Visum

Fragen rund um die Beantragung eines Visums

Wer muss ein Visum für die Einreise nach Deutschland zu Studienzwecken beantragen?

Alle Ausländer, die nicht Angehörige folgender Staaten sind:

  • alle EU-Staaten
  • Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
  • Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, USA (die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr). Angehörige dieser Staaten dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Bitte prüfen Sie immer die Übersicht zur Visumpflicht vom Auswärtigen Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820

Wo muss das Visum beantragt werden?

Ihr Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaften oder Generalkonsulate) in Ihrem Heimatland beantragen.

Welche Art von Visum muss beantragt werden?

Beantragen Sie ein Visum zu Studienzwecken, mit einem Touristenvisum ist kein Studium möglich! Studienbewerber, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule oder zum Studienkolleg haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.

Achtung: Das Risiko, dass nach der Einreise keine Zulassung durch die Hochschule oder das Studienkolleg erteilt wird, tragen die Studienbewerber.

Wollen Sie einen studienvorbereitenden Sprachkurs absolvieren, muss dies bei der Visumbeantragung angegeben werden. Für diesen Aufenthaltszweck muss ein Visum zu Studienzwecken oder ein Studienbewerbervisum beantragt werden. Es gibt auch den Visumtyp "Visum für einen Sprachkurs". Dieses Visum kann jedoch NICHT in ein Visum/einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken umgewandelt werden und ist daher ungeeignet.

Welche Unterlagen werden zur Beantragung des Visums im Allgemeinen benötigt?

Für die Beantragung eines Studienvisums benötigen Sie unter anderem:

  • einen Reisepass mit ausreichend langer Gültigkeit
  • Zulassung zum Studium / zum Studienkolleg / Bewerberbescheinigung (je nach Art des Visums) 
  • einen Finanzierungsnachweis über aktuell 11.904 Euro für ein Jahr (992 Euro pro Monat) nachzuweisen per Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung

Weitere Informationen zu den erforderlichen Dokumenten und den Gebühren zur Erteilung des Visums erhalten Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Hinweis: In der Regel müssen Sie für den Studienzeitraum eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Prüfen Sie genau, welche Krankenversicherung für den Visumantrag notwendig ist, damit Sie nach der Anreise nicht eine weitere Versicherung für denselben Zeitraum abschließen müssen.

Wann sollte das Visum beantragt werden?

Sie sollten Ihr Visum so frühzeitig wie möglich beantragen. Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Visums stellt das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

 

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Julia Krumm

Tel.: (0391) 886 41 19
E-Mail: julia.krumm@h2.de

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