Fortbildung planen

 

Eine Fortbildung sollte zu Ihren derzeitigen oder künftig vorgesehenen Aufgaben passen und einen erkennbaren Nutzen für Ihren Arbeitsbereich haben.

Bitte besprechen Sie die geplante Teilnahme zunächst mit Ihrer Führungskraft. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  1. Ziel und Inhalt der Fortbildung
  2. Bezug zu Ihren Aufgaben
  3. Veranstaltungszeitraum und Abwesenheit
  4. Teilnahmegebühren und mögliche Reisekosten
  5. Finanzierung der Maßnahme und mögliche Vertretungsregelungen


Eine verbindliche Anmeldung oder kostenpflichtige Buchung sollte erst erfolgen, wenn die Teilnahme genehmigt wurde.

 

Fortbildungsantrag (PDF)

FAQs Einordnung und Planung

Was gilt als Fortbildung?

Was gilt als Fortbildung?

Als Fortbildung gelten Maßnahmen, die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, aktualisieren oder erweitern und einen erkennbaren Bezug zu Ihren derzeitigen oder künftig vorgesehenen Aufgaben haben.

Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und privater Weiterbildung?

Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und privater Weiterbildung?

Eine dienstlich veranlasste oder unterstützte Fortbildung steht in einem konkreten Zusammenhang mit Ihren Aufgaben und wird von der Hochschule genehmigt. Eine überwiegend privat veranlasste Weiterbildung dient in erster Linie der persönlichen beruflichen Entwicklung und wird grundsätzlich außerhalb des Fortbildungsverfahrens durchgeführt. Bei längerfristigen Weiterbildungen, Zertifikatsprogrammen oder Studienangeboten sollte vorab geklärt werden, in welchem Umfang die Hochschule Arbeitszeit, Kosten oder Freistellungen übernimmt.

Können auch mehrtägige oder längerfristige Weiterbildungen beantragt werden?

Können auch mehrtägige oder längerfristige Weiterbildungen beantragt werden?

Ja, sie benötigen jedoch eine frühzeitige individuelle Abstimmung. Insbesondere Kostenübernahme, Arbeitszeit, Freistellung, Vertretung und gegebenenfalls weitere Vereinbarungen müssen vor Beginn geklärt werden.

BITTE BEACHTEN SIE:
  • Ohne vorherige Genehmigung keine kostenpflichtige Buchung.
  • Ändert sich der Kalendertag oder der genehmigte Reisezeitraum, ist regelmäßig ein neuer Antrag erforderlich.
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