Arbeitsmedizin

Die ArbMedVV regelt im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes das Thema "Arbeitsmedizinische Vorsorge", welche nach Anlage 2 Abschnitt 3 DGUV Vorschrift 2 Aufgabenfeld 1.4 "Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge" unter die betriebsspezifische Betreuung fällt. Die arbeitsmedizinische Vorsorge stellt eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme dar - "mit dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten". Sie leistet einen Beitrag zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV auch zur Fortentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Arbeitsmediziner Steffen Paetzel

Facharzt für Arbeitsmedizin

Steffen Pätzel

Telefon: (0391) 5599 12 42
E-Mai: betriebsarzt@zap-md.de

www.zap-md.de

Kontakt

Portrait der Mitarbeiter:in

Arbeits-, Brand- und Umweltschutzbeauftragter

André Thiede

Tel.: (0391) 886 46 78
E-Mail: andre.thiede@h2.de

Besucheradresse: Haus 2, Raum 1.02

Kontakt und Anfahrt

Hintergrund Bild