Erasmus+ Studium

Alle regulär an einer deutschen Hochschule immatrikulierten Studierenden können mit Erasmus+ an ausländischen Partnerhochschulen studieren, um dort ihre fachlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System dieser Hochschulen ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Bewerbungsdeadlines:

Für Aufenthalte im akad. Jahr 2024/25: 16.02.2024

Für Aufenthalte ab dem Frühlings-/Sommersemester 2025 zusätzlich: 31. Juli 2024 (nur Restplätze)

Hinweis zur Beeinträchtigung der Erasmus-Mobilitäten durch die Corona-Pandemie

Bitte beachte, dass wir Bewerbungen für ein Auslandsstudiensemester/-jahr im Erasmus-Programm derzeit wie üblich annehmen, bearbeiten und an die Gasthochschulen weiterleiten.

Die Zulassung für ein Auslandssemester erfolgt jedoch derzeit immer unter dem Vorbehalt, dass die Umstände den Auslandsaufenthalt und das Studium an der Gasthochschule zulassen.

Mögliche Faktoren diesbezüglich sind:

  • Beschränkungen bzgl. der Ausreise aus Deutschland
  • Beschränkungen bzgl. der Einreise ins Gastland
  • Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
  • Verfügbarkeit der Gasthochschule für Erasmus-Aufenthalte im gewünschten Zeitraum (Einige Gasthochschulen nehmen derzeit keine Erasmus-Studierenden auf und entscheiden noch, ab welchem Zeitpunkt dies wieder möglich ist. Wenn du dich für eine Hochschule bewirbst, die sicher für den von dir gewünschten Zeitraum keine Studierenden aufnimmt, wirst du von uns informiert.)
  • Möglicherweise kann das Studium an der Gasthochschule nur virtuell (also per Teilnahme an Online-Kursen) stattfinden.

Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, ist es nicht möglich alle Umstände langfristig vorher einzuschätzen. Es ist daher möglich, dass Auslandssemester kurzfristig abgesagt werden müssen.

Vorteile eines Studiums im Ausland mit Erasmus

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studierendencharta“ geregelt, die jeder/m Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.

Die Studierendencharta findest du auch hier:

Erasmus+ Studierendencharta

So sind bspw. alle Teilnehmer an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Online-Tool der EU-Kommission zu erstellen und Nachweise über die Förderfähigkeit (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Partnerhochschulen

Copyright: European Union

Rahmenbedingungen

  • Teilnehmende müssen regulär an der Hochschule Magdeburg-Stendal immatrikuliert sein.
  • Der Studienaufenthalt muss an einer Partnerhochschule, mit der die Hochschule Magdeburg-Stendal eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat (siehe Liste der Partnerhochschulen), stattfinden.
  • Aufenthalte sind ab erstem Studiensemester möglich.
  • Es können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktoratsstudium) Aufenthalte im Gesamtumfang von maximal 12 Monaten (360 Tage) gefördert werden. Dieses Kontingent kann beliebig in verschiedene Aufenthalte (einschließlich Praktikumsaufenthalte) aufgeteilt werden, solange die Mindestdauer der physischen Mobilität pro Aufenthalt eingehalten wird.
  • Zeiträume, in denen keine physische Mobilität stattfindet (der/die Teilnehmende sich nicht im Gastland befindet), werden nicht finanziell gefördert und zählen nicht zum 12-Monats-Kontingent pro Studienzyklus.
  • Langzeitmobilitäten (klassische Erasmus-Mobilität):
    Mindestdauer der physischen Mobilität: 2 Monate (60 Tage) oder ein akademisches Semester oder Trimester (falls kürzer als 60 Tage)
    Maximale Dauer der physischen Mobilität: 12 Monate (360 Tage) pro Studienzyklus
  • Blended Mobilities (Kombination physischer Mobilität mit virtueller Komponente):
    Mindestdauer der physischen Mobilität: 5 Tage
    Maximale Dauer der physischen Mobilität: 30 Tage
    Dauer der virtuellen Komponente: beliebig
    Es müssen mindestens 3 ECTS an der Gasthochschule erworben werden.
    Eine Blended Mobility ist nur möglich, wenn die Gasthochschule ein entsprechendes Angebot vorhält.
    Teilnehmerkreis: Studierende mit Behinderung oder chron. Erkrankung, Studierende mit familiären Verpflichtungen, Studierende in dualen Studiengängen, nach Einzelfallprüfung bei anderen triftigen Gründen
  • In folgenden Fällen sind Top-ups zur regulären finanziellen Förderung verfügbar:

    - Studierende mit Kind(ern) im Ausland

    - Studierende mit chron. Erkrankung (ärztl. Attest) und/oder GdB ab 20 (wahlweise auch Zusatzförderung auf Grundlage eines individuellen Antrags bis zu 15.000 EUR pro Semester)

    - Bei Reise mit emissionsarmem Transportmittel – Green Travel (Bus, Zug, Fahrrad, Auto mit Fahrgemeinschaft, Schiff (wenn Zug etc. allein nicht machbar ist)

    Zur Höhe der Top-ups siehe Finanzielle Förderung.
  • Mobilität von Doktorand*innen mit Studierendenstatus:
    ist als Langzeitmobilität (2-12 Monate physisch), Short Term Mobility (5-30 Tage physisch) oder Blended Mobility (5-30 Tage physisch kombiniert mit einer mit einer virtuellen Komponente) möglich.
    Besteht kein Studierendenstatus, können diese Mobilitäten auch als Personalmobilitäten zu Lehr- und Trainingszwecken gefördert werden.

Bewerbung

Für Master Water Engineering Studierende gibt es keine gesonderte Bewerbung für das Erasmus- Programm. Die Einschreibung ins Programm erfolgt automatisch über den Fachbereich. Die Auswahl findet anhand des Bachelor Zeugnisses statt.

Bewerbungstermine

Abgabeschluss für deine Erasmus+-Bewerbung ist der 16. Februar 2024 für ein Studium ab dem Wintersemester 2024/25 und auch, wenn der Aufenthalt erst im Sommersemester* 2025 beginnen soll.

Für Aufenthalte im Sommersemester 2025 und Aufenthalte im Sommersemester 2025 plus Wintersemester 2025/26 kannst du Bewerbungen auch noch bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Du kannst jedoch nach dem 16. Februar nur noch Restplätze an den Gasthochschulen erhalten. Außerdem ist bei Abgabe zur Juli-Deadline die Wahrscheinlichkeit höher, dass du keine finanzielle Förderung erhalten kannst.

*Bitte beachte, dass das Sommersemester an den ausländischen Hochschulen i.d.R. schon im Januar oder Februar beginnt. Daher heißt es dort auch eher Frühlingssemester als Sommersemester.

Bewerbungsprozess

Hier findest du das Bewerbungsportal für Erasmus+ Studienaufenthalte. Bitte gib dort deine Daten ein und folge den Anweisungen.

Bitte beachten:

Unterlagen, die du der Bewerbung beifügen musst
  • Zeugnis über die Kenntnisse in deiner Hauptunterrichtssprache an der gewünschten Gasthochschule (siehe auch unten)

    Bitte beachte, dass auch Studierende aus dem Bereich Kommunikation ein Sprachzeugnis einreichen müssen.
  • Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu weiteren Fremdsprachenkenntnissen, Studieninteressen und -schwerpunkten, sowie Engagement und Interessen außerhalb des Studiums (in der Hauptunterrichtssprache an der gewünschten Gasthochschule bzw. in Englisch)
  • Motivationsschreiben (etwa 1 Seite), in dem deutlich wird, warum du im gewählten Land und an der gewählten Hochschule studieren möchtest (persönliche und fachliche Gründe) und wie du dich auf den Studienaufenthalt vorbereitest (in der Hauptunterrichtssprache an der gewünschten Gasthochschule bzw. in Englisch)

    Das Motivationsschreiben solltest du an deine/n ECTS-Beauftragte/n richten, da diese/r deine Bewerbung prüft und der entsprechenden Gasthochschule zuordnet. Wenn du mehr als eine gewünschte Gasthochschule in der Bewerbung angegeben haben (2. und 3. Priorität), solltest du auch diese Hochschulwünsche kurz begründen.
  • Aktuelle Notenübersicht aus dem Online-Studierendenservice

    Du musst diese Übersicht nicht vom Prüfungsamt bestätigen lassen.

    Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im 1. Semester eines Bachelorstudiums befinden, müssen keine Notenübersicht einreichen.

    Studierende, die sich vor bzw. im ersten Mastersemester bewerben, reichen bitte die letzte Notenübersicht aus dem Bachelorstudium ein.
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Portfolio (nur Studierende aus dem Bereich Industriedesign)

 

Bitte beachten:

Diese Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Hochschule und werden nicht an deine Gasthochschule weitergeleitet. Wenn du Fragen zu den Bewerbungsunterlagen hast, komme bitte in die Sprechstunde (siehe Infospalte rechts) oder vereinbare einen anderweitigen Beratungstermin im International Office. Wir helfen dir gern weiter.

Ein Sprachzeugnis erhalten

Wenn du gerade einen entsprechenden Fremdsprachenkurs an der Hochschule Magdeburg-Stendal belegst, kannst du dich von der Kursleitung das Zeugnis ausstellen lassen. Das Sprachzeugnis soll Auskunft über die Kenntnisse in deiner Hauptunterrichtssprache an der Gasthochschule geben. Einen Vordruck, der dafür genutzt werden kann, findest du hier:

Vordruck Sprachzeugnis

Wenn du einen Sprachnachweis wie z. B. TOEFL, DELE oder ähnliches besitzen, der nicht älter als 2 Jahre ist, kannst du auch diesen mit deiner Bewerbung einreichen.

Alle Studierenden, die nicht in die o.g. Gruppen fallen, können einen Sprachtest in Englisch, Französisch oder Spanisch an der Berlitz Sprachschule in Magdeburg ablegen. Der Test kostest 55 Euro. Du erhälst  eine Quittung, die du dann im International Office der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Rückerstattung einreichen kannst.

Bitte vereinbare vorab einen Termin:

Berlitz Sprachschule
Hasselbachplatz 3
39104 Magdeburg

magdeburg@berlitz.de
Tel: 0391/541 4688

Für die Rückerstattung reiche bitte den folgenden Antrag, eine Rechnung plus Zahlungsnachweis oder die Quittung über die Sprachtestgebühren ein. Außerdem wird ein Nachweis über den Grund der Ausfertigung des Sprachzeugnisses benötigt. Als Nachweis dient die Erasmus-Bewerbung selbst oder der Verweis auf eine bereits vorliegende Erasmus-Bewerbung.

Rückerstattungsantrag

In Stendal stellt dir auch Frau Angret Zierenberg, Englisch-Dozentin und Koordinatorin der Fremdsprachenausbildung am Standort Stendal, ein Sprachzeugnis über den o.g. Vordruck aus.

Nach der Bewerbung

An der Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Die ECTS-Beauftragten nehmen eine Auswahl unter den eingegangenen Bewerbungen vor und ordnen die Bewerber*innen den jeweiligen Partnerhochschulen zu. Die Hauptauswahlkriterien sind dabei: Studienleistungen, Motivation und Sprachkenntnisse
  • Das International Office nominiert bis ca. sechs bis acht Wochen nach dem Bewerbungstermin die ausgewählten Bewerber*innen bei den Partnerhochschulen.
  • Die Partnerhochschulen entscheiden (auf Grundlage einer gesonderten Bewerbung, s. u.), wer zum Studium zugelassen wird.
  • Alle zugelassenen Studierenden erhalten etwa im April detaillierte Informationen vom International Office unter anderem zum Erasmus+ Mobilitätszuschuss und zu Versicherungsfragen.
  • Etwa im August/September wird die erste Rate des Mobilitätszuschusses ausgezahlt.

Bei Bewerbungen für einen späteren Beginn des Auslandsstudiums gilt dieser Ablauf entsprechend zeitversetzt.

An der Gasthochschule

Nach der Nominierung (s. o.) meldet sich in den meisten Fällen die Gasthochschule direkt bei den Bewerber*innen. Es ist dann erforderlich, sich noch einmal direkt bei der Gasthochschule zu bewerben. Wie und bis zu welchem Termin dies zu tun ist, teilt dir die Gasthochschule mit.

Hinweis: Bitte beachte, dass die Bewerbungsunterlagen, die du für die Auswahl an der Hochschule Magdeburg-Stendal einreichst, nicht an die Gasthochschulen geschickt werden. Du musst dich dort noch einmal gesondert bewerben.

Erhälst du zeitnah zur Nominierung (darüber wirst du von uns benachrichtigt) keine Nachricht von der Gasthochschule, ist es sinnvoll sich selbst auf deren Webseiten nach den entsprechenden Informationen umzusehen bzw. im Zweifelsfall das dortige International Office zu kontaktieren. Kannst du gar keine diesbezüglichen Informationen erhalten, wende dich bitte an das International Office der HS MD-SDL.

Mit den Informationen zur Bewerbung werden fast immer auch Hinweise zur Beschaffung einer Unterkunft im Gastland gegeben.

Während und nach Ende des Studiums

Im Verlauf und nach Ende des Auslandsstudiums sind noch verschiedene Nachweise und Berichte einzureichen. Weitere Informationen dazu erhälst du nach dem Eingang deiner Bewerbung. Wenn alle notwendigen Nachweise eingereicht sind, erhälst du die 2. Rate des Mobilitätszuschusses. Nach Abschluss des Auslandsstudiums erhälst du von deiner Gasthochschule ein Transcript of Records (Zeugnis) über die im Ausland erbrachten Studienleistungen, das die Grundlage für deren Anerkennung an der Heimathochschule bildet.

Learning Agreement

Das Learning Agreement ist ein zentrales Dokument für deinen Studienaufenthalt und Grundlage für die spätere Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Es listet auf, welche Veranstaltungen du  an der Gasthochschule belegen und wie diese nach deiner Rückkehr anerkannt werden sollen und wird von dir selbst, von deinem/r ECTS-Beauftragten und einer/m Vertreter*in der Gasthochschule unterschrieben.

Je nachdem, wie weit die Digitalisierung des Erasmus-Programms zum Zeitpunkt deiner Bewerbung fortgeschritten ist, wird das Learning Agreement als Dokument ausgetauscht oder direkt und ausschließlich digital über das Erasmus-Without-Paper-Netwerk zirkuliert.

Du erhälst entsprechend den aktuellen Vordruck vom International Office der Hochschule Magdeburg-Stendal oder erstelle dein Learning Agreement in deinem Mobility-Online-Account, den du bei der Bewerbung für das Programm eröffnet hast.

Weitere Informationen erhälst du nach deiner Nominierung bei der Gasthochschule vom International Office der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Finanzielle Förderung

Hinweis

Die Teilnahme am Programm ist nicht zwangsläufig mit einer finanziellen Förderung verbunden. Da jeder Einrichtung nur ein bestimmtes Kontingent an Fördermitteln zur Verfügung gestellt wird, ist keine finanzielle Förderung möglich, wenn die der Einrichtung zugewiesenen Fördermittel erschöpft sind. Es können in diesem Fall jedoch immer noch die anderen Vorteile des Programms (z. B. die Befreiung von Studiengebühren) in Anspruch genommen werden (Zero-Grant-Mobilität).

Obwohl wir anstreben, alle zugelassenen Teilnehmer auch finanziell zu fördern, kann eine Förderung im Einzelfall nicht garantiert werden. Dass kein Mobilitätszuschuss gezahlt werden kann, ist vor allem bei Bewerbungen zur Juli-Deadline möglich. Die vorhandenen Fördermittel werden an die zugelassenen Teilnehmer in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen im International Office vergeben.

Langzeitmobilitäten

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Ländergruppen:

Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden sowie Färöer-Inseln, Schweiz und Großbritannien

Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstaat

Gruppe 3: Bulgarien, Estland, EJR Mazedonien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Fördersätze pro 30 Tage (Standardmonat):

für Mobilitäten mit Ziel in Ländergruppe 1: 450 Euro

für Mobilitäten mit Ziel in Ländergruppe 2: 390 Euro

für Mobilitäten mit Ziel in Ländergruppe 3: 330 Euro

Förderpraxis an der Hochschule Magdeburg-Stendal - Projekt 2021

Es werden alle bestätigten Aufenthaltstage mit den o. a. Sätzen für die verschiedenen Zielländer gefördert. Bitte beachte, dass ausschließlich tatsächlich im Ausland verbrachte Tage finanziell gefördert werden können.

Beispielsweise wird für einen Aufenthalt an einer Partnerhochschule in Belgien für 130 Tagen insgesamt ein Betrag von € 1.690,00 gezahlt (390:30*130).

Top-ups:

Green travel: 50 EUR pro Mobilität plus Förderung für bis zu 4 zusätzliche Reisetage, wenn diese aufgrund des umweltfreundlichen Transportmittels benötigt werden; nur, wenn kein separater Reisekostenzuschuss gezahlt wird; kann mit jedem anderen Top-up kombiniert werden

Studierende mit Kind(ern) im Ausland, GdB ab 20 oder mit chron. Erkrankung: 250 EUR zusätzlich pro 30 Tage

Kurze Mobilitäten (auch im Rahmen von Blended Mobilities)

Die finanzielle Förderung erfolgt nach einheitlichen Tagessätzen.

Bis zum 14. Tag: 70 EUR/Tag

Vom 15. bis zum 30. Tag: 50 EUR/Tag

Ein Reisetag vor der Aktivität und ein Reisetag nach der Aktivität können nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls jeweils mit einem Tagessatz gefördert werden.

Top-ups:

Green travel: 50 EUR pro Mobilität plus Förderung für bis zu 4 zusätzliche Reisetage, wenn diese aufgrund des umweltfreundlichen Transportmittels benötigt werden; nur, wenn kein separater Reisekostenzuschuss gezahlt wird; kann mit jedem anderen Top-up kombiniert werden

Studierende mit Kind(ern) im Ausland, GdB ab 20 und/oder mit chron. Erkrankung erhalten zusätzlich einen Betrag von 100 EUR für eine physische Mobilität von bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR für eine physische Mobilität von 15 bis 30 Tagen.

Studierende mit Kind(ern) im Ausland, GdB ab 20 und/oder mit chron. Erkrankung erhalten im Rahmen von kurzen Mobilitäten einen separaten Reisekostenzuschuss nach folgendem Muster:

Reisedistanz (einfache Strecke)Standardreise - BetragGreen Travel - Betrag
10 - 99 km23 EUR-
100 - 499 km180 EUR210 EUR
500 - 1999 km275 EUR320 EUR
2000 - 2999 km360 EUR410 EUR
3000 - 3999 km530 EUR610 EUR
4000 - 7999 km820 EUR-
8000km oder mehr1500 EUR-

Die Reisedistanz wird dabei mit dem von der EU Kommission zur Verfügung gestellten Distance Calculator ermittelt.

Ist der Ausgangspunkt der Reise nicht Magdeburg oder Stendal, muss der Ausgangspunkt per Beleg nachgewiesen werden.

Auch hier können bei Green Travel bis zu 4 zusätzliche Reisetage mit dem o. g. Tagessatz gefördert werden, wenn diese aufgrund des umweltfreundlichen Transportmittels benötigt werden.

Sprachenförderung

Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für die meisten europäischen Sprachen zur Verfügung. Dieser ist von allen Studierenden/Graduierten (gilt nicht für Muttersprachler) vor Beginn der Mobilität verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren (sofern die Sprache angeboten wird).

Der Test ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+. Er soll nach der Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer*innen als Einstufungstest zur Dokumentation deines aktuellen Sprachstandes dienen.

Die EU Kommission vergibt zudem Lizenzen für Online-Sprachkurse in den o.g. Sprachen an die Hochschulen, die einem bestimmten Prozentsatz der Teilnehmer auf Grundlage der Testergebnisse zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen zur Erasmus+ Online Sprachunterstützung (OLS) findest du hier

Möglichkeiten zur sprachlichen Vorbereitung in Magdeburg findest du hier (Tab "Sprachliche Vorbereitung").

Erasmus+ Vordrucke für Studierende

Die erforderlichen jahresspezifischen Vordrucke erhälst du vom International Office.

Allgemeine Vordrucke

Official Transcript/Offizielle Notenabschrift (nur falls für die Bewerbung bei der Gasthochschule benötigt)

Bescheinigung Auslandsbafög

Auf der Seite des Dezernats für Studentische Angelegenheiten findest du die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines Auslandsaufenthaltes (Anerkennungsnachweis).

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Kontakt Magdeburg

 

Erasmus+ Auslandsmobilität

Nancy Brosig

Tel.: (0391) 886 42 29
E-Mail: nancy.brosig@h2.de

Besucheradresse: Haus 4, Raum 1.02.3

Sprechzeiten:
Dienstag    12:30–15:00 Uhr

Kontakt Stendal

Annegreth Fritze

Tel.: (03931) 2187 4871
E-Mail: annegreth.fritze@h2.de

Besucheradresse:
Haus 2, Raum 2.23

Sprechzeiten:
Dienstag       09:30–12:30 Uhr | 14:00–16:00 Uhr
Donnerstag   09:30–12:30 Uhr

Erasmus+ Online-Beratung

Freitag 12:30–13:30 Uhr

Vereinbarung von individuellen Beratungsterminen (per Zoom oder Telefon) unter erasmus@h2.de

Einstieg ins Mobilitätsportal

für bereits registrierte Studierende

Dokumenten-Archiv

Alle relevanten Dokumtente auf einen Blick finden Sie in unserem Archiv.

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