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Arbeitsmedizin
Die ArbMedVV regelt im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes das Thema "Arbeitsmedizinische Vorsorge", welche nach Anlage 2 Abschnitt 3 DGUV Vorschrift 2 Aufgabenfeld 1.4 "Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge" unter die betriebsspezifische Betreuung fällt. Die arbeitsmedizinische Vorsorge stellt eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme dar - "mit dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten". Sie leistet einen Beitrag zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV auch zur Fortentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Damit eine verbindliche Terminabsprache mit den benötigten Informationen für den Arbeitsmediziner stattfinden kann, nutzen Sie für alle Untersuchung, die über die Bildschirmvorsorge hinausgehen das folgende Formular.

Kontakt

Arbeits-, Brand- und Umweltschutzbeauftragter
André Thiede
Tel.: (0391) 886 46 78
E-Mail: andre.thiede@h2.de
Besucheradresse: Haus 2, Raum 1.02

