beigefügt werden. Daraus sollten mindestens hervorgehen:

  1. Titel und Inhalt der Fortbildung
  2. Veranstalter
  3. Termin und zeitlicher Umfang
  4. Veranstaltungsort beziehungsweise Onlineformat
  5. Teilnahmegebühr
  6. voraussichtliche Reise- und Übernachtungskosten
  7. Anmelde- und Stornierungsbedingungen


Der Antrag durchläuft anschließend die erforderlichen Genehmigungs- und Beteiligungsschritte. Die Beteiligung des Personalrats wird durch den Servicebereich Personal veranlasst, Sie müssen den Antrag nicht selbst beim Personalrat einreichen.

Wichtiger Hinweis

Eine Anmeldung ersetzt nicht den Fortbildungsantrag. Vor kostenpflichtigen Buchungen sollte die Genehmigung abgewartet werden.

FAQs Antrag und Genehmigung

Muss auch eine kostenfreie Fortbildung beantragt werden?

Muss auch eine kostenfreie Fortbildung beantragt werden?

Ja, sofern die Teilnahme während der Arbeitszeit erfolgt oder dienstlich veranlasst ist. Auch ohne Teilnahmegebühr müssen die Abwesenheit und die Anerkennung als Arbeitszeit vorab genehmigt werden.

Gilt das auch für Onlinefortbildungen?

Gilt das auch für Onlinefortbildungen?

Ja. Entscheidend ist nicht der Veranstaltungsort, sondern ob die Teilnahme dienstlich erfolgt und als Arbeitszeit berücksichtigt werden soll.

Wie früh muss ich den Antrag einreichen?

Wie früh muss ich den Antrag einreichen?

Der Fortbildungsantrag ist mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Endet die Anmeldefrist früher, muss auch der Antrag entsprechend früher gestellt werden.

Kann ich mich schon vor der Genehmigung anmelden?

Kann ich mich schon vor der Genehmigung anmelden?

Eine unverbindliche Reservierung ist möglich, wenn dadurch keine Kosten entstehen. Eine verbindliche oder kostenpflichtige Anmeldung sollte erst nach der Genehmigung erfolgen. Anderenfalls besteht das Risiko, dass Kosten nicht übernommen werden.

Wer genehmigt die Fortbildung?

Wer genehmigt die Fortbildung?

Die Teilnahme muss zunächst mit der zuständigen Führungskraft abgestimmt werden. Zusätzlich sind die Finanzierung sowie die weiteren hochschulinternen Genehmigungs- und Beteiligungsschritte zu klären. Die Beteiligung des Personalrats organisiert der Servicebereich Personal.

BITTE BEACHTEN SIE:
  • Ohne vorherige Genehmigung keine kostenpflichtige Buchung.
  • Ändert sich der Kalendertag oder der genehmigte Reisezeitraum, ist regelmäßig ein neuer Antrag erforderlich.
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