Service-Bereich

Hier in unserem Service-Bereich finden Sie Informationen und Tipps für Bewerber:innen, Fachbereiche und Gutachter:innen sowie den Welcome Service für Neuberufene. 

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Was ist das Besondere am Berufsbild der HAW-Professur?

Die Aufgaben von Professor:innen richten sich nach den ihrer Hochschule obliegenden Aufgaben. Dem Hochschultyp der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW, häufig noch als Fachhochschulen bezeichnet) obliegt die Aufgabe, durch anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern, vorzubereiten. In diesem Rahmen nehmen die HAW Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und künstlerisch-gestalterische Aufgaben wahr.

Sie sind mit diesem besonderen Anwendungsbezug Partner ihrer Hochschulstädte und der gesamten Region, insbesondere der dort ansässigen Unternehmen und Dienstleister. Das Wirkungsfeld strahlt zudem in den internationalen Raum, wo mit internationalen Partner:innen an wissenschafts- und anwendungsorientierten Fragestellungen gearbeitet wird. Damit steht die Anwendungsorientierung im Fokus von Studium und Forschung. Aus diesem spezifischen Aufgabenprofil der HAW leitet sich das Berufsbild der HAW-Professur ab. Drei wesentliche Punkte machen die Professur an HAW zunehmend interessant:

  1. Berufungsvoraussetzungen: Um den direkten Bezug zur Praxis zu sichern, sollen Professor:innen an einer HAW neben der wissenschaftlichen Qualifikation über mehrjährige Erfahrung in der beruflichen Praxis verfügen. Eine Habilitation ist nicht erforderlich.
  2. Stellenwert der Lehre: Professor:innen an HAW können sich auf die Lehre konzentrieren, die mit einem Lehrdeputat von 16 Semesterwochenstunden einen hohen Stellenwert besitzt. Wichtig sind die Freude am Lehren und am Umgang mit Studierenden sowie das Interesse am Ausbau der eigenen pädagogischen Kompetenzen. Hinzu kommt der Anwendungsbezug, der durch die praxisorientierte Lehre gewährleistet wird.
  3. Promotionsrecht an HAW für forschungsstarke Fachrichtungen: Der Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen in die berufliche Praxis spielt ebenso eine große Rolle wie die Lehre. Die Forschungsaktivitäten werden oftmals in direkter Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen durchgeführt. Das Berufsbild wird für all diejenigen, die neben dem Interesse an der Lehre forschungsaktiv sein wollen, attraktiver, weil forschungsstarken Fachrichtungen künftig das Promotionsrecht verliehen werden kann. Auch die Möglichkeit, Promovend:innen in Kooperation mit einer Universität zu betreuen, besteht weiterhin fort. An unserer Hochschule befinden sich derzeit zwei Promotionszentren im Aufbau.

Damit wird das Berufsbild der HAW-Professur zunehmend für junge Wissenschaftler:innen sichtbar und ist für alle attraktiv, die gerne ihr Wissen weitergeben, Spaß an der akademischen Lehre haben und ihr Forschungsgebiet mit einem hohen Grad an freier Gestaltung weiterentwickeln wollen.

Das bieten wir Ihnen in Ihrem neuen Arbeitsumfeld:

  • Kulturelle Vielfalt und die Ausgewogenheit der Geschlechter in der Wissenschaft sind uns wichtig. Daher sind Sie uns mit Ihrer Familie und mit Ihren unterschiedlichsten Lebenserfahrungen sehr willkommen. Sie erwartet ein familienfreundliches und gesundheitsförderndes Arbeitsklima in dem sich Beruf und Familie ideal miteinander vereinbaren lässt.

  • Wir sind stolz auf unser Promotionsrecht, mit dem wir uns sehr dynamisch weiterentwickeln und Ihnen eine Professur mit hohem Gestaltungspotential bieten. Bei uns können Sie Ihre Lehrtätigkeit mit anwendungsorientierten Forschungs- und Praxisprojekten verknüpfen.

  • Wir ermöglichen Ihnen ein selbstbestimmtes Arbeiten in einem kreativen Umfeld mit regionalen Partnern des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt und mit Partnern im internationalen Raum.

  • Sie können sich frei entfalten und sich als Mitglied Ihres Fachbereiches mit eigenen Ideen in Lehre, Forschung, Weiterbildung und in der Selbstverwaltung unserer Hochschule engagieren.

  • Kollegiale Teams und eine serviceorientierte Hochschulverwaltung mit engagierten Mitarbeiter:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen.

  • Eine lebenswerte und familienfreundliche Infrastruktur unserer Hochschulstädte Magdeburg und Stendal ermöglicht Ihnen das Leben und Arbeiten im regionalen Umfeld der Hochschule.

Wie gestaltet sich das Berufungsverfahren?

Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben sind Berufungsverfahren äußerst komplexe Prozesse mit externer Begutachtung, an denen verschiedene Hochschulgremien, Personen in unterschiedlichen Funktionen sowie das zuständige Ministerium mitwirken.

Wir optimieren stetig unser Verfahrensmanagement, um möglichst schnell zu einer Auswahlentscheidung zu gelangen. Wir räumen Berufungsverfahren jedoch ausreichend Zeit ein, um ein mit der gebotenen Sorgfalt geführtes Auswahlverfahren zu garantieren. Ein Berufungsverfahren kann bis zu 12 Monate und in Einzelfällen mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen.

Berufungsverfahren unterliegen der besonderen Verschwiegenheit und der Beachtung des Datenschutzes. Sie werden als nicht öffentliche Verfahren geführt. Davon ausgenommen ist die Probelehrveranstaltung. Diese findet hochschulöffentlich statt.

Für das Auswahlverfahren wird eine Berufungskommission eingesetzt, die einen Berufungsvorschlag mit in der Regel drei Namen vorschlägt. Wie die Berufungskommission zusammengesetzt ist, finden Sie weiter unten unter „Welche Akteur:innen wirken am Berufungsverfahren mit?". Über den Ablauf des Berufungsverfahrens können Sie sich gerne hier informieren: Das Berufungsverfahren.

Welche Berufungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist das jeweilige Anforderungsprofil?

Die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 35 Abs. 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) sind:

ein abgeschlossenes Hochschulstudium

Das Hochschulgesetz fordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium. In der spezifischen Ausschreibung kann ein fachlicher Bezug zur Denomination gefordert werden.

pädagogische Eignung

Zur Feststellung der pädagogischen Eignung müssen pädagogische Erfahrungen nachgewiesen werden. Von Vorteil sind Erfahrungen in Präsenz- und Onlinelehre an Hochschulen. Aber auch Erfahrungen in vergleichbaren Lehrsituationen können berücksichtigt werden.

besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit

In der Regel muss eine abgeschlossene überdurchschnittliche Promotion (Dissertation plus mündliche Prüfung) vorliegen. Auch die Betrachtung promotionsadäquater Leistungen ist möglich. Dafür ist es erforderlich, dass Veröffentlichungen, Patente und Projekte u.w. in der Regel durch eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter als promotionsadäquat (in Art und Umfang einer Promotion gleichwertig) und überdurchschnittlich bewertet werden.

besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis, von der grundsätzlich drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt werden sollen.

Die Anforderungen der HAW-Professur leiten sich ab aus den besonderen Aufgaben zur anwendungsbezogenen Lehre. Daher sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis nachzuweisen. Grundsätzlich sollen diese besonderen Leistungen während der Berufspraxis innerhalb und außerhalb des Hochschulbereiches erbracht werden, wovon die Zeit außerhalb des Hochschulbereichs drei Jahre umfassen soll. Die Berufspraxis muss i.d.R. einschlägig und zu mindestens 50 % in einer Vollzeittätigkeit erfolgt sein. Relevant ist, dass diese Zeiten durch Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Ähnliches belegt sind.

  • Forschungsinstitut außerhalb der Hochschule (eigene Rechtspersönlichkeit, Finanzierungsstruktur); das Institut darf nicht direkt einer Hochschule angeschlossen sein (An-Institut),

  • Praxisbezug der Forschung: relevant ist die Praxisnähe der individuellen Forschungsarbeiten, Drittmitteleinnahmen aus Wirtschaft.

Demnach ist es relevant, an welchem Institut Sie tätig sind und wie praxisnah die Forschung dort ist. Während Tätigkeiten z.B. bei Fraunhofer-Instituten i.d. R. als Berufspraxis außerhalb der Hochschule anerkannt werden können, sind Tätigkeiten an Instituten, die in erster Linie Grundlagenforschung betreiben, i.d.R. nicht anrechenbar. Die Anerkennung obliegt der jeweiligen Berufungskommission in einer Einzelfallprüfung.

 

Bei künstlerischen Professuren müssen die besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit und darauf aufbauende besondere Leistungen in der beruflichen Praxis erbracht werden.

Eine Habilitation ist in der Regel nicht erforderlich. Im Einzelfall kann jedoch eine Professur auch besonders wissenschaftlich geprägt sein. In diesen Fällen können neben dem Hochschulstudium, der pädagogischen Eignung und der Qualität der Promotion als Berufungsvoraussetzung zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Habilitation, Juniorprofessur) gefordert werden. Auch hier sind weitere fachspezifische Anforderungskriterien möglich.

Die Konkretisierung der Berufungsvoraussetzungen erfolgt in der Regel in der spezifischen Stellenausschreibung. Dort sind die zwingenden und wünschenswerten Anforderungskriterien genannt. So kann z.B. der Hochschulabschluss oder auch die Promotion einen fachlichen Bezug zur Denomination fordern oder die besonderen Leistungen sind in einem für die Professur relevanten Praxisgebiet zu erbringen. Im Anforderungsprofil werden i.d.R. weitere Kriterien aufgenommen, z.B. das Sprachniveau oder außerfachliche Kompetenzen.

Bis wann müssen die Berufungsvoraussetzungen erfüllt sein?

Idealerweise erfüllen Sie alle Berufungsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung. Sie können Ihre Bewerbung allerdings auch schon einreichen, wenn nur noch wenige Monate der Berufspraxis oder der Abschluss der Promotion fehlen. Normalerweise dauern Berufungsverfahren  mehrere Monate. Bis zum Beschluss der Berufungskommission über den Berufungsvorschlag müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Es liegt dabei im Ermessen der Berufungskommission zu beurteilen, ob es möglich ist, die Voraussetzungen bis zum Beschluss zu erfüllen und Ihre Bewerbung zu berücksichtigen.

Fragen zur Erfüllung der Berufungsvoraussetzungen richten Sie gerne an das Team Berufungsangelegenheiten.

Was sollte bei der Bewerbung beachtet werden?

Bewerbungsunterlagen

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an einer Professur an der Hochschule Magdeburg-Stendal und geben Ihnen Hinweise für Ihre Bewerbung. Aus den Bewerbungsunterlagen gewinnt die Berufungskommission sehr wichtige Erkenntnisse über Ihren Werdegang und Ihr Potential. Verwenden Sie daher die notwendige Sorgfalt beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen und gehen Sie im Bewerbungsanschreiben auf Ihre Motivation für die Bewerbung auf eine Professur ein. Lesen Sie sehr genau die Stellenausschreibung und ziehen Sie aus dem Anforderungsprofil der Stelle die wesentlichen Informationen, um der Berufungskommission ein ausführliches Bild über Ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu vermitteln.

Besondere Leistungen in der beruflichen Praxis

Um den Praxisbezug unserer Hochschule zu sichern, ist der Nachweis der besonderen Leistungen in der beruflichen Praxis sehr wichtig. Die schriftliche Bewerbung sollte daher eine ausführliche Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs erkennen lassen. Stellen Sie insbesondere die besonderen Leistungen, die Sie bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in Ihrer beruflichen Praxis erbracht haben, heraus. Die besonderen Leistungen in der beruflichen Praxis sollen wissenschaftsbezogenen Charakter aufweisen. Die Berufspraxis muss i.d.R. einschlägig und zu mindestens 50 Prozent in einer Vollzeittätigkeit erfolgt sein. Relevant ist, dass diese Zeiten durch Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Ähnliches belegt sind.

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • ein individuelles auf die Ausschreibung zugeschnittenes Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs
  • Nachweise der Lehrqualifikation
  • Publikationsverzeichnis mit Nennung der fünf wichtigsten Publikationen
  • Zeugnisse und Referenzen oder ggf. weitere Nachweise der wissenschaftlichen und beruflichen Praxis
  • Kopien der Zeugnisse und Urkunden über Hochschulabschlüsse und weitere akademische Grade (Doktorgrad, ggf. Habilitation)
  • in der Ausschreibung für die Stelle erwartete spezifische Dokumente oder Konzepte, z.B. Lehrkonzept, Forschungskonzept, Verzeichnis der eingeworbenen Drittmittel

Diese Checkliste kann Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen hilfreich sein:

Checkliste für Ihre Bewerbungsunterlagen

 

Hinweis zur aktiven Gewinnung

Die Hochschule Magdeburg-Stendal nutzt zunehmend die Möglichkeit, neben der Stellenausschreibung qualifizierte Personen anzusprechen und auf die Stellenausschreibung aufmerksam zu machen. Die direkte Ansprache entbindet jedoch nicht von dem Einreichen einer Bewerbung und dem Auswahlverfahren.

Stellenausschreibungen

Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen. Wenn Sie Fragen zur Bewerbung haben, beraten wir Sie gern.

Wie werden Bewerber:innen über den Verfahrensstand informiert? (Berufungsmonitor)

Nach Einreichen Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. So können Sie sicher davon ausgehen, dass Ihre Bewerbungsunterlagen eingegangen sind.

Nach den persönlichen Vorstellungen bekommen alle Bewerber*innen eine Zwischenmitteilung. Sollten Sie nicht zu den Eingeladenen gehören, bedenken Sie bitte, dass das jeweilige Berufungsverfahren noch einen individuellen Verlauf nehmen kann. Das ist zwar selten aber nicht ausgeschlossen.

Sofern Sie für die Besetzung einer Professur vorgeschlagen wurden, bietet Ihnen die Rektorin den Ruf auf die Professur an (Ruferteilung). Nach Annahme des Rufes werden alle unterlegenen Bewerber*innen über den Ausgang des Verfahrens informiert (Konkurrentenmitteilung).

Im Sinne einer zuvorkommenden und wertschätzenden Berufungskultur können Sie sich darüber hinaus jederzeit selbst über den Verfahrensstand des jeweiligen Berufungsverfahrens informieren. Dafür sind die Verfahrensstände des jeweiligen Berufungsverfahrens im Berufungsmonitor abgebildet.

Hier gelangen Sie zum Berufungsmonitor.

Welche Akteur:innen wirken am Berufungsverfahren mit?

Zentrale Beteiligte im Berufungsverfahren sind die Mitglieder der Berufungskommission, die Berufungsbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragten und die Mitglieder der jeweiligen Hochschulgremien. Die wesentlichen Gremien sind der jeweilige Fachbereichsrat, in dem die Professur angesiedelt ist und der Akademische Senat.

Der Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat, in dem die Stelle zu besetzen ist, beantragt die Freigabe der Professur. Es beschließt den Ausschreibungstext und bestellt die Berufungskommission. Nach Durchführung des Auswahlverfahrens beschließt er auf Vorschlag der Berufungskommission den Berufungsvorschlag.

Der Akademische Senat

Im Berufungsverfahren nimmt der Senat Stellung zur Freigabe einer Professur und entscheidet abschließend über den Berufungsvorschlag des jeweiligen Fachbereiches.

Die Berufungskommission

Die Berufungskommission ist die eigentliche Trägerin des Auswahlverfahrens und erarbeitet den Berufungsvorschlag.

Der Berufungskommission sollen mit Stimmrecht angehören:

  • der:die Dekan:in des Fachbereiches oder ein:e andere:r Professor:in als Vorsitzende:r,
  • vier Professor:innen der Hochschule,
  • mindestens ein:e weiter:e Professor:in aus einer anderen Hochschule,
  • zwei wissenschaftliche Mitarbeiter:innen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 HSG LSA,
  • zwei Studierende und
  • die:der Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereiches nach § 72 Abs. 4 Satz 1.

Die interdisziplinäre und im Idealfall paritätische Besetzung sowie das Mitwirken externer Professor:innen sichert eine hohe Objektivität im Auswahlprozess. Zudem können weitere Personen beratend der Berufungskommission angehören.

Die Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche sind stimmberechtigte Mitglieder in den jeweiligen Berufungskommissionen. Sie wirken auf die Durchsetzung der Chancengleichheit für Frauen und Männer hin und achten darauf, dass die gleichstellungsfördernden Aspekte und die gesetzlichen Regelungen im Berufungsverfahren eingehalten werden. Dabei unterstützen sie die:den Vorsitzenden und die Mitglieder der Berufungskommission darin, die Standards für Chancengleichheit von Frauen und Männern zu beachten. Ihr Votum wird dem Listenvorschlag beigefügt.

Die:der Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule ist am gesamten Verfahren gem. § 72 Abs. 1 HSG LSA beteiligt. Sie:er ist berechtigt, an den Sitzungen der Berufungskommission teilzunehmen. Als stimmberechtigtes Mitglied des Senats ist die:der Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule an der beschlussfassung über den Berufungsvorschlag beteiligt.

Die Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Personen sowie diesen gleichgestellte zu fördern und entsprechende Rechte im Auswahlverfahren wahrzunehmen. Sofern die Bewerbung einer schwerbehinderten Person oder dieser gleichgestellten bekannt wird, ist die Vertrauensperson der Schwerbehinderten am Auswahlverfahren zu beteiligen, es sei denn, die betroffenen Personen wünschen diese Beteiligung nicht.

Die:der Berufungsbeauftragte

Die:der Berufungsbeauftragte unterstützt das Rektorat in seiner zentralen Verantwortlichkeit für das gesamte Berufungsgeschehen und berät die Berufungskommissionen bei der rechtskonformen Durchführung der Berufungsverfahren.

Externe Gutachter:innen

Die Kandidat:innen, die die Berufungskommission nach der persönlichen Vorstellung in die engere Wahl zieht, werden von externen Gutachter:innen bewertet. Die Gutachter:innen sind auf dem Berufungsgebiet ausgewiesene Wissenschaftler:innen oder Künstler:innen. Die externen Gutachter:innen geben ihre Einschätzung zu den Bewerber:innen ab, vergleichende Gutachter:innen fügen ihren Gutachten zusätzlich eine Einschätzung über die Listenreihung bei.

Das Rektorat

Das Rektorat entscheidet über die (Wieder-)besetzung einer Professur. Diese Entscheidung wird dem zuständigen Ministerium angezeigt.

Das Rektorat veranlasst die Prüfung des Berufungsverfahrens aus verfahrensrechtlicher Sicht und entscheidet über die Weiterleitung des Berufungsvorschlages an den Senat.

Das zuständige Ministerium

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt erklärt die Freigabe zur (Wieder-)Besetzung einer Professur. Damit kann das Berufungsverfahren eröffnet werden.

Wie verläuft die persönliche Vorstellung?

Die persönliche Vorstellung dient im Berufungsverfahren dazu, die vorausgewählten Bewerber:innen persönlich kennenzulernen und in einer Lehrsituation und im Gespräch mehr über deren pädagogische Fähigkeiten und deren Fachwissen zu erfahren.

Feste Bestandteile der persönlichen Vorstellung sind:

  • eine hochschulöffentliche Probelehrveranstaltung mit anschließender Diskussion, an der die Berufungskommission, Studierende und Beschäftigte der Hochschule teilnehmen
  • das Gespräch der Mitglieder der Berufungskommission mit den eingeladenen Bewerber:innen unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit.

Als zusätzliche Elemente können eingesetzt werden:

  • hochschulöffentlicher wissenschaftlicher Vortrag mit anschließender Diskussion (sehr häufig)
  • Präsantation des Lehr- und Forschungskonzeptes
  • eignungsdiagnostische Methoden oder Gutachten 
  • weitere Verfahren, z.B. zur Bewertung stellenspezifischer Anforderungen

Die Einladung zur persönlichen Vorstellung enthält genaue Hinweise zu den jeweiligen Bestandteilen der persönlichen Vorstellung.

1. Probelehrveranstaltung

Die Probelehrveranstaltungen finden hochschulöffentlich statt. Spätestens eine Woche vor dem Termin der persönlichen Vorstellung soll durch die Bewerber:innen eine Kurzbeschreibung der Lernziele und des didaktischen Konzepts für die Probelehrveranstaltung sowie eine Darstellung zu den jeweiligen Vorhaben in Lehre und Forschung schriftlich eingereicht werden. Die Berufungskommission erhält Erkenntisse über die pädagogischen (methodisch/didaktisch) Qualitäten.

TIPPS zur Gestaltung der Probelehrveranstaltung:

Wichtig ist, dass Sie bei der Probelehrveranstaltung die Zielgruppe im Auge behalten und Ihre Lehrveranstaltung an den für Hochschulen für angewandte Wissenschaften typischen Lehrformaten ausrichten. Bedenken Sie zudem, dass moderne Lehrmethoden in Präsenz- und Onlineformaten erwartet werden. Beachten Sie die im Einladungsschreiben jeweils genannten Hinweise.

Halten Sie die Vorgaben, die Sie erhalten haben (Umfang, Zeit), ein. Informieren Sie sich über den Fachbereich, in dem die Professur ausgeschrieben ist. Fragen Sie sich außerdem selbst, welche Anforderungen Sie als Zuhörer:in an eine gelungene und interessante Lehrveranstaltung haben und versuchen Sie diese umzusetzen (Struktur, Anschaulichkeit, Verständlichkeit, Präsenz).

2.Wissenschaftlicher Vortrag

Der wissenschaftliche Vortrag wird in der Regel zu einem von den Bewerber:innen selbst gewähltem Thema gehalten. Dabei können eigene Forschungsvorhaben oder Forschungsfragen vorgestellt und diskutiert werden. Die Berufungskommission erhält hierdurch Erkenntnisse über die Wissenschaftliche Befähigung. Halten Sie auch hier Kontakt zu den Zuhörer:innen und die Zeitvorgaben ein.

3. Gespräch mit der Berufungskommission

Die Gespräche mit der Berufungskommission finden unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit statt. In der Regel sind die Gespräche vorstrukturiert, um sicherzustellen, dass die Berufungskommission von jede:r:m Bewerber:in einen gleichen oder zumindest ähnlichen Erkenntnisgewinn generieren kann.

TIPPS für das Gespräch:

Die Berufungskommission kennt Ihren beruflichen und wissenschaftlichen Werdegang aus Ihren Bewerbungsunterlagen, hat Eindrücke und Erkenntnisse aus der Probelehrveranstaltung gewonnen und möchte Sie nun im persönlichen Gespräch näher kennenlernen. Daher wird das Gespräch darauf abzielen, Sie als Person, als Wissenschaftler:in sowie als zukünftige:r Kolleg:in einschätzen zu können und mehr über Ihre Motivation für eine Tätigkeit als Professor:in zu erfahren. Machen Sie sich daher vor dem Gespräch noch einmal mit den Aufgaben der Professur vertraut und sammeln Sie Argumente mit denen Sie überzeugend darstellen können, dass Sie die Anforderungen der Professur erfüllen. Machen Sie sich darüber hinaus mit der Hochschule und dem jeweiligen Fachbereich vertraut, das signalisiert Ihr Interesse und Sie können so auf mögliche Nachfragen zur konkreten Situation am Fachbereich angemessen reagieren. Das Gespräch dient auch dazu, mehr über Ihre Persönlichkeit zu erfahren, daher können geschulte Kommissionsmitglieder sehr gut Ihre Sozialkompetenzen einschätzen. Bereiten Sie sich auf das Gespräch auch mit eigenen Fragen vor, die sich für Sie ggf. aus der Beschäftigung mit dem Fachbereich oder der Hochschule in Gänze ergeben haben.

Was ist beim Berufungsgespräch nach Ruferteilung zu beachten?

Herzlichen Glückwunsch! Sie gehören zu denjenigen, die den Ruf auf eine Professur erhalten haben.

Mit der Ruferteilung hat Ihnen die Rektorin gleichzeitig die Einladung zum Berufungsgespräch ausgesprochen. Das Berufungsgespräch wird auf Basis einer Zielvereinbarung geführt. In dieser Zielvereinbarung werden die strategisch bedeutsamen Ziele und Maßnahmen zur inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Professur verankert. Daher ist es notwendig, dass Sie zunächst die Inhalte der Zielvereinbarung mit der:dem Dekan:in Ihres Fachbereiches besprechen und in dem dafür bereitgestellten Template „Zielvereinbarung" festhalten.

Das Berufungsgespräch führt die Rektorin im Beisein der:des Dekan:in mit Ihnen.

Auf Basis der „Ordnung der Hochschule Magdeburg-Stendal für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen gemäß § 8 HLeistBVO LSA vom 12.02.2014" können Ihnen Leistungsbezüge aus Anlass von Berufungsverhandlungen gewährt werden, sofern insbesondere Ihre Qualifikation, die Arbeitsmarktlage sowie die Bewerber:innenlage im jeweiligen Fach dieses zur Gewinnung erfordern. Die Gewährung von Leistungsbezügen setzt den Abschluss von Zielvereinbarungen voraus.

Das Ergebnis des Berufungsgespräches wird schriftlich festgehalten.

In angemessener Frist erklären Sie Ihre Rufannahme schriftlich gegenüber der Rektorin. Nach Wahrung einer ausreichenden Frist (Rechtschutzinteressen) erfolgt die Ernennung. Dafür wird Ihnen die Ernennungsurkunde von der:dem Rektor:in in einem würdigem Rahmen hier an der Hochschule persönlich übergeben.

Beachten Sie bitte, dass die beamtenrechtlichen Regelungen zur Einstellung sehr umfangreich sind. Daher bitte wir Sie, sich bereits nach der Ruferteilung mit dem Servicebereich Personal in Verbindung zu setzen. Dort werden Sie von Frau Fischer persönlich betreut.

Im Weiteren steht Ihnen auch unser Team bei Fragen, die Ihr und das Ankommen Ihrer Familie betreffen, gern zur Verfügung. Nutzen Sie schon jetzt die Möglichkeit, sich über unsere Region und unsere Hochschulstädte zu informieren und sprechen Sie uns an, wenn Sie unsere Services wünschen.

Wir freuen uns, Sie sehr bald an der Hochschule willkommen zu heißen.

Was sollten internationale Bewerber:innen beachten?

Bei im Ausland erworbenen nicht deutschsprachigen Hochschulabschlüssen und Promotionen bitten wir zusätzlich um eine Übersetzung der Abschlussurkunde und des Abschlusszeugnisses (einschließlich der Fächer- und Notenübersicht) von einer:m amtlich beeidigten Dolmetscher:in.

Das Welcome Center Sachsen-Anhalt hält für Sie wertvolle Informationen über das Leben und Arbeiten in Sachsen-Anhalt bereit. Darüber hinaus können Sie Beratung und Hinweise zur Bewerbung und zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse erhalten. Hier gelangen Sie zum Welcome Center Sachen-Anhalt.

Wie setzt sich die Besoldung zusammen?

Professor:innen erhalten bei ihrer Neuberufung Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung W § 27 des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Dienstbezüge der Progessor:innen an der Hochschule Magdeburg-Stendal setzen sich in der Regel aus dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W2, dem Familienzuschlag und ergänzender Familienzuschlag, einer jährlichen Sonderzahlung und aus Leistungsbezügen zusammen.

  • Der Grundgehaltssatz beträgt ab 01.Februar 2025 monatlich 7.026,23 €. vgl. Anlage 4 des LBesG LSA.
  • Der Familienzuschlag beträgt ab 01.Februar 2025 monatlich Stufe 1 (§ 38. Abs. 2): 164,44 €, Stufe 2 (ein Kind § 38 Abs. 3) 344,25 €. Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag. Der ergänzende Familienzuschlag kann unter den Voraussetzungen des § 38a befristet in Höhe von 350 Euro monatlich gewährt werden.
  • Die jährliche Sonderzahlung gem. § 56 des LBesG LSA beträgt mindestens 400 €.
  • Die Vergabe von Leistungsbezügen erfolgt auf Basis der „Ordnung der Hochschule Magdeburg-Stendal für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen gem. § 8 HLeistBVO LSA vom 12.02.2014".

Für Professor:innen kann auch ein außertarifliches privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis begründet werden. In diesem Fall erhalten Professor:innen eine Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe W 2 auf der Grundlage des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.Februar.2011 in der jeweils geltenden Fassung. Die Vergütung setzt sich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften aus dem Grundgehalt und ggf. dem Familienzuschlag zusammen. Zuzüglich etwaiger Leistungsbezüge.

Darüber hinaus werden in entsprechender Anwendung der für beamtete Professoren geltenden Bestimmungen eine jährliche Sonderzuwendung sowie etwaige sonstige Zuwendungen und Zulagen gewährt. Davon erfasst sind ebenfalls Einmalzahlungen nach den besoldungsrechtlichen Regelungen.

Für die Dauer des privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung.

 

Über die einzelnen Besoldungsbestandteile informieren Sie gerne unsere Kolleg:innen im Servicebereich Personal.

Weiterführende Informationen hat der Deutsche Hochschulverband in seinem W-Portal zusammengestellt.

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsverbindlich sind die Angaben im Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

 

 

Unser Team Berufungsangelegenheiten

Referentin im Rektorat
Antje Völker

Tel.: (0391) 886 4196
E-Mail:
antje.voelker@h2.de

Referentin für Professor:innengewinnung und Onboarding im Projekt CASE
Adeline Reinemann

derzeit nicht an der Hochschule erreichbar

Tel.: (0391) 886 4222
E-Mail:
adeline.reinemann@h2.de

Referentin Berufungsverfahren
Isabel Klose

Tel.: (0391) 886 4131
E-Mail:
isabel.klose@h2.de

Referentin für Onboarding und Rekrutierung im Projekt CASE
Paula Waliczek

Tel.: (0391) 886 4222
E-Mail:
paula.waliczek@h2.de

Unsere Servicezeiten:

Dienstag: 11.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 17.00 Uhr

Fragen oder Anregungen zum Berufungsportal?

Wir entwickeln das Berufungsportal stetig weiter, um es noch besser auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Daher freuen wir uns über Ihre Hinweise und Anregungen. Diese können Sie gerne direkt an die o.g. Adressen richten.

Zuletzt aktualisiert: 04.02.2025

Landeskampagne Weiter denken.

Die Landeskampagne Weiter denken. informiert über die HAW-Professur in Sachsen-Anhalt und zeigt die Entwicklungen bezüglich der Attraktivität dieses Berufsbildes in Sachsen-Anhalt auf.

Leben und Arbeiten in Magdeburg und Stendal

Wie es unser Name verrät, sind wir auf zwei Standorte im Land Sachsen-Anhalt verteilt: unser Campus Herrenkrug in der Landeshauptstadt Magdeburg und unser Campus in der Stadt Stendal. Folgen Sie den Links, um mehr über das Leben, Arbeiten und Wohnen in unseren Hochschulstädten zu erfahren:

Imagefilm Magdeburg

Imagefilm Stendal