Prüfungsausschuss LCO: Prüfungstermine im Studiengang IFKÜ

  • Die semesterbegleitenden Prüfungen für das Wintersemester 2024/25 finden ab dem 03.02.2025 statt.
  • Sämtliche Wiederholungsprüfungen für das 4. Fachsemester IFKÜ werden im Rahmen dieses auslaufenden Studiengangs im WS 24/25 letztmalig angeboten.

Aktuelle Änderungen im Prüfungsmanagement:

  • Studierende, die aus verschiedensten Gründen,  z.B. Krankheit, Wechsel des Studiengangs, ihre Prüfungen abweichend vom normalen Studienverlauf absolvieren, müssen sich die Ergebnisse der Teilmodulprüfungen auf einem gesonderten Formular von der jeweiligen Lehrkraft bescheinigen lassen.
    Wenn alle Bescheinigungen für ein bestimmtes Modul vorliegen, werden diese der jeweils verantwortlichen Lehrkraft vorgelegt, damit die Modulnote errechnet und dem Prüfungsamt mitgeteilt werden kann:

 Zuständigkeiten

Mitglieder im Prüfungsausschuss

Vorsitzende

Stellvertretende Vorsitzende

Gruppe der Professorinnen und Professoren

Wissenschaftliche Mitarbeiter/ LfbA

Studierende

  • Theresa Heinemann-Much
  • Hannah Frederike Kühne (Stellvertreterin)

Wann kann ich in den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation und Übersetzen wechseln?

Der Studiengang Internationale Fachkommunikation und Übersetzen wird auslaufen. Bewerbungen auch für höhere Fachsemester sind nicht mehr möglich.

Wann kann ich in den Bachelor-Studiengang Language and Communication in Organizations wechseln?

Bewerbungen für das 1. Fachsemester sind bis zum 15.09. möglich.

Kann ich mich im Studiengang Internationale Fachkommunikation und Übersetzen in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?

Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist für Bewerberinnen und Bewerber jeweils zum Winter- oder Sommersemester möglich. Studierende der Hochschule Magdeburg-Stendal, die bislang in den BA-Studiengang Internationale Fachkommunikation eingeschrieben waren, können sich dabei die Mehrzahl der bisherigen Studienleistungen anrechnen lassen. Dabei sind die jeweils aktuellen Bewerbungsfristen zu beachten.

Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?

Anträge an den Prüfungsausschuss bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Folgende Angaben sind dabei unbedingt erforderlich: vollständige Angaben zur Person (Name, Vorname, Matrikel-Nr., Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),präzise Angaben zum Studiengang (z. B. BA-Studiengang Internationale Fachkommunikation, Angabe der Studien-und Prüfungsordnung), Angabe derabsolvierten Fachsemester.

Adressieren Sie Ihren Antrag bitte an den Prüfungsausschuss Fachkommunikation.Sie können den Antrag auf dem Postweg zuschicken oder im Sekretariat abgeben.

Formulieren Sie dabei detailliert, was Sie beantragen. Fügen Sie bitte Ihrem Antrag die für die Bearbeitung erforderlichen Nachweise bei, z.B. Ihre elektronische Notenübersicht.

Für einige Anträge stehen Formulare im Downloadbereich zur Verfügung.

Muss ich mich für meine Prüfungen anmelden?

Die Anmeldung für die im Regelstudien- und Prüfungsplan ausgewiesenen Prüfungsleistungen des aktuellen Fachsemesters erfolgt automatisch. Möchten Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, müssen Sie sich rechtzeitig (bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin) abmelden.
Für alle Prüfungen, die Sie außerhalb des Regelstudien- und Prüfungsplanes durchführen (z.B. im Falle einer früheren Nichtteilnahme an der vorhergehenden Prüfung) ist eine manuelle Prüfungsanmeldung erforderlich (online oder persönlich im Prüfungsamt).
Für jede Prüfungsperiode gibt es festgelegte Anmeldezeiträume, die rechtzeitig veröffentlicht werden und einzuhalten sind.

In welcher Sprache kann ich meine Bachelor-Arbeit schreiben?

Sie können Ihre BA-Arbeit in deutscher Sprache verfassen sowie in den Sprachen, die Sie studieren.

Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

Bei Nichtbestehen der Erstprüfung haben Sie Anspruch darauf, eine erste Wiederholungsprüfung abzulegen, und zwar innerhalb von zwölf Monaten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Lehrveranstaltung nochmals zu besuchen, zumal sich die Klausuren stets auf die aktuelle Lehrveranstaltung beziehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die betreffenden Prüfungstermine; Sondertermine können bei einem Versäumnis nicht angeboten werden. Achten Sie bitte auch darauf, sich manuell und bei den jeweiligen Lehrkräften für die Prüfungen anzumelden. Die diesbezügliche maximale Frist richtet sich nach der Mitteilung über das Nichtbestehen der Prüfung. – Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, können Sie in begründeten Ausnahmefällen beim Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholungsprüfung beantragen (s.u.).

 

 

Wann finden die Wiederholungsprüfungen statt?

Im Bereich Fachkommunikation finden die Wiederholungsprüfungen i.d.R. im darauffolgenden Semester statt; diese Termine werden vom Prüfungsausschuss bestimmt, sind verbindlich und werden per Aushang bekanntgegeben.Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, in welchem Wiederholungszyklus Ihre Modulprüfung angeboten wird, damit Sie die Frist einhalten können.

Im 3. Semester bin ich im Ausland. Wann finden die Wiederholungsprüfungen des 1. und 2. Semesters statt?

Für Studierende, die ihr Auslandssemester weltweit absolvieren, werden die Wiederholungsprüfungen des 1. Fachsemesters zeitnah zur Prüfungszeit im Juli angeboten.
Die Wiederholungsprüfungen des 2. Fachsemesters finden im darauffolgenden Jahr statt, und zwar fristgerecht jeweils im Juli.

Was passiert, wenn ich die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden habe?

Das Nichtbestehen einer ersten Wiederholungsprüfung führt i.d.R. zur Exmatrikulation. In begründeten Ausnahmefällen und bei Vorhandensein entsprechender Erfolgsaussichten kann eine zweite  Wiederholungsprüfung genehmigt werden. Diese müssen Sie innerhalb einer Ausschlussfrist
von 6 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung beim Prüfungsausschuss beantragen und spätestens in der nächsten regulären Prüfungsperiode absolvieren. Eine Genehmigung der zweiten Wiederholungsprüfung ersetzt nicht die fristgerechte Prüfungsanmeldung. Ein Rücktritt ist nicht möglich. Im gesamten Studium ist die Anzahl der zweiten Wiederholungsprüfungen auf maximal vier begrenzt. Werden die Fristen für die erste oder zweite Wiederholungsprüfung überschritten, erfolgt automatisch die Zwangsexmatrikulation.

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