Deputatsreduktion

Nach § 6 Abs. 3 der LVVO LSA können für die Wahrnehmung von Aufgaben im Wissens- und Technologietransfer und in der angewandten Forschung Ermäßigungen gewährt werden.

Grundlegende Voraussetzung für die Beantragung einer Deputatsreduktion ist ein verbindlich definierter Forschungsinhalt der avisierten Tätigkeiten im Zeitraum der Lehrabminderung, der das Forschungsprofil der Hochschule stärkt.

Abgabefristen, Formulare, das aktuelle Prozessmodell, die hochschulinterne Richtlinie, die LVVO des Landes Sachsen-Anhalt und weitere Informationen für die Beantragung der Lehrverpflichtungsminderung finden Sie auf den Hochschulseiten unter Services des Servicebereichs Qualitätsentwicklung, Hochschuldidaktik und Digitalisierung im Abschnitt "Minderung der Lehrverpflichtung nach LVVO":

Hochschule/Einrichtungen/QHD/Services/Minderung der Lehrverpflichtung nach LVVO

Kontakt

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Büro der Prorektorate/Senats-kommission für Studium und Lehre

Jeannette Zimmermann

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Fax: (0391) 886 47 09
E-Mail: jeannette.zimmermann@h2.de 
E-Mail KSL: ksl@rektorat.h2.de

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