Antidiskriminierungsbeauftragte

Als Antidiskriminierungsbeauftragte der Hochschule sind wir, Prof. Josefine Heusinger & Prof. Claudia Wendel, ansprechbar für Ihre Fragen rund um Diskriminierung. Wir beraten und sensibilisieren zum Thema, auch in Zusammenarbeit mit sachkundigen Personen und Institutionen innerhalb und außerhalb der Hochschule. Unsere Beratungen sind absolut vertraulich, wir unternehmen nichts gegen Ihren Willen oder ohne Ihr Wissen. Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie bei weiteren Schritten.

Wir sind als langjährige Mitglieder der Hochschule mit den Strukturen vertraut und können Veränderungen initiieren. Wir sehen es als unsere Verpflichtung, Diskriminierung an unserer Hochschule sichtbar zu machen, abzubauen und im Idealfall zu verhindern. Hierzu müssen Ursachen von Diskriminierung verstanden, Erscheinungsformen erkannt und Gegenstrategien etabliert werden. Die Erfahrungen Betroffener ernst zu nehmen und sie an der Hochschule damit nicht allein zu lassen - das ist für uns gelebte soziale Gerechtigkeit und Ausdruck einer demokratischen Haltung. Menschenrechte sind unteilbar und gelten uneingeschränkt.

Die Hochschule als Lebensort soll als sicher, wertschätzend und bereichernd erlebt werden.  Diversität, Gleichstellung, Inklusion und Zugehörigkeit an der Hochschule erfordern konkrete organisationale Rahmenbedingungen. Eine demokratisch und transparent organsierte Hochschule unterstützt Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und bestärkt sie. Geschützte Räume sind für von Diskriminierung betroffene Personen essentiell und unabdingbar, um gut an der Hochschule studieren und arbeiten zu können. Nur so kann Zugehörigkeit entstehen- sie ist nicht Aufgabe des einzelnen Individuums sondern Verpflichtung für die Hochschulgemeinschaft. Die Hochschule Magdeburg-Stendal ist eine lernende Institution, der das Wohl ihrer Mitglieder am Herzen liegt.

Unsere Agenda: Diskriminierung sichtbar machen, Erfahrungen und Wissen teilen, gemeinsam und gleichberechtigt Strukturen verändern bzw. neu ausrichten. Das alles bedarf der Wertschätzung und einer Vertrauensbasis.  Wir sind für Sie da, fühlen uns dem hier formulierten Anspruch verpflichtet und haben für Ihre Themen und Fragen vier offene Ohren.

Was verstehen wir unter Diskriminierung?

Diskriminierung bezeichnet individuelle, institutionelle und strukturelle Herabsetzung, Benachteiligung und Ausgrenzung von sozialen Gruppen und von Personen, die diesen zugerechnet werden. Während individuelle Diskriminierung sich auf Handlungen einzelner Menschen gegenüber anderen bezieht, meint institutionelle Diskriminierung Formen der Ungleichbehandlung, die durch und innerhalb von Organisationen, also beispielsweise Hochschulen, vollzogen werden und über das bewusste Handeln Einzelner hinausgehen. Strukturelle Diskriminierung ist wiederum eng verwoben mit Praktiken von Organisationen und bezeichnet im weitesten Sinne gesellschaftliche Bedingungen, durch die Personen routiniert und regelhaft Schlechterstellung gegenüber der Mehrheitsgesellschaft erfahren.

Diskriminierung erfolgt entlang verschiedener, teils zugeschriebener Merkmale. In besonderem Maße betroffen sind u. a. Frauen sowie Personen, die ihre Geschlechteridentität jenseits einer binären Vorstellung von Mann und Frau begreifen und leben, Personen mit tatsächlicher oder vermeintlicher Migrationsgeschichte, die beispielsweise aufgrund ihrer Hautfarbe als "anders" wahrgenommen werden, Personen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status oder mit chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen. Für die Betroffenen geht Diskriminierung oft mit Ausgrenzung und Abwertung einher, sie kann verunsichern, Angst machen, zu Rückzug, Isolation und Leistungsabfall führen. Diskriminierung kann mit und ohne Absicht erfolgen.

Was ist Diskriminierung? Erklärvideo des Verbandes für Interkulturelle Arbeit (VIA) Bayern (3:49 Minuten):

https://www.youtube.com/watch?v=LMeyTQiOP14

Aufgaben der Antidiskriminierungsbeauftragten

Zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsbeauftragten gehören (u.a.):

  • Vertrauliche Erst- und Verweisberatung bei Diskriminierung
  • Begleitung bei Beschwerden wegen Diskriminierung
  • Vertrauliche Entgegennahme von Hinweisen auf Diskriminierung
  • Koordination präventiver Maßnahmen
  • Koordination und Sicherstellung von Beratungsangeboten
  • Anonyme Dokumentation von Diskriminierungsfällen
  • Information der Mitglieder und Angehörigen sowie des Senates der Hochschule über Belange des Diskriminierungsschutzes
  • Organisation von Schulungen sowie von weiteren Formaten zum Diskriminierungsschutz

Der Senat der Hochschule hat im September 2023 Prof. Dr. Josefine Heusinger (FB SGM, Standort Magdeburg, rechts im Bild) und Prof. Dr. Claudia Wendel (FB AHW, Standort Stendal, stellvertretend, links im Bild) zu Antidiskriminierungsbeauftragten der Hochschule gewählt. Foto: Kerstin Seela.

Kontakt

Antidiskriminierungsbeauftragte
Prof. Dr. Josefine Heusinger

Tel.: (0391) 886 41 17
E-Mail: josefine.heusinger@h2.de

Standort Magdeburg
Besucheradresse: Haus 1, Raum 2.37

stellvertretende Antisdiskriminierungsbeauftragte
Prof. Dr. Claudia Wendel

Tel.: (03931) 2187 4817
E-Mail: claudia.wendel(at)h2.de

Standort Stendal
Besucheradresse: Haus 3, Raum 1.19

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