Erasmus+ Trainingsaufenthalte

Das Erasmus+ Programm fördert Aufenthalte von Hochschulpersonal an Hochschulen und Unternehmen im europäischen Ausland. Damit wird auch nichtwissenschaftlichem Personal die Möglichkeit gegeben, einen berufsbezogenen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.

Im Gegensatz zur Erasmus+ Dozentenmobilität liegt der Fokus bei der Erasmus+ Personalmobilität auf der Fort- und Weiterbildung durch Austausch zu guter Praxis bzw. durch Seminare und Workshops.

Rahmenbedingungen

Voraussetzungen

Gefördert werden Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken an einer aufnehmenden Hochschule mit einer gültigen Erasmus+ Charta für Hochschulen (ECHE) oder einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.

Der Aufenthalt zu Fort- und Weiterbildungszwecken muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Tage und kann maximal 60 Tage umfassen (ohne ausschließliche Reisetage).

Die Mobilität muss in einem Programmland stattfinden (27 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, EJR Mazedonien, Norwegen und die Türkei), welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Grundsätzlich ist eine wiederholte Förderung möglich.

Förderfähiger Personenkreis

Es kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, z. B.

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche (auch Lehrende)
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Mögliche Fort- und Weiterbildungsformate

  • Sprachkurse
  • Hospitationen
  • Studienbesuche
  • Workshops und Seminare
  • Job Shadowing (individuelle Arbeitsbegleitung)
  • Staff Weeks (meist einwöchiges Fortbildungsprogramm an Erasmus+ Hochschulen)

Eine Übersicht aktueller Staff Week-Angebote finden Sie hier: Staff Week-Angebote  
Die Teilnahme an Konferenzen ist nicht förderfähig!

Finanzielle Förderung

Eine Förderung aus dem Erasmus+ Programm bedarf grundsätzlich einer Beantragung beim und Bewilligung durch das International Office rechtzeitig vor Antritt der Mobilität. Um eine zeitnahe Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, sich unter "Bewerbungsablauf" (s. u.) über die jeweiligen Fristen zu informieren.

Aufgrund der begrenzten Mittelverfügbarkeit kann eine finanzielle Förderung nicht garantiert werden. Eine Auskunft zur Höhe der Förderung erhalten Sie nach Vorlage Ihres Mobility Agreements im International Office.

Förderkriterien

Gefördert werden Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Erasmus+ Hochschulen und in anderen Unternehmen und Einrichtungen in einem Programmland.

Eine Förderung kann nur für Aufenthaltstage erfolgen, an denen nachweislich gearbeitet wird. Das Fortbildungsprogramm mit den Aktivitäten an den einzelnen Tagen muss daher im Voraus mit der Gasteinrichtung vereinbart werden und ist schriftlich im Mobility Agreement darzulegen.

Förderfähige Tage sind somit Tage, an denen nachweislich Aktivitäten an der Gasteinrichtung im Zusammenhang mit der Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken stattfinden. Ausschlaggebend sind hier die Programminhalte der Fort- bzw. Weiterbildung.

Der geplante Aufenthalt muss per Fortbildungsantrag genehmigt sein.

Erfüllt die Teilnehmerin/der Teilnehmer die in der Fördervereinbarung (Grant Agreement) dargelegten Programmvorgaben nicht, sind die Fördermittel zurückzuzahlen.

Teilnehmer mit Behinderung können eine zusätzliche Sonderförderung beantragen. (s. u.)

Berechnung der Fördersumme

Die Berechnung der Fördersumme erfolgt anhand von festgelegten Stückkosten der EU für Aufenthaltskosten und Reisekosten.

Die Stückkosten für die Aufenthaltskosten orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern (d.h. Programmländern). Ab dem Projektjahr 2018 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. geförderten Aufenthaltstag (vom 15. bis 60. geförderten Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze):

  • Gruppe 1:    180 Euro am Tag
                        (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen,
                        Schweden)
  • Gruppe 2:    160 Euro am Tag
                        (Belgien, Deutschland [Incoming-Perspektive], Frankreich, Griechenland, Italien,
                        Malta, Niederlande Österreich, Portugal, Spanien, Zypern)
  • Gruppe 3:    140 Euro am Tag
                        (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien, Polen, Rumänien,
                        Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn)

Damit mit den vorhandenen Mitteln möglichst viele Mobilitätsvorhaben an der Hochschule Magdeburg-Stendal gefördert werden können, beträgt die maximale Dauer der finanziellen Förderung pro Mobilität 10 Tage.

Zu diesen Tagessätzen kommen die Stückkosten für Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Dienstort (Magdeburg bzw. Stendal). Sollte ein anderer Abreiseort gewählt werden, sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  •      10 km -      99 km:      20 Euro
  •    100 km -    499 km:    180 Euro
  •    500 km - 1.999 km:    275 Euro
  • 2.000 km - 2.999 km:    360 Euro
  • 3.000 km - 3.999 km:    530 Euro
  • 4.000 km - 7.999 km:    820 Euro
  •    8.000 km und mehr: 1.500 Euro

Teilnehmer mit Behinderung (ab GdB 50) können über einen gesonderten, personenbezogenen Antrag je nach nachgewiesenem Bedarf bis max. 10.000 Euro Sonderförderung erhalten. Bitte melden Sie sich so früh wie möglich beim International Office.

Auszahlung

Die Auszahlung der Mittel erfolgt als Pauschale in einer Summe. In der Regel wird die Förderung nach Vorliegen des vollständigen Mobility Agreements, des Grant Agreements und des Fortbildungsantrags, also im Vorfeld der Mobilität ausgezahlt.

Positive Differenzen zwischen realen Ausgaben und Pauschalen verbleiben bei der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und müssen von dieser/diesem persönlich versteuert werden. Negative Differenzen sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer selbst zu tragen.

Bewerbungsablauf

Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihre Anträge für eine Erasmus+ Personalmobilität und einen Mobilitätszuschuss beim International Office (Kontakte siehe Infospalte rechts) stellen.

Planen Sie eine entsprechende Vorlaufzeit für Ihre Bewerbung ein. Eine finanzielle Förderung kann dann vor Beginn der Mobilität erfolgen, wenn folgende Bewerbungsunterlagen (siehe Schritt 1 bis 4 „Vor der Mobilität“) spätestens 3 Wochen vor Antritt des Fort- und Weiterbildungsaufenthalts komplett im International Office vorliegen.

Zur groben Übersicht, nutzen Sie bitte auch die Checkliste (s.u. "Dokumente auf einen Blick").

Vor der Mobilität:

Schritt 1: Antragstellung

Füllen Sie das Antragsformular (s.u. "Dokumente auf einen Blick") aus und schicken Sie es frühzeitig unterschrieben an das International Office (bis 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn).

Schritt 2: Mobility Agreement

Nach Prüfung Ihres Antragsformulars erhalten Sie eine E-Mail mit Erstinformationen und Erläuterungen zur sogenannten Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement, s.u. "Dokumente auf einen Blick")

Füllen Sie das Dokument inklusive Fortbildungsprogramm vollständig aus und lassen Sie es von allen Partnern mit Datum unterzeichnen (Teilnehmer, Dekan/Leiter, Gastinstitution). Originalunterschriften sind nicht zwingend nötig, Scan oder Fax sind ausreichend.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich das Mobility Agreement vom Antragsformular unterscheidet.

Das vollständig unterschriebene Mobility Agreement reichen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn im International Office ein.

Schritt 3: Grant Agreement

Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung des International Office zur möglichen Förderung und es kommt – im positiven Fall – zur Zusendung der Erasmus+ Fördervereinbarung (Grant Agreement).

Das von Ihnen unterschriebene Grant Agreement senden Sie spätestens 3 Wochen vor Mobilitätsbeginn im Original an das International Office zurück.

Nach Unterschrift durch das International Office erhalten Sie eine Kopie des Grant Agreements als Förderzusage.

Schritt 4: Fortbildungsantrag und Genehmigung der Fortbildung

Nach Eingang Ihres vollständigen Grant Agreements, mindestens aber 4 Wochen vor Reisebeginn, ist ein Fortbildungsantrag zu stellen. Fügen Sie diesem bitte eine Kopie des Grant Agreements und ggf. (z. B. bei Sprachkursen) eine Kostenaufstellung/ein Preisangebot über die Lehrgangsgebühren bei.

Wurde der Antrag bewilligt, reichen Sie ihn bitte als Nachweis über die Genehmigung der Fortbildung spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn in Kopie beim International Office ein.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass keine kostenpflichtigen Buchungen vorgenommen werden sollten, bevor das Grant Agreement im International Office vorliegt und der Fortbildungsantrag bewilligt wurde.

 

 Während der Mobilität:

Schritt 5: Letter of Confirmation:

Am Ende Ihres Aufenthaltes zu Fort- und Weiterbildungszwecken ist eine Bescheinigung der Gasteinrichtung über den Trainingsaufenthalt (Letter of Confirmation) einzuholen. (s.u. "Dokumente auf einen Blick")

 

Nach der Mobilität:

Schritt 6: Abgabe des Letter of Confirmation

Spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mobilität reichen Sie die Bescheinigung der Gastinstitution im Original beim International Office ein.

Schritt 7: Teilnehmerbericht

Alle Teilnehmer einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen.

Sie erhalten dazu nach Beendigung der Mobilität eine automatisch generierte Mail mit dem Absender "replies-will-be-discarded@ec.europa.eu", die den Link zum Berichtsformular enthält.

Dokumente auf einen Blick

Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie auf Anfrage im International Office.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Kontakt

Annegreth Fritze

Tel.: (03931) 2187 48 71
E-Mail: annegreth.fritze@h2.de

Besucheradresse: Campus Stendal, Haus 2, Raum 2.02

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