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- Beurlaubung
Beurlaubung
An der Hochschule Magdeburg-Stendal besteht die Möglichkeit sich beurlauben zu lassen.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Beurlaubung.
Zeitpunkt der Antragstellung / Zeitraum der Beurlaubung
Der Antrag ist im Regelfall während der Rückmeldephase zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Antragstellung bis zu einem Monat nach Semesterbeginn (bis 30.04. zum Sommersemester; bis 31.10. zum Wintersemester) erfolgen.
Eine Beurlaubung kann nur für volle Semester erfolgen und ist nur für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Während der Dauer des Studiums eines Studienganges sind in der Regel höchstens vier Semester als Urlaubssemester möglich.
Semesterbeitrag
Nach § 1 Abs. 2 der Beitragsordnung für das Studentenwerk Magdeburg kann beurlaubten Studierenden, die die Leistungen des Studentenwerkes nicht in Anspruch nehmen, auf Antrag der Semesterbeitrag durch das Studentenwerk rückerstattet werden. Die Beurlaubung befreit nicht automatisch von der Beitragszahlung.
Semesterzähler
Gründe für eine Beurlaubung
- gesundheitliche Gründe
- Studienaufenthalte oder Praktika im In- oder Ausland*
- Schwangerschaft oder
- soziale Gründe (Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Pflege naher Angehöriger)
*Eine Beurlaubung während eines Auslandsaufenthaltes ist nur zulässig, wenn es sich nicht um ein regulär zu absolvierendes Praxissemester handelt.
Wichtige Hinweise
Eine Beurlaubung ist nicht zulässig:
- vor Aufnahme des Studiums
- für das erste Fachsemester
- für das vorhergehende Semester
- bei Neueinschreibung in ein höheres Fachsemester
Für die Korrespondenz darf unsererseits aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich Ihre Hochschul-Mailadresse genutzt werden. Bitte prüfen Sie den Posteingang regelmäßig.
Während der Beurlaubung bestehen die Rechte als Mitglied der Hochschule fort.
Kontaktdaten
Immatrikulationsamt
Gabriel Görges
Tel.: (0391) 886 41 93
Fax: (0391) 886 46 18
E-Mail: gabriel.goerges@h2.de
Besucheradresse: Haus 2, Raum 0.12