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- Teilnahme organisieren

Teilnahme organisieren
Anmeldung und Kosten
Nach der Genehmigung können Sie sich verbindlich zur Fortbildung anmelden. Bitte beachten Sie dabei die Anmelde- und Stornierungsbedingungen des Veranstalters.
Übernommen werden können nur die Kosten, die im Fortbildungsantrag angegeben und genehmigt wurden. Entstehen nachträglich zusätzliche Kosten oder ändert sich die Veranstaltung, stimmen Sie dies bitte vorab mit Ihrer Führungskraft und dem Servicebereich Personal ab.
Wenn eine Reise erforderlich ist
Findet die Fortbildung außerhalb Ihres Dienstortes statt, gelten zusätzlich die Regelungen für Dienstreisen. Informationen zur Buchung von Verkehrsmitteln und Übernachtungen sowie zur späteren Reisekostenabrechnung finden Sie im Bereich „Dienstreisen – Reise vorbereiten und durchführen“.
Für Fortbildungen im Ausland muss zudem rechtzeitig geprüft werden, ob eine A1-Bescheinigung oder eine andere Entsendebescheinigung erforderlich ist.
Belege für selbst verauslagte und genehmigte Kosten sollten vollständig aufbewahrt werden.
FAQs Anmeldung, Kosten & Dienstreise
Werden alle Kosten übernommen?
Werden alle Kosten übernommen?
Übernommen werden können nur die im Antrag angegebenen und genehmigten Kosten. Dazu können insbesondere Teilnahmegebühren sowie erforderliche Reise- und Übernachtungskosten gehören. Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach der Genehmigung und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Benötige ich zusätzlich einen Dienstreiseantrag?
Benötige ich zusätzlich einen Dienstreiseantrag?
Für die Teilnahme verwenden Sie den Fortbildungsantrag. Ist mit der Fortbildung eine Reise verbunden, gelten zusätzlich die Regelungen für Dienstreisen. Auf der Seite sollte noch ausdrücklich festgehalten werden, ob und in welchen Fällen an der Hochschule zusätzlich ein gesonderter Dienstreiseantrag erforderlich ist.
Was muss ich tun, wenn sich Termin oder Kosten ändern?
Was muss ich tun, wenn ich nicht teilnehmen kann?
BITTE BEACHTEN SIE:
- Ohne vorherige Genehmigung keine kostenpflichtige Buchung.
- Ändert sich der Kalendertag oder der genehmigte Reisezeitraum, ist regelmäßig ein neuer Antrag erforderlich.

