Management and Committees

Are you looking for a contact person or do you want to participate in the activities and development of the department yourself? The Dean´s Office and the other committees introduce themselves here.

Office of the Dean

The office of the dean manages the current operations of the department.

Employee Profile

Dean

Prof. Dr. Thomas Hering

Tel: +49 (0) 3931 2187 48 12
Email: thomas.hering@h2.de

Location: Campus Stendal, Building 2, Room 2.21

Employee Profile

Dean of Studies and Associate Dean

Prof. Dr. Michael Klundt

Tel: (03931) 2187 3824
Email: michael.klundt@h2.de

Location: Campus Stendal, Building 3, Room 2.06

Employee Profile

Department Manager

Antje Dierschke

Tel: +49 (0) 3931 2187 48 63
Email: antje.dierschke@h2.de

Location: Campus Stendal, Building 2, Room 2.20

Employee Profile

Secretary

Heike Müller

Tel: +49 (0) 3931 2187 48 11
Email: heike.mueller@h2.de

Location: Campus Stendal, Building 2, Room 2.22

Employee Profile

Secretary

Andrea Michaelis

Tel: +49 (0) 3931 2187 48 40
Email: andrea.michaelis@h2.de

Location: Campus Stendal, Building 2, Room 2.22

Departmental Council

Professors

Term of office: Winter semester 2025/26 through summer semester 2029

Deputy:

  • Prof.in Dr.in Anne Wihstutz
  • Prof. Dr. Mike-Oliver Mösko
  • Prof.in Dr.in Claudia Dreke
  • Prof. Dr. Markus Zenger
  • Prof.in Dr.in Gabriele Helga Franke

Research Assistants/LfbA

Members:

 

 

Other employees

Members:

Students

Members:

  • Max Westmann 
  • Annemarie Glufke 

Representatives:

  • Lina Heil
  • Gina Hirrich
  • Elisa Wünsche

Equal Opportunity Officer

Member:

Representative:

    Examination Committee

    The Examination Board is responsible for organizing and conducting examinations and ensures compliance with the provisions of the department’s study and examination regulations.

    It reports regularly to the Departmental Council on trends in examination and study times and makes recommendations for reforming these study and examination regulations. Particular importance is attached to adherence to the standard period of study and examination deadlines. The members of the Examination Board are elected by the respective status groups within the Departmental Council.

    The Examination Board meets once a month during the lecture period. During the non-lecture period, applications for theses are processed on an ongoing basis (approximately every 14 days).

    Please submit your applications to the Examination Board at the Secretariat to Ms. Andrea Michaelis (andrea.michaelis@h2.de). Applications must be complete and received by the university at least three business days prior to the meeting date. 

    Employee Profile

    Chairperson

    Prof. Dr. Markus Zenger

    Tel: +49 (0) 3931 2187 38 28
    Email: markus.zenger@h2.de

    Location: Campus Stendal, Building 3, Room 1.21

    Employee Profile

    Deputy

    Prof. Dr. Claudia Dreke

    Tel: +49 (0) 3931 2187 38 23
    Email: claudia.dreke@h2.de

    Ort: Campus Stendal, Buidling 3, Room 2.09

    Professors

    Research Assistants/LfbA

    Students

    • Pascale Steinort
    • Annemarie Glufke
    • Jarno Aurel Rautenberg (Deputy)

      Ethics Committee

      [Translate to English:] Die Ethikkommission prüft die ethischen Aspekte geplanter Forschungsstudien (Qualifikationsarbeiten, Forschungsprojekte) am Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften, in denen Daten von Menschen erhoben/verarbeitet werden und gibt auf Antrag ein Votum ab. Die Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, forschungsethische Entscheidungen im Studienverlauf fortwährend zu reflektieren, wird vorausgesetzt und fällt nicht in den Aufgabenbereich der Ethikkommission.

      Welche Anträge können bei der Ethikkommission eingereicht werden?

      Nicht alle Forschungsvorhaben erfordern eine ethische Begutachtung durch die Ethikkommission. In vielen Fällen kann das Vorhaben hinsichtlich der forschungsethischen Durchführbarkeit anhand einer sorgfältigen (Selbst-)Prüfung vorgenommen werden (sog. Self-Tracking-Verfahren/Fast-Tracking). Die (Selbst-)Prüfung sollte in Absprache mit der/dem Betreuenden bzw. der Forschungsprojektleitung erfolgen bzw. durch Hinzuziehung Dritter (Expert*innen, Peers).

      Daher empfehlen wir, Anträge (Formular am Ende der Seite) bei der Ethikkommission nur dann einzureichen,

      • wenn das Fast-Tracking/Selbstprüfungsverfahren Hinweise auf forschungsethische Probleme gibt (Formular am Ende Seite - dies ist dann bei der Kontaktaufnahme der Ethikkommission vorzulegen),
      • wenn der/die Betreuende bzw. Projektleitende der Forschungsarbeit keine angemessene Erörterung forschungsethischer Belange gewährleisten kann,
      • wenn Fachzeitschriften für die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse - oder Ministerien/Behörden für die Genehmigung der Studie etc. - ein Votum der Ethikkommission voraussetzen.

      Zudem weisen wir darauf hin, dass die Prüfung forschungsethischer Entscheidungen auch laufend im Forschungsprozess erfolgen sollte ("Prozessethik"); dies ist die Aufgabe der Betreuenden bzw. Projektleitung der Forschungsarbeit sowie der Projektdurchführenden (Studierende, Mitarbeitende).

      Wichtige Informationen zur Forschungsethik finden sich u.a. auf den Webseiten der Fachgesellschaften (wie Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Deutsche Gesellschaft für Evaluation) und Wissenschaftsinstitutionen (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten):

       

      Einzureichende Unterlagen

      Dem Antrag (Formular zum Download am Seitenende) sind mindestens beizulegen 

      • das für die Studie vorgesehene "Informationblatt" (siehe: Regelungen zur Aufklärung der Untersuchungsteilnehmenden über Ziele und Studienablauf) sowie
      • die "Einverständniserklärung" bzw. "Interviewvereinbarung" (siehe: Regelungen zur Einwilligung der Untersuchungsteilnehmenden in die Teilnahme an der Studie).
      • wenn möglich: die "Instrumente" der Studie (insbesondere "Interviewleitfäden" bzw. selbst-konstruierte Fragebögen)

      Wichtiger Hinweis: Bei Anträgen zu Bachelor-/Masterarbeiten sind die Anträge mit der/den Betreuungsperson(en) abzusprechen und von diesen inhaltlich (und auch bezogen auf die DGSVO-Richtlinien) sowie stilistisch vorab zu prüfen. Die Ethikkommission behält sich vor, Anträge, die fehlerhaft sind (Interpunktion, Rechtsschreibung) zur Überarbeitung zurückzustellen. Die Befassung mit eingereichten Ethikanträgen erfolgt erst nach dem Vorliegen korrekt abgefasster Anträge.

       

      Prüfungsleitlinien der Ethikkommission sind, ob

      • alle notwendigen Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos für die Untersuchungsteilnehmenden getroffen wurden
      • ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht
      • die Einwilligung der Untersuchungsteilnehmenden bzw. ihrer gesetzlichen Vertretung hinreichend belegt ist
      • die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz, Rechnung trägt.

      Dazu prüft die Ethikkommission, ob in den Anträgen ausreichende Angaben enthalten zu

      • Ziel des Vorhabens,
      • Art und Anzahl der Untersuchungsteilnehmenden sowie Kriterien für deren Auswahl,
      • allen Schritten des Studienablaufs,
      • Belastungen und Risiken für die Untersuchungsteilnehmenden einschließlich möglicher Folgeeffekte und Vorkehrungen, negative Folgen abzuwenden.

      Besonders prüft die Ethikkommission, ob die Anträge und dazu gehörige Anlagen Angaben enthalten zu

      • Regelungen zur Aufklärung der Untersuchungsteilnehmenden über den Studienablauf, die vollständig, wahrheitsgetreu und für die Untersuchungsteilnehmenden verständlich über Ziele und Studienablauf aufklären (in Schriftform)
      • Regelungen zur Einwilligung der Untersuchungsteilnehmenden in die Teilnahme an der Studie (in Schriftform)
      • Möglichkeiten der Untersuchungsteilnehmenden, die Studienteilnahme abzulehnen oder von ihr zurückzutreten, bei Untersuchungsteilnehmenden mit begrenzter Entscheidungsmöglichkeit (z.B. Kinder, Geschäftsunfähige): Regelungen der Zustimmung zur Studienteilnahme durch Sorgeberechtigte bzw. Betreuerinnen und Betreuer, ggfs. vorgesehenen Versicherungsschutz,
      • Datenregistrierung (besonders bei Ton- und Videoaufnahmen und bei Rechnerprotokollen) und Datenspeicherung unter dem Aspekt der Daten-Anonymisierung.

      Im Zuge der Beratung des Antrags und dazugehöriger Anlagen, wird von der Ethikkommission besonders geprüft, ob die Angaben zum Datenschutz den Anforderungen der DGSVO entsprechen. Grundlegend für eine rechtskonforme Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten (Artikel 5 DSGVO) sind folgende Prinzipien zu beachten:

      • Prinzip "Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz"
      • Prinzip "Zweckbindung"
      • Prinzip "Datenminimierung"
      • Prinzip "Richtigkeit"
      • Prinzip "Speicherbegrenzung"
      • Prinzip "Integrität und Vertraulichkeit"
      • Prinzip "Rechenschaftspflicht".

      Für die dem Antrag beizufügende Anlagen ("Informationsblatt" sowie "Einverständniserklärung" bzw. "Interviewvereinbarung") gilt, dass die Teilnehmenden der Studie über ihre Rechte umfassend informieren werden (informed consent). Daher ist im Informationsblatt über Folgendes eindeutig Auskunft zu geben:

      • Verantwortliche/r für die Datenerhebung (Rechtspersönlichkeit)
      • Projekttitel
      • Konkrete Informationen über die Art der erhobenen personenbezogenen Daten [Bitte beachten Sie, dass bei der Abfrage von "Gender-Geschlecht-Sex" die Rubriken "weiblich / männlich / divers"
        anzugeben sind.]
      • Datenverarbeitungsprozesse, Verantwortliche/r i.S. des Datenschutzes
      • besonders wichtig: Verwendungszweck(e)
      • Hinweis auf Rechte der Betroffenen, und zwar: Art.7 Abs. 3 DSGVO: Recht auf Widerruf der Einwilligung | Art.15 DSGVO Auskunftsrecht | Art.16 DSGVO: Recht auf Berichtigung | Art.17 DSGVO: Recht auf Löschung | Art.18DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Art.21DSGVO: Widerspruchsrecht | Art.77 DSGVO: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

      Gemäß Datenschutz muss die Einwilligungserklärung für den Betroffenen eindeutig als solche identifiziert werden können. Schon aus der Formulierung muss hervorgehen, dass die Person aktiv mit der Zustimmung in die Datenerhebung und -verarbeitung einwilligt.

      Formulierungsbeispiele für eine datenschutzkonforme "informierte Einwilligung" finden sie hier:

      Zusatz: Werden bei Untersuchungen besonders sensible Daten erhoben, darf nur mit erhöhtem Datenschutz Forschung betrieben werden. Hier muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchgeführt werden. Diese dient einer strukturierten Risikoanalyse. Zu besonders sensiblen Daten zählen nach Art. 35 DSGVO:

      • Angaben zur Gesundheit und zum Sexualleben
      • Ethnische Herkunft
      • politische Ansichten
      • philosophische und religiöse Überzeugung
      • Gewerkschaftszugehörigkeit

      Ausführliche Informationen dazu finden sich hier:

       

      Antragseinreichung und Fristen

      Den Antrag inkl. der Anlagen ("Informationsblatt" und "Einverständniserklärung" bzw. "Interviewvereinbarung" sowie zum Einsatz kommende "Instrumente") sind per E-Mail (an: ethikkommission@ahw.h2.de) einzureichen. Alle Unterlagen sind bei Bachelor-/Masterarbeiten in Absprache mit der Betreuungsperson abzustimmen. Beachten Sie bitte, das ausgefüllte Antragsformular - nachdem das Self-Tracking-Verfahren vorab durchgeführt wurde - rechtzeitig vor Start der empirischen Umsetzung vorzulegen. Für den Prüfvorgang durch die Kommissionsmitglieder sind bis zu vier Wochen (inklusive eventueller Überarbeitungen durch die Studiendurchführenden) vorgesehen.

      Formulare

      Formular Self-Tracking-Verfahren (Fast-Tracking) (pdf)

      Antragsformular der Ethikkommission (pdf)

      Members

      • Prof. Dr. habil. Markus Zenger (Chairmanship)
      • Prof. Dr. Susanne Borkowski
      • Prof. Dr. Matthias Haase
      • Prof. Dr. Mike Mösko
      • Prof. Dr. habil. Annette Schmitt

      Email: ethikkommission@ahw.h2.de

      Former members

      • Prof. Dr. habil. Gabriele Franke (2009-2021)
      • Prof. Dr. habil. Günter Mey (2009-2024)
      • Prof. Dr. Matthias Morfeld (2009-2024)
      • Prof. Dr. Nicola Wolf-Kühn (2009-2020)
      • Prof. Dr. Steffi Zander (2019-2020)

      Student Council

      [Translate to English:] Sitzungen (immer öffentlich): Mittwochs ab 14 Uhr im Haus 1, Raum 1.16

      Fachschaftsrat - auch FasRa - bezeichnet das Gremium, das die Vertretung der Studierenden des Fachbereichs innehat. Wir vertreten also eure Interessen. Derzeit besteht unser Gremium aus Studierenden der Fachbereiche Angewandte Humanwissenschaften und Wirtschaft. Für eine bessere Vernetzung haben wir beschlossen, beide Fachschaftsräte zusammenzulegen und uns wöchentlich zu treffen.

      Wir wollen

      • Strukturen und Vernetzung am Campus verbessern,
      • eure wissenschaftliche Ausbildung fördern,
      • eure AnsprechpartnerInnen für Anliegen im Rahmen des Studiums sein,
      • die Arbeit in euren Arbeitsgruppen unterstützen,
      • die fachübergreifende Tätigkeit der Fachschaften koordinieren,
      • mit VertreterInnen in Fachbereichsräten, anderen Fachschaftsräten und dem Studierendenrat zusammenarbeiten,
      • uns mit Fachschaftsräten deutschlandweit koordinieren.
      • Semesterhöhepunkte schaffen und erhalten.

      Jedes Jahr im Sommersemester werden die VertreterInnen für ein Jahr, also zwei Semester, gewählt. Alle Studierenden haben ein aktives und passives Wahlrecht, das heißt, auch du kannst dich zur Wahl stellen. Wir begreifen uns als ein Gremium von Studierenden für Studierende, von daher begrüßen wir jede und jeden zu unseren Sitzungen.

      „E-Mail ist euch zu unpersönlich? Dann schaut doch bei einer unserer Sitzungen mittwochs um 14 Uhr vorbei.“

      Members of the AHW Student Council are on campus
      Photo: Kerstin Seela

      [Translate to English:] Der Fachschaftsrat nimmt für euch folgende Aufgaben wahr:

      • Hochschulpolitik
        Laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nehmen Fachschaftsräte in ihrem Bereich die fachlichen Belange und hochschulpolitischen Interessen der Studierenden wahr: sie beraten die Studierenden und tragen zur Förderung der Studienangelegenheiten bei. Etwas größer formuliert, geht uns natürlich die gesamte Hochschulpolitik etwas an. Selbst wenn man sich nicht wirklich dafür interessiert, ist man von den politischen Entscheidungen, die dort getroffen werden, unmittelbar oder mittelbar betroffen.
      • Ansprechpersonen
        Wenn ihr mal unzufrieden seid und etwas zu meckern habt, so könnt ihr euch an uns wenden. Denn eine unserer Hauptaufgaben liegt in der Durchsetzung der studentischen Interessen, dem Aufzeigen von Missständen an der Hochschule und dem Üben von konstruktiver Kritik gegenüber ProfessorInnen und anderen Verantwortlichen, um die Lehrqualität zu verbessern.
      • Hochschulkultur
        Damit auch in Stendal kulturelle und sportliche Veranstaltungen stattfinden, gehört die finanzielle Unterstützung zu den Aufgaben des FasRa. Auch hier sind Anregungen immer willkommen. Besondere kulturelle Highlights sind natürlich der Hochschulball, Reflexionstage und das Sommerfest. Apropos: Wir können immer ein paar kreative Köpfe und helfende Hände gebrauchen!
      • Verwaltung der Finanzen der Studierendenschaft
        Habt ihr Euch schon mal gefragt, wo euer Semesterbeitrag hingeht? Ein Teil davon wird dem FasRa für Ausgaben, die den Studierenden zugutekommen, zur Verfügung gestellt. Dazu gehören z.B. Ausgaben für den Hochschulball, das Sommerfest und für andere Projekte von und für Studierende.
      • Hochschulkleidung
        Wenn ihr mal nichts mehr zum Anziehen habt oder euch auch auf den ersten Blick zu unserer Hochschule bekennen wollt, bieten wir euch eine gerade wachsende Kollektion an Hochschulkleidung an. Diese erhaltet ihr beim Info-Point in Haus 2.

      Contact

      Student Council for Applied Human Sciences

      Tel: +49 (0) 3931 2187 48 19
      Email: fasra@ahw.h2.de

      Location: Campus Stendal, Building 1, Room 1.16

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      Representatives

      Employee Profile

      Departmental Equal Opportunity Officer

      Prof. Dr. Sevasti Trubeta

      Tel: +49 (0) 3931 2187 38 51
      Email: sevasti.trubeta@h2.de

      Location: Campus Stendal, Building 3, Room 2.07

      Employee Profile

      Energy Officer

      Antje Dierschke

      Tel: +49 (0) 3931 2187 48 63
      Email: antje.dierschke(at)h2.de

      Location: Campus Stendal, Building 2, Room 2.20

      Employee Profile

      Department Internationalization Coordinator

      Prof. Dr. Anne Wihstutz

      Tel: +49 (0) 3931 2187 38 45
      Email: anne.wihstutz@h2.de

      Location: Campus Stendal, Building 3, Room 2.10

      [Translate to English:] Portrait der Mitarbeiter:in

      KomPass Coordinator

      Andrea Michaelis

      Tel: +49 (0) 3931 2187 48 63
      Email: andrea.michaelis@h2.de

      Location: Campus Stendal, Building 2, Room 2.22

      Employee Profile

      KomPass Coordinator

      Heike Müller

      Tel: +49 (0) 3931 2187 48 63
      Email: heike.mueller@h2.de

      Location: Campus Stendal, Building 2, Room 2.22

      Employee Profile

      Conflict Mediator

      Antje Dierschke

      Tel: +49 (0) 3931 2187 48 63
      Email: antje.dierschke@h2.de

      Location: Campus Stendal, BUidling 2, Room 2.20

      Scouts and Mentors

      [Translate to English:] Studentische Mentoren führen neue Studierende über den Campus

      Have you applied for a degree programme, or do you already have an offer of a place? Our university scouts will help you at the beginning of your studies and our mentors will assist you throughout the first semester of your programme.

      Find out more

      Hintergrund Bild