Erasmus+ Praktikum

Im EU-Mobilitätsprogramm Erasmus+ kann nicht nur ein Studienaufenthalt an einer ausländischen Partnerhochschule gefördert werden, sondern auch ein Praktikum im Ausland. 

Ziel des Programms ist, dass Studierende und Absolvent:innen Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und die Erfordernisse eines EU-weiten Arbeitsmarktes kennen lernen. Darüber hinaus können Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitert werden.

Studierende aller Nationalitäten können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master sowie Promotion) jeweils bis zu 12 Monate mit Erasmus+ gefördert werden. (Erasmus+ Studium oder Erasmus+ Praktikum oder verschieden Kombinationen daraus). Darüber hinaus ist auch die Förderung von Absolvent:innen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Abschluss möglich.

Grundsätzlich können Praktika in allen Ländern der Welt gefördert werden. Die Förderung konzentriert sich jedoch auf das EU-Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Mazedonien und die Türkei.

Es können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden.

Die im Ausland erbrachten Leistungen müssen gemäß Learning Agreement anerkannt werden (z.B. Eintrag in das Diploma Supplement, ECTS, EUROPASS).

Das Erasmus-Praktika-Büro Sachsen-Anhalt ist für die Bearbeitung der Förderanträge für Erasmus+ Praktika zuständig. Es berät zur Organisation von Auslandspraktika, zur Förderung selbst und nimmt Anträge direkt entgegen.

Bauingenieurwesen-Student Christian Rathmann ging für ein Praktikum nach Schweden.
Für drei Monate ging Christina Balsam an die Costa Blanca in Spanien und machte dort ihr Praktikum.
Die Dolce Vita erlebte Janet Pinnow während ihres Praktikums in Rom.
Kathrin Ahlers absolvierte ihr Praktikum in Nizza.
Jan Polei machte sein Praktikum in London.

Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studierendencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.

Erasmus+ Studierendencharta

So sind bspw. alle Teilnehmer:innen an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Erasmus+ Studium (Magdeburg)

Tim-Niclas Noak

Tel.: (0391) 886 41 72
E-Mail: tim-niclas.noak@h2.de

Besucheradresse: Haus 4, Raum 1.02.3

Sprechzeiten: Dienstag 13:30-15:00 Uhr

 

Erasmus+ Studium Online-Beratung

Donnerstag 12:30–13:30 Uhr

Vereinbarung von individuellen Beratungsterminen (per Zoom oder Telefon) unter erasmus@h2.de

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