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Amtliche Beglaubigungen
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.
Beglaubigungen von folgenden Stellen werden nicht anerkannt (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Buchprüfer, Krankenkassen und Banken. Bitte beachten Sie, dass dies keine abschließende Auflistung ist.
Eine amtlich beglaubigte Kopie muss mindestens enthalten:
- einen Beglaubigungsvermerk, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt,
- die Unterschrift des Beglaubigenden und
- den Stempel des Dienstsiegels. Dieser enthält in der Regel ein Emblem. Einfache Schriftstempel werden nicht akzeptiert.
Sofern die Kopie aus mehreren Einzelblättern besteht, muss auf jedem Blatt ein Stempel sein oder alle Blätter müssen fächerartig übereinandergelegt, geheftet und gesiegelt sein. Auf jedem Blatt ist die Sichtbarkeit von mindestens einem Teil des Siegels zu gewährleisten. Wird jede Seite einzeln beglaubigt, muss der Vor- und Nachname des Bewerbers auf jeder Originalseite stehen. Ist dies nicht der Fall, muss der Name in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden.
Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie, muss sich der Vermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z. B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die vor‑/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden.
Kopien der Beglaubigungen können nicht akzeptiert werden. Unterschrift und Siegel müssen im Original vorliegen.
Kontakt

Studienberaterin
Jana Schieweck
Tel.: (0391) 886 41 06
Fax: (0391) 886 46 18
E-Mail: studienberatung@h2.de
Besucheradresse: Campus Magdeburg, Haus 2, Raum 0.07.2