25 Jahre Studiengang Gebärdensprachdolmetschen

Vom 28. bis 29. Oktober 2022 traf sich die Gebärdensprachgemeinschaft auf dem Campus Magdeburg, um das 25-jährige Bestehen des Studiengangs Gebärdensprachdolmetschen zu würdigen.

Der Studiengang gehörte zu den ersten seiner Art in Deutschland und wurde bereits fünf Jahre früher angeboten, als die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache in Deutschland anerkannt wurde. Dies erfolgte mit dem Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Inzwischen wird Gebärdensprachdolmetschen an sieben weiteren Hochschulen in Deutschland gelehrt: Uni Hamburg, Uni zu Köln, Hochschule Landshut, Pädagogische Hochschule Heidelberg, Idstein Hochschule Fresenius, Humboldt Universität Berlin, Hochschule Zwickau).

In Magdeburg gab es mit dem Wintersemester 2002/03 die ersten Absolvent:innen. Bis zum Sommersemester 2022 sind es insgesamt 211 Studierende, die ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Aktuell sind 75 Studierende eingeschrieben. Die Regelstudienzeit des Bachelor-Studiengangs in Magdeburg beträgt acht Semester. 


In den Vorträgen am 28. Oktober wurde nicht nur zurückgeblickt, sondern beispielsweise auch der globale Süden in den Fokus genommen. Zu den Vortragenden gehörten Prof. Dr. Regina Leven, die Gründungsprofessorin des Studiengangs, und Prof. Dr. Fritz Wisch als Initiator des Studiengangs sowie Kasper Bergmann, Vizepräsident World Federation of the Deaf (WFD) und Sofia Isari, European Union of the Deaf (EUD). 



Das Programm der Veranstaltung
h2.de/25jahregsd

Über die Anerkennung der Gebärdensprache

• 2002 offizielle Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache in Deutschland, Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes: § 6 „Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.“


• Aufnahme der DGS in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes am 19. März 2021, was durch die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz bekanntgegeben wurde.
• UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet eine Mehrzahl an Artikel in Bezug auf Gebärdensprache, ein wichtiger davon ist: Artikel 30 Abs. 4: Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.



Was ist korrekt: taub oder gehörlos?

Die Studiengangsleitung hat Prof. Dr. Okan Kubus. Er ist selbst taub und meint: Ich verwende den Begriff taub und weiß, dass sich viele aus der Community damit identifizieren können, während es für andere auch in Ordnung ist, den Begriff gehörlos zu nutzen.



Mehr Informationen zum Studiengang
h2.de/gsd

(aktualisiert am 1.11.22)

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