FAQs - Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Qualitätssystem im Rahmen der Systemakkreditierung.
Was bedeutet Systemakkreditierung – und wie unterscheidet sie sich von der Programmakkreditierung?
Bei der Systemakkreditierung wird das gesamte Qualitätssicherungssystem der Hochschule geprüft. Ist es erfolgreich, darf die Hochschule Studiengänge selbst intern akkreditieren. Bei der Programmakkreditierung begutachten dagegen externe Agenturen einzelne Studiengänge und vergeben die Akkreditierung direkt für diese.
Wann gilt ein Studiengang als akkreditiert?
Ein Studiengang gilt als akkreditiert, wenn er Teil des internen Qualitätssicherungssystems der Hochschule ist und alle vorgesehenen Prüf- und Evaluationsschritte durchlaufen hat. Dazu gehören z. B. eine Studiengangskonferenz, die Beteiligung externer Expert*innen sowie die Prüfung formaler Kriterien. Der Akkreditierungsstatus wird von der Erweiterten Kommission für Studium und Lehre bestätigt.
Welche Vorgaben gelten für Studiengänge im Qualitätssystem der Hochschule?
Die Systemakkreditierung verlangt, dass jeder Studiengang regelmäßig einen Qualitätszyklus (Plan-Do-Check-Act) durchläuft – also einen kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung.
Wichtig sind dabei jährliche Gesprächsformate wie Studiengangsgespräche (mit internen Beteiligten wie Studierenden, Lehrenden und Studiengangsleitungen) und Studiengangskonferenzen (zusätzlich mit externen Expert*innen, z. B. aus Berufspraxis oder anderen Hochschulen).
Diese Gespräche orientieren sich am Qualitätskriterienkatalog der Hochschule und behandeln z. B. Themen wie Curriculum, Studierbarkeit oder Studienerfolg. Wann genau eine Studiengangskonferenz mit externen Beteiligten stattfindet, kann im Rahmen des achtjährigen Qualitätsturnus flexibel von den Studiengängen entschieden werden.
Welche Gesprächsformate zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Studiengänge gibt es?
Zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studiengängen gibt es an der Hochschule zwei zentrale Formate: Studiengangsgespräche und Studiengangskonferenzen.
Sie finden mindestens einmal jährlich statt – regelmäßig oder bei konkretem Anlass – und bieten Raum, um die Qualität eines Studiengangs zu prüfen, Verbesserungspotenziale zu erkennen und konkrete Maßnahmen zu besprechen. So tragen sie zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Studiengänge bei.
Was ist der Unterschied zwischen einem Studiengangsgespräch und einer Studiengangskonferenz?
Beide Formate dienen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studiengängen – sie unterscheiden sich aber im Teilnehmendenkreis und im Verbindlichkeitsgrad.
Studiengangsgespräche finden mindestens einmal jährlich statt und bringen interne Beteiligte zusammen: Studiengangsleitung, Lehrende, Studierende, Fachbereichsqualitätsbeauftragte und weitere Personen aus dem Studienumfeld.
Studiengangskonferenzen finden mindestens einmal im achtjährigen Qualitätsturnus statt und beziehen zusätzlich externe Expert*innen ein – z. B. Personen aus der Berufspraxis, Alumni oder Vertreter*innen anderer Hochschulen. Sie können ein Studiengangsgespräch ersetzen und haben einen formelleren Charakter.
Was ist die Qualitätssatzung?
Die Qualitätssatzung ist das zentrale Regelwerk der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Sicherung und Weiterentwicklung der Studienqualität.
Sie legt fest, wie Studiengänge weiterentwickelt und geprüft werden, wer dabei verantwortlich ist und welche Fristen und Verfahren gelten.
Damit ist sie die Grundlage für das Qualitätsentwicklungssystem in Studium und Lehre und dient allen Hochschulangehörigen als Orientierung und Arbeitsgrundlage.
Was sind die Qualitätskriterien bzw. was ist der Qualitätskriterienkatalog?
Die Qualitätskriterien beschreiben, woran gute Studiengänge gemessen werden – z. B. in Bezug auf Inhalte, Struktur, Studierbarkeit oder Weiterentwicklung.
Diese Kriterien sind im Qualitätskriterienkatalog der Hochschule Magdeburg-Stendal festgehalten.
Der Katalog ist die fachliche Grundlage für Gespräche, Bewertungen und Entscheidungen zur Qualität von Studium und Lehre.