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Bewerbung und Immatrikulation
Sie haben den passenden Studiengang gefunden und wollen nun wissen, wie Sie sich richtig und fristgerecht bewerben? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und wichtige Hinweise rund um die Themen Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation.
Wir wissen, mit dem Studium kommt eine Menge neues auf Sie zu – das ist aber kein Grund zur Panik! Wir unterstützen Sie gern.
Bewerbung
Bewerbung für ein Bachelor-Studium
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in Form der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur), der Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse zu erbringen.
In einzelnen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsvoraussetzungen. Auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs können Sie in Erfahrung bringen, ob für den Studiengang
- das Bestehen einer Eignungsprüfung,
- bestimmte Sprachkenntnisse oder
- ein Vertrag mit einem Praxisbetrieb (Duales Studium) vorausgesetzt wird.
In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung findet ein Auswahlverfahren statt. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Studienplatzvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Informationen zur Studienplatzvergabe
Bei zulassungsfreien Studiengängen ist die Platzanzahl für Studienanfänger nicht beschränkt. Jeder Bewerber, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich frist- und formgerecht bewirbt, wird zum Studium zugelassen.
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen muss für den Studienbeginn im Wintersemester zu den folgenden Terminen bei der Hochschule eingegangen sein:
- 15. Juli bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
- 15. September bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung
Für Studiengänge mit Eignungprüfung gelten gesonderte Bewerbungsfristen:
Studienbeginn im Wintersemester
- 31. Mai: Industrial Design
- 15. Juli: Sicherheit und Gefahrenabwehr
- 15. September: Angewandte Statistik
Studienbeginn im Sommersemester
- 30. November: Industrial Design
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
Die Fristen gelten ebenfalls für Anträge, die ergänzend zum Zulassungsantrag gestellt werden können (z. B. Antrag auf Zulassung im Rahmen der Härtequote, Antrag auf Nachteilsausgleich nach Wartezeit/Qualifikation). Falls Sie einen Härteantrag stellen möchten, müssen Sie diesen zusammen mit der Bewerbung einreichen und ausführlich begründen. Amtliche Nachweise (z. B. fachärztliches Gutachten, Gutachten des Jugend-/Sozialamtes, der Schule etc.) sind beizufügen.
Online-Bewerbung
Für grundständige Bachelor-Studiengänge können Sie sich schnell und unkompliziert online bewerben.
Bewerbungen zum Wintersemester sind ab Mai möglich. Für das Sommersemester können Sie sich ab November bewerben.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Portal möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Online-Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie sowohl die nötigen Bewerbungsunterlagen als auch den Antrag auf Zulassung bzw. Immatrikulation, welcher Ihnen nach der Eingabe Ihrer Daten zur Verfügung steht, bei der Hochschule einreichen (postalisch oder persönlich).
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie Ihre Unterlagen auch zunächst im Online-Portal hochladen. Wenn wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können, reichen Sie die Unterlagen für die Immatrikulation dann in Papierform ein. Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Online-Portal.
Achtung: Der Antrag auf Zulassung muss trotzdem bis zum Bewerbungsschluss über den Postweg oder persönlich bei der Hochschule eingereicht werden.
Bewerbung für ein Master-Studium
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu einem Master-Studium ist der Nachweis eines ersten akademischen Abschlusses zu erbringen.
In den jeweiligen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsbedingungen. Auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs können Sie in Erfahrung bringen,
- in welcher Fachrichtung und mit welcher Abschlussnote der erste akademische Abschluss nachzuweisen ist,
- welche Anzahl an Credits bei einem Bachelor-Studium erforderlich ist,
- ob Leistungsnachweise in speziellen Studienfächern verlangt werden,
- ob das Bestehen einer Eignungsprüfung nachzuweisen ist oder
- ob bestimmte Sprachkenntnisse verlangt werden.
Die Master-Studiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt. Jeder Bewerber, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich frist- und formgerecht bewirbt, wird zum Studium zugelassen. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen muss zu den folgenden Terminen bei der Hochschule eingegangen sein:
- 15. Juli oder 15. September bei Studienbeginn zum Wintersemester
(Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs! Zum Studienangebot) - 15. Januar oder 15. März bei Studienbeginn im Sommersemester
Für Studiengänge mit Eignungprüfung gelten gesonderte Bewerbungsfristen:
- 31. Mai bei Studienbeginn im Wintersemester
- 30. November bei Studienbeginn im Sommersemester
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
Online-Bewerbung
Für Ihr Master-Studium können sich Sie schnell und unkompliziert online bewerben.
Bewerbungen zum Wintersemester sind ab Mai möglich. Für das Sommersemester können Sie sich ab November bewerben.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Portal möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Online-Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie sowohl die nötigen Bewerbungsunterlagen als auch der Antrag auf Zulassung, welcher Ihnen nach der Eingabe Ihrer Daten zur Verfügung steht, bei der Hochschule einreichen (postalisch oder persönlich).
Bewerbung für ein weiterbildendes Studium
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in Form der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur), der Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse zu erbringen.
Die Bewerbung für ein Master-Studium erfordert den Nachweis eines ersten akademischen Abschlusses. Dieser Abschluss muss mit mindestens guten Leistungen erfolgt sein. Auf den Webseiten der Master-Studiengänge finden Sie Informationen zu möglichen Fachrichtungen des ersten Abschlusses sowie zu erforderlichen Credits bei einem Bachelor-Studium.
Die Aufnahme eines weiterbildenden Studiums setzt zudem studiengangsspezifische Berufspraxis voraus. In einzelnen Studiengängen gibt es darüber hinaus weitere Zulassungsbedingungen. Auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs können Sie in Erfahrung bringen,
- in welchem Umfang studiengangsspezifische Berufspraxis nachzuweisen ist,
- ob eine studiengangsspezifische abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird,
- ob ein geltendes Beschäftigungsverhältnis verlangt wird,
- ob das Bestehen einer Eignungsprüfung vorausgesetzt wird oder
- ob bestimmte Sprachkenntnisse erforderlich sind.
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen muss zu den folgenden Terminen bei der Hochschule eingegangen sein:
- 15. September bei Studienbeginn zum Wintersemester
- 15. Januar oder 15. März bei Studienbeginn im Sommersemester
(Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs! Zum Studienangebot)
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
Bewerbung
Für die Studiengänge Leitung von Kindertageseinrichtungen - Kindheitspädagogik und Betriebswirtschaftlehre können Sie sich schnell und unkompliziert ab November online bewerben.
Bewerbungen für diese beiden Studiengänge sind ausschließlich über das Online-Portal möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Online-Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie sowohl die nötigen Bewerbungsunterlagen als auch das Anschreiben an die Hochschule, welches Ihnen nach der Eingabe Ihrer Daten zur Verfügung steht, bei der Hochschule einreichen (postalisch oder persönlich). Eine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen erfolgt nur, wenn den Bewerbungsunterlagen eine frankierte und mit Ihrer Anschrift versehene Postkarte beiliegt.
Bei allen weiteren Studiengängen in der Weiterbildung erfolgt die Bewerbung mit einem Antrag auf Zulassung:
Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Studium (gebührenpflichtig)
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Voraussetzungen
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester setzt voraus, dass Sie bereits studiert haben und ist bei folgenden Vorhaben möglich:
- Hochschulwechsel: Die Bewerberin oder der Bewerber ist/war im beantragten Studiengang bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben und möchte an die Hochschule Magdeburg-Stendal wechseln.
- Studiengangswechsel: Die Bewerberin oder der Bewerber war im beantragten Studiengang noch nie an einer anderen Hochschule eingeschrieben. Es liegen aber studiengangsrelevante Leistungsnachweise vor, durch deren Anrechnung eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester erfolgen kann.
- Studienunterbrechnung: Die Bewerberin oder der Bewerber war im beantragten Studiengang schon einmal an der Hochschule Magdeburg-Stendal eingeschrieben und möchte das Studium nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen.
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen muss zu den folgenden Terminen bei der Hochschule eingegangen sein:
- 15.07. bei Studienbeginn zum Wintersemester
- 15.01. bei Studienbeginn zum Sommersemester
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
Bewerbung
Für ein höheres Fachsemester können Sie sich schnell und unkompliziert online bewerben.
Bewerbungen zum Wintersemester sind ab Mai möglich. Für das Sommersemester können Sie sich ab November bewerben.
Die Bearbeitung eines Antrages auf Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nur bei fristgerechter Vorlage des Formulars zur Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Formular zur Einstufung in ein höheres Fachsemester
Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Portal möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Online-Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie sowohl die nötigen Bewerbungsunterlagen als auch das Anschreiben an die Hochschule, welches Ihnen nach der Eingabe Ihrer Daten zur Verfügung steht, bei der Hochschule einreichen (postalisch oder persönlich).
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester nimmt grundsätzlich der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches anhand vorliegender Leistungsnachweise (Leistungsscheine, Notenspiegel des Prüfungsamtes mit Unterschrift und Stempel der Hochschule) sowie Auszügen aus dem Modulhandbuch vor.
Bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester in demselben Studiengang werden sowohl bestandene, nicht bestandene als auch Prüfungsversuche und Studienzeiten angerechnet. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist beizubringen. Voraussetzung ist, dass weiterhin ein Prüfungsanspruch besteht, d. h. dass kein Ausschluss vom Studium aufgrund von endgültig nicht bestandener Prüfungsleistung im beantragten Studiengang vorliegt.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Zulassung nur bei vorhandener Kapazität, daher werden die Bescheide frühestens Mitte März für das Sommersemester bzw. Mitte September für das Wintersemester versandt.
Informationen für Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen
Ausgenommen sind Bewerber, deren Unterlagen bereits geprüft wurden und ein Hochschulzugang anerkannt wurde.
Zulassungsvoraussetzung
Hochschulzugang
Für die Zulassung zu einem Studium ist der Nachweis einer in Deutschland anerkannten Hochschulzugangsberechtigung zu erbringen. Ob Sie mit Ihrem Schulzeugnis oder Ihrem Zeugnis über den Hochschulbesuch in Ihrem Heimatland in Deutschland zur Aufnahme eines Studium berechtigt sind, können Sie mit Hilfe der anabin-Datenbank schnell ermitteln.
Bei der Bewerbung für ein Master-Studium ist der Nachweis eines ersten akademischen Abschlusses zu erbringen. Dieser Abschluss muss mit mindestens guten Leistungen erfolgt sein.
In einzelnen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsbedingungen. Informationen finden Sie auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs.
Sprachkenntnisse
Die Aufnahme eines Studiums erfordert entsprechende Deutschkenntnisse.
Die notwendigen Sprachkenntnisse für Studiengänge der Fachbereiche Angewandte Humanwissenschaften sowie Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien können durch folgende Nachweise erbracht werden:
- Goethe-Zertifikat C2
- DSD II (Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- DSH II (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- TestDaF (mindestens 16 Punkte & mindestens Niveaustufe 3 in den Teilprüfungen)
- TELC Deutsch C1 Hochschule oder
- die bestandene Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
Für Studiengänge der Fachbereiche Ingenieurwissenschaften und Industriedesign, Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit sowie Wirtschaft sind folgende Nachweise ausreichend:
- Goethe-Zertifikat C1
- DSD II (Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- DSH I (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- TestDaF (mindestens Niveaustufe 3 in den Teilprüfungen)
- TELC Deutsch C1 Hochschule
Studienkolleg
Wenn Sie feststellen, dass Ihnen die Aufnahme eines Studiums mit Ihren Nachweisen nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an ein Studienkolleg. Die Hochschule Magdeburg-Stendal verfügt nicht über ein eigenes Studienkolleg. Eine Übersicht über alle Studienkollegs in Deutschland finden Sie hier. Das zuständige staatliche Studienkolleg in Sachen-Anhalt befindet sich an der Hochschule Anhalt, Standort Köthen.
Zudem gibt es mit dem Europäischen Studienkolleg der Wirtschaft (ESKW) eine private Einrichtung in Magdeburg, die ausländische Studieninteressierte gezielt auf ein Studium in Deutschland vorbereitet.
Bewerbung
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bildungsnachweise im Ausland erworben haben, bewerben sich bitte über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V..
Als gemeinsame Einrichtung von Hochschulen nimmt uni-assist in deren Auftrag die sachverständige Prüfung aller Zulassungsvoraussetzungen gegen ein Entgelt vor.
Nach positiver Prüfung der grundlegenden Zulassungsvoraussetzungen wird Ihre Bewerbung an uns weitergeleitet. Die Hochschule Magdeburg-Stendal trifft dann die Entscheidung über die Zulassung. Das an der Hochschule Magdeburg-Stendal durchgeführte Zulassungs- und Bewerbungsverfahren ist kostenfrei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an der Hochschule aufnehmen, können die Rückerstattung der angefallenen Gebühren bei uni-assist bei der Hochschule beantragen.
Hinweis: Bei einer Bewerbung für einen Studiengang des Instituts für Industrial Design ist eine besondere künstlerisch-kreative Befähigung auf dem Gebiet der Gestaltung nachzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber des Bachelor-Studiengangs Industrial Design reichen zusätzlich eine Mappe mit den Lösungen der aktuellen Zulassungsaufgaben zusammen mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf und ihren Kontaktdaten direkt bei der Hochschule ein. Einsendefrist für die Mappe ist der 30. November (Sommersemester) bzw. 31. Mai (Wintersemester).
Zur Bewerbung für die Master-Studiengänge Engineering Design und Interaction Design gehört neben den formalen Unterlagen ein Portfolio, das eindrucksvoll die Exzellenz im jeweiligen grundständigen Bachelor- oder Diplomstudiengang belegt. Bitte reichen Sie das Portfolio zusammen mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf und ihren Kontaktdaten direkt bei der Hochschule ein. Einsendefrist für die Mappe ist der 15. November (Sommersemester) bzw. 31. Mai (Wintersemester).
Bewerbungsfristen
Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen bei uni-assist kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher Ihre Bewerbung für ein Bachelor-Studium zu den folgenden Fristen einzureichen: | ||
Studienbeginn im Wintersemester (Oktober) | Studienbeginn im Sommersemester (April) | |
Zulassungsbeschränkte Studiengänge und Studiengänge mit Eignungsprüfung | 31. Mai | 30. November |
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung | 15. August | 15. Februar |
Bewerberinnen und Bewerber für ein Master-Studium beachten bitte ebenfalls, dass die Prüfung der Unterlagen durch uni-assist bis zu sechs Wochen dauert. Bitte bewerben Sie sich daher rechtzeitig: | ||
Bei Master-Studiengängen im Bereich Design entspricht die Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. der Bewerbungsfrist für Bildungsinlander. |
Hochschulzugang
Um an der Hochschule Magdeburg-Stendal studieren zu können, müssen Sie über eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Der Regelfall der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist das Abitur - dennoch gibt es verschiedene andere Wege, um ein Studium aufnehmen zu können.
Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung auf das ausstellende Bundesland begrenzt (Vermerk im Zeugnis), wird diese auch in Sachsen-Anhalt anerkannt.
Fachhochschulreife
Der Nachweis über die Fachhochschulreife kann erfolgen durch:
- Zeugnisse über die Fachhochschulreife, z. B. Fachoberschule oder Berufsfachschule, Anerkennung durch das Landesschulamt (theoretischen + praktischer Teil)
- an der Bundeswehrfachschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialpädagogik erworbene Abschlusszeugnisse des Lehrgangs zur Erlangung des Bildungsstandes, der der Fachhochschulreife entspricht
- weitere gesetzlich anerkannte und der Fachhochschulreife gleichgestellte Qualifikationen
Berufliche Qualifikationen
Berufliche Qualifikationen, die zu einem Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal berechtigen, sind:
- berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterprüfung oder Fortbildungsabschlüsse mit mind. 400 Unterrichtsstunden nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz und §§ 42, 42a der Handwerksordnung)
- Abschlüsse von Fachschulen (z.B. staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Gestalter / Techniker / Betriebswirt, staatlich anerkannter Erzieher / Heilerziehungspfleger / Heilpädagoge)
- berufliche Aufstiegsfortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (mind. 400 Unterrichtsstunden; Vermittlung übergreifender Kenntnisse und Fertigkeiten; besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung)
- Laufbahnprüfung für den gehobenen nicht-technischen Dienst
- Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule,
- in der DDR erworbene Zeugnisse, die der Fachhochschulreife entsprechen ( z. B. Abschlusszeugnisse einer Ingenieur- und Fachschule)
Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die
Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO)
in Verbindung mit dem
Eingangsprüfung für Berufstätige ohne HZB
Studieninteressierte, die nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen können, haben die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf Feststellung der Studierbefähigung zu stellen.
Der Antrag muss folgendes enthalten:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz; ggf. Korrespondenzadresse)
- Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit der Darstellung der schulischen und beruflichen Ausbildung und beruflicher Tätigkeiten
- Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
- Angabe des gewünschten Studiengangs mit kurzer Begründung
Der Antrag ist bis zum 15.01. für das Wintersemester oder bis zum 15.07. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt einzureichen. Für berufsbegleitende Studiengänge können andere Fristen gelten.
Die Eingangsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Teilprüfung.
Bei positiv abgeschlossenen Feststellungsverfahren gilt die Bescheinigung nur fachbezogen für den gewählten Studiengang an der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Probestudium für beruflich Qualifizierte ohne HZB
Mit dem Probestudium wird beruflich Qualifizierten ein alternativer Zugang an der Hochschule geboten.
Im Gegensatz zum Zugang über die Feststellungsprüfung kann das Probestudium ohne zusätzlichen Eignungstest begonnen werden, dafür allerdings nur auf „Bewährung“.
Die Immatrikulation bleibt bestehen, wenn nach zwei Semestern mindestens die Hälfte der veranschlagten Leistungspunkte erbracht wurden.
Ob Berufserfahrene für diesen Zugang qualifiziert sind, wird vor der eigentlichen Bewerbung auf den Studiengang geprüft. Der formlose Antrag muss deswegen fristgerecht via onlinebewerbung@h2.de eingereicht werden.
Voraussetzungen:
- der Studienwunsch weist eine fachliche Verwandtschaft zur Ausbildung und Berufspraxis auf,
- mindestens drei Jahre hauptberuflich Tätigkeit im einschlägigen Fachgebiet bis zum letzten Tag der jeweiligen Antragsfrist gesehen
Bewerbungsfrist:
- 31.05. (Wintersemester) bzw. 30.11. (Sommersemester) bei einem Studienwunsch mit Zulassungsbeschränkung oder
- 31.08 (Wintersemester) bzw. 15.02. (Sommersemester) bei einem Studienwunsch ohne Zulassungsbeschränkung
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizulegen:
- Antrag mit Name, Geburtsdatum, Anschrift, gewünschten Studiengang, Erklärung ob Sie schon einmal ein Probestudium absolviert haben und in diesem Studiengang noch nicht endgültig nicht bestanden haben
- lückenloser Lebenslauf
- Abschlusszeugnisse (einfache Kopie)
- Bescheinigung über die Berufstätigkeit.
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags bescheinigen wir Ihnen eine „fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung“ für ein Probestudium in Ihrem Wunschstudiengang.
Mit dieser Bescheinigung (und allen weiteren notwendigen Unterlagen) bewerben Sie sich im nächsten Schritt regulär über das Bewerberportal.
Wichtig:
Ein erfolgreicher Antrag auf Zulassung zum Probestudium ist keine Studienplatzgarantie, sondern verhilft Ihnen lediglich zur Hochschulzugangsberechtigung.
Einige Studienangebote erfordern weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Studienplatz erfüllt sein müssen.
Künstlerische und gestalterische Studiengänge
In künstlerischen oder gestalterischen Studiengängen ist eine besondere künstlerische Befähigung nachzuweisen. Das kann z. B. durch Mappen mit Zeichnungen, Aquarellen, Fotografien, durch Probearbeiten oder durch spezielle Eignungsprüfungen erfolgen. Hier kann in Einzelfällen sogar auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
In einzelnen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsbedingungen. Details finden Sie in unserem Studienangebot.
Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen keine abschließende Auflistung aller möglichen Hochschulzugangsberechtigungen sind.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bildungsabschlüsse zur Aufnahme eines Studiums berechtigen, können Sie sich direkt an die allgemeine Studienberatung wenden.
Studienberaterin
Lisette Kammrad
Telefon: (0391) 886 41 06
E-Mail: studienberatung@h2.de
Semestertermine
Sie wollen wissen, wann das neue Semester beginnt, vorlesungsfreie Zeit ist oder Sie sich rückmelden müssen? Hier finden Sie die aktuellen Semestertermine.
Studienplatzvergabe
Zulassungsfreie Studiengänge
Bei einem zulassungsfreien Studiengang ist die Platzanzahl für Studienanfänger:innen nicht beschränkt. Jede:r Bewerber:in, der:die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich fristgerecht bewirbt, wird zum Studium zugelassen.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze begrenzt. Gehen mehr Bewerbungen ein, als es Plätze gibt, wird für die Studienplatzvergabe ein Zulassungsverfahren entsprechend der Studienplatzvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Nach Abzug der Vorab-Quoten für besondere Bewerbergruppen (Härtefälle, internationale Studienbewerber, Zweitstudienbewerber, beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, …) werden die verbleibenden Studienplätze wie folgt vergeben:
- 30 Prozent nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung)
- 10 Prozent nach Wartezeit
- 60 Prozent nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens.
Ergebnisse des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2023/24 | |||||
---|---|---|---|---|---|
Gebärdensprachdolmetschen | 2,0 und 2 WS (Dienst) | 6 WS und 2,9 | Teilnahme: alle Ergebnis steht noch nicht fest | ||
Gesundheitsförderung und -management | alle zugelassen | ||||
Kindheitspädagogik | alle zugelassen | ||||
Psychologie mit dem Schwerpunkt Rehabilitation | 1,8 und 0 WS (Dienst) | 7 WS und 3,3 | Verfahrensnote 3,25 und HZB 2,6 | ||
Soziale Arbeit | 1,9 und 4 WS (Dienst) | 7 und 3,0 (Dienst) | Verfahrensnote 3,17 und Note HZB 2,8 |
WS = Wartesemester
HZB = Hochschulzugangsberechtigung
Los/Dienst: Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit gleichen Zulassungskriterien wird die Rangfolge anhand abgeleisteter Dienste und/oder über das Los bestimmt. Ein Losverfahren unter allen Bewerberinnen und Bewerber gibt es in der Regel nicht.
Vorab-Quoten
Ergebnisse des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2023/24 | |||||
---|---|---|---|---|---|
Studiengang | ausländische | Härtefall (Punkte) | Zweitstudium (Messzahl) | Feststellungs-prüfung | Spitzen-sportler:innen |
Gebärdensprachdolmetschen | - | - | 10 (Los) | - | - |
Gesundheitsförderung und -management | - | - | alle | - | alle |
Kindheitspädagogik | alle | - | 4 (Los) | - | - |
Psychologie mit dem Schwerpunkt Rehabilitation | alle | 100 | 10 (Los) | - | - |
Soziale Arbeit | - | 80 | 9 | - | - |
Los: Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit gleichen Zulassungskriterien wird die Rangfolge über das Los bestimmt. Ein Losverfahren unter allen Bewerberinnen und Bewerber gibt es in der Regel nicht.
Online-Studierendenservice
Aktueller Hinweis
Aus technischen Gründen ist der Online-Studierendenservice am Freitag, den 08. Februar nur eingeschränkt möglich.
Onlinecampus:
- Druck von Imma- und BAföG-Bescheinigungen
- Adressänderung (Bitte auch an die Bibliothek denken!)
- Bezahlen/Rückmelden
- Prüfungsanmeldung und -abmeldung
- Notenansicht
Hinweis
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- Herstellen der WebVPN-Verbindung (Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem allgemeinen ITM/Mail-Account.) Bei Problemen mit dem Zertifikat informieren Sie sich bitte auf den Webseiten des ITM.
- Danach nutzen Sie bitte den Link zum Online-Studierendenservice.
Hinweis
Die Anmeldung am Onlinecampus/Online-Studierendenservice erfolgt mit Ihrem allgemeinen ITM/Mail-Account.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an das ITM. Da es sich um vertrauliche Daten handelt, ist es notwendig, dass Sie sich persönlich im ITM melden. In Ausnahmefällen kann die Versendung per Post stattfinden. Schreiben Sie an das ITM und fügen Sie Kopien von Studentenausweis und Personalausweis sowie einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei.