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- Beurlaubung
Beurlaubung
An der Hochschule Magdeburg-Stendal besteht die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Beurlaubung.
Die Beurlaubung ist über den Onlinecampus möglich.
Beurlaubung
Zeitpunkt der Antragstellung / Zeitraum der Beurlaubung
Der Antrag ist im Regelfall während der Rückmeldephase zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Antragstellung bis zu einem Monat nach Semesterbeginn (bis 30.04. zum Sommersemester; bis 31.10. zum Wintersemester) erfolgen.
Eine Beurlaubung kann nur für volle Semester erfolgen und ist nur für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Während der Dauer des Studiums eines Studienganges sind in der Regel höchstens vier Semester als Urlaubssemester möglich.
Sie erfolgt über den Onlinecampus.
Semesterbeitrag
Nach § 1 Abs. 2 der Beitragsordnung für das Studentenwerk Magdeburg kann beurlaubten Studierenden, die die Leistungen des Studentenwerkes nicht in Anspruch nehmen, auf Antrag der Semesterbeitrag durch das Studentenwerk rückerstattet werden. Die Beurlaubung befreit nicht automatisch von der Beitragszahlung.
Semesterzähler
Gründe für eine Beurlaubung
- gesundheitliche Gründe
- Studienaufenthalte oder Praktika im In- oder Ausland*
- Schwangerschaft oder
- soziale Gründe (Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Pflege naher Angehöriger)
*Eine Beurlaubung während eines Auslandsaufenthaltes ist nur zulässig, wenn es sich nicht um ein regulär zu absolvierendes Praxissemester handelt.
Wichtige Hinweise
Eine Beurlaubung ist nicht zulässig:
- vor Aufnahme des Studiums
- für das erste Fachsemester
- für das vorhergehende Semester
- bei Neueinschreibung in ein höheres Fachsemester
Für die Korrespondenz darf unsererseits aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich Ihre Hochschul-Mailadresse genutzt werden. Bitte prüfen Sie den Posteingang regelmäßig.
Während der Beurlaubung bestehen die Rechte als Mitglied der Hochschule fort.
Leave of absence
Date of application / Period of leave of absence
As a rule, the application must be submitted during the re-registration period. In justfied exceptional cases, the application may be submitted up to one month after the start of the semester (until April 30 for the summer semester; until October 31 for the winter semester).
Leave of absence can only be granted for full semesters and is only permitted for a maximum of two consecutive semesters. During the duration of a degree program, a maximum of four semesters can generally be taken as leave of absence.
This is done via the online campus.
Semester fee
According to § 1 (2) of the contribution regulations for the Magdeburg Student Services Association, students on leave of absence who do not make use of the services of the Student Services Association can, upon application, have their semester contribution refunded by the Student Services Association. Leave of absence does not automatically exempt students from paying contributions.
Semester counter
Reasons for a leave of absence
Important information
Leave of absence is not permitted:
- before commencing your studies,
- for the first semester,
- for the pevious semester and
- when re-enrolling in a higher semester
For data protection reasons, we are only permitted to use your university email address for correspondence. Please check your inbox regularly.
During the leave of absence, your rights as a member of the university remain unchanged.
Kontaktdaten
Immatrikulationsamt
Gabriel Görges
Tel.: (0391) 886 41 93
Fax: (0391) 886 46 18
E-Mail: gabriel.goerges@h2.de
Besucheradresse: Haus 2, Raum 0.12

