Arbeitsmedizin

Die ArbMedVV regelt im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes das Thema "Arbeitsmedizinische Vorsorge", welche nach Anlage 2 Abschnitt 3 DGUV Vorschrift 2 Aufgabenfeld 1.4 "Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge" unter die betriebsspezifische Betreuung fällt. Die arbeitsmedizinische Vorsorge stellt eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme dar - "mit dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten". Sie leistet einen Beitrag zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV auch zur Fortentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

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Facharzt für Arbeitsmedizin

Steffen Pätzel

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