Nach der Fortbildung

 

Arbeitszeit erfassen

Die Fortbildung wird nachträglich in der elektronischen Zeiterfassung erfasst. Nach der derzeit veröffentlichten Regelung ist grundsätzlich die tatsächliche Dauer der Veranstaltung, höchstens jedoch acht Stunden pro Tag, zu buchen. Dies gilt dort ausdrücklich auch für Teilzeitbeschäftigte.

Reisezeiten werden nicht automatisch wie die Veranstaltungszeit behandelt. Hier gelten die Regelungen für Dienstreisen und Arbeitszeit.

Kosten abrechnen

Sind im Zusammenhang mit der Fortbildung genehmigte Reisekosten entstanden, reichen Sie diese über das reguläre Verfahren für Reisekosten ein. Die Hinweise zu erforderlichen Unterlagen und Fristen finden Sie im Bereich „Dienstreisen – Reisekosten abrechnen“.

Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate sollten Sie aufbewahren. Sofern eine Aufnahme in die Personalakte gewünscht oder für die Maßnahme vorgesehen ist, können Sie eine Kopie beim Servicebereich Personal einreichen.

FAQs Zeiterfassung und Nachbereitung

Wie wird eine Fortbildung in der Zeiterfassung berücksichtigt?

Wie wird eine Fortbildung in der Zeiterfassung berücksichtigt?

Grundsätzlich wird die tatsächliche Veranstaltungsdauer nachträglich erfasst. Nach der derzeit veröffentlichten Hochschulregelung können höchstens acht Stunden pro Tag berücksichtigt werden. Reise- und Pausenzeiten sind gesondert zu betrachten.

BITTE BEACHTEN SIE:
  • Ohne vorherige Genehmigung keine kostenpflichtige Buchung.
  • Ändert sich der Kalendertag oder der genehmigte Reisezeitraum, ist regelmäßig ein neuer Antrag erforderlich.
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