Kommission für Studium und Lehre

Die Kommission für Studium und Lehre beschäftigt sich als hochschulweites Gremium mit allen Studienprogrammen, deren Konzeption, Evaluation und Fortentwicklung, behandelt Fragen der Akkreditierung, widmet sich aber vor allem strategischen Überlegungen von Studium und Lehre.

Vorsitzende (stimmberechtigt)

Stimmberechtigte Mitglieder für die Amtszeit vom 01.10. - 30.09.2025

Stellvertretende Mitglieder

Beratende Mitglieder

Organisation/Protokoll

Kontakt

Portrait der Mitarbeiter:in

Büro der Prorektorate/Senats-kommission für Studium und Lehre

Jeannette Zimmermann

Tel.: (0391) 886 41 09
Fax: (0391) 886 47 09
E-Mail: jeannette.zimmermann@h2.de 
E-Mail KSL: ksl@rektorat.h2.de

Besucheradresse: Haus 3, Raum 1.05

Sitzungstermine KSL

Die nächste Sitzung der Senatskommission für Studium und Lehre (KSL) findet am Mittwoch, dem 28.01.2026 um 14:30 Uhr als Zoom-Meeting statt. Weitere Sitzungstermine der KSL wurden vom Senat wie folgt festgelegt:

Wintersemester 2025/2026:
Mittwoch, 25.02.2026 um 14:30 Uhr online

Sommersemester 2026:
Mittwoch, 22.04.2026 um 14:30 Uhr online
Mittwoch, 27.05.2026 um 14:30 Uhr online
Mittwoch, 24.06.2026 um 14:30 Uhr online - Termin wird ggf. verschoben wegen Hochschulformum
Mittwoch, 22.07.2026 um 14:30 Uhr eventuell in Präsenz


Für Anfragen an die KSL nutzen Sie bitte die E-Mail: ksl@rektorat.h2.de

Tagesordnungen/Protokolle

Protokolle, Tagesordnungen und Anlagen zu den Kommissionssitzungen können im Dokumentenarchiv Cumulus eingesehen werden und sind nach Ihrem Login unter folgendem Pfad zu finden:

Alle Kategorien → Leitung, Gremien und Beauftragte → Kommission für Studium und Lehre

Die Unterlagen zur Sitzung wurden letztmalig im Oktober 2024 im Cumulus hochgeladen. Ab November 2024 werden alle Sitzungsunterlagen parallel zur Nextcloud im Gremienmanagement-system SessionNet https://gremien.h2.de/net6 unter "Kommission für Studium und Lehre" eingestellt.

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit Jeannette Zimmermann auf.

Downloads

Zwingende Voraussetzung zur Bearbeitung von Anträgen, die Änderungen in Satzungen und Ordnungen zum Inhalt haben und zu denen der Senat einen Beschluss fassen soll, ist eine Beschlussvorlage mit den Erläuterung zu den wesentlichen Änderungen.
In den Ordnungen müssen Änderungen kenntlich gemacht sein (Farbunterlegung oder vergleichende Synopse). Die zu beschließende endgültige Fassung muss dem Antrag zusätzlich beiliegen.

Viele Einzeldokumente sollen in einem Dokument sinnvoll zusammengefasst werden.

Antrag an die KSL (PDF)

Antrag auf interne Akkreditierung (PDF)

Hintergrund Bild