Leitung und Gremien

Sie sind auf der Suche nach einem Ansprechpartner oder wollen selbst an Aktivitäten und Entwicklung des Fachbereichs mitwirken? Hier stellen sich die Fachbereichsleitung, der Prüfungsausschuss und die weiteren Gremien am Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften vor.

Die Hochschulgremien tagen öffentlich, das heißt jedem Mitglied der Hochschule Magdeburg-Stendal steht es frei, an den Sitzungen der einzelnen Gremien teilzunehmen.

Dekanat

Das Dekanat führt die laufenden Geschäfte des Fachbereichs. Zu den wichtigsten Aufgaben des Dekanats gehören unter anderem:

  • die Gestaltung und Sicherstellung des Lehrangebotes auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung,
  • die Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Fachbereichs und seiner Leistungsangebote,
  • die Realisierung der Beschlüsse des Fachbereichrates.

Dekan

Prof. Dr. Thomas Hering

Tel.: (03931) 2187 4812
E-Mail: thomas.hering(at)h2.de

Besucheradresse: Osterburger Straße 25, Haus 2, Raum 2.21

Pro- und Studiendekan

Prof. Dr. Michael Klundt

Tel.: (03931) 2187 3824
E-Mail: michael.klundt(at)h2.de

Besucheradresse: Osterburger Straße 25, Haus 3, Raum 2.06

Fachbereichsmanagerin

Antje Dierschke

Tel.: (03931) 2187 4863
E-Mail: antje.dierschke(at)h2.de

Besucheradresse: Osterburger Straße 25, Haus 2, Raum 2.20

Dekanatssekretariat

Heike Müller
KomPass - Beauftragte

Tel.: (03931) 2187 4811
E-Mail: heike.mueller(at)h2.de

Besucheradresse: Osterburger Straße 25, Haus 2, Raum 2.22

Dekanatssekretariat

Andrea Michaelis
KomPass - Beauftragte

Tel.: (03931) 2187 4840
E-Mail: andrea.michaelis(at)h2.de

Besucheradresse: Hansestadt Stendal, Osterburger Straße 25, Haus 2, Raum 2.22

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Organ des Fachbereichs. Der Fachbereichsrat setzt sich aus Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Gleichstellungsbeauftragten sowie Studierenden zusammen. Die Sitzungen des Fachbereichsrats sind grundsätzlich öffentlich. Er entscheidet unter anderem über

  • Studien- und Prüfungsordnungen,
  • die Setzung von Schwerpunkten und die Koordination von Forschungsvorhaben,
  • Berufungsvorschläge,
  • die Mittelverteilung.

Professoren und Professorinnen

Mitglieder:

Stellvertreter:

Wissenschaftliche Mitarbeiter/LfbA

Mitglieder:


Sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Mitglied:

Vertreterinnen

Studierende

Mitglieder:

  • Marie Carla Weitz
  • Rebecca Overdick

Vertreter:innen:

  • Lea Schwienhagen
  • Antje Bergmann
  • Noah Baalke

Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Sevasti Trubeta

E-Mail: sevasti.trubeta(at)h2.de

 

    Prüfungsausschuss

    Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation und Durchführung der Prüfungen zuständig und achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen des Fachbereiches eingehalten werden.

    Er berichtet regelmäßig dem Fachbereichsrat über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten, gibt Anregungen zur Reform dieser Studien- und Prüfungsordnung. Dabei ist der Einhaltung der Regelstudienzeit und der Prüfungsfristen besondere Bedeutung beizumessen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch die jeweiligen Statusgruppen im Fachbereichsrat gewählt.

    Der Prüfungsausschuss tagt regulär einmal im Monat. Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit werden bei Erfüllung aller Vorgaben ohne Sitzungstermin fortlaufend bearbeitet.

    Bitte reichen Sie Ihre Anträge an den Prüfungsausschuss im Sekretariat bei Frau Andrea Michaelis (andrea.michaelis(at)h2.de) ein. Anträge müssen vollständig und drei Werktage vor dem Sitzungstermin in der Hochschule eingegangen sein.

    Die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses findet am 10.04.2024 statt.

    Der Eingang der Anträge wird nicht schriftlich bestätigt.

    Vorsitzender

    Prof. Dr. Markus Zenger

    Tel.: (03931) 2187 3828
    E-Mail: markus.zenger(at)h2.de

    Besucheradresse: Haus 3, Raum 1.21

    Stellvertreter

    Prof. Dr. Claudia Dreke

    Tel.: (03931) 2187 3823
    E-Mail: claudia.dreke(at)h2.de

    Besucheradresse: Haus 3, Raum 2.09

    Professoren und Professorinnen

    Wissenschaftliche Mitarbeiter/LfbA

    Studierende

    • Johannes Schirmer
    • Amelie Rath

      Wichtige Dokumente

      Alle wichtigen Dokumente für das Beantragen und Durchführen Ihrer Prüfungen am Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften finden Sie unter Studienorganisatorisches.

      Sozialbeirat

      Zum Erfahrungsaustausch und zur Erörterung einschlägiger Themen mit den Studierenden und Lehrenden der Hochschule wird im Sozialbeirat mit Praxisvertreterinnen und -vertretern verschiedener regionaler Einrichtungen zusammen­gearbeitet.

      Die Beiratsarbeit umfasst über das Jahr verteilt vier abendliche Sitzungen in der Hochschule. Hierzu sind alle Studierenden, die an den Praxiskooperationen interessiert sind, herzlich eingeladen. Ansprechpartnerin ist Doreen Falke vom Büro für regionale Zusammenarbeit der Hochschule.

      Kontakt

      Büro für regionale Zusammenarbeit
      Doreen Falke

      Tel.: (03931) 2187 48 25
      E-Mail: doreen.falke(at)h2.de

      Besucheradresse: Osterburger Str. 25, Haus 2, Raum 2.03

      Ethikkommission

      Die Ethikkommission prüft die ethischen Aspekte geplanter Forschungsstudien (Qualifikationsarbeiten, Forschungsprojekte) am Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften, in denen Daten von Menschen erhoben/verarbeitet werden und gibt auf Antrag ein Votum ab. Die Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, forschungsethische Entscheidungen im Studienverlauf fortwährend zu reflektieren, wird vorausgesetzt und fällt nicht in den Aufgabenbereich der Ethikkommission.

      Welche Anträge können bei der Ethikkommission eingereicht werden?

      Nicht alle Forschungsvorhaben erfordern eine ethische Begutachtung durch die Ethikkommission. In vielen Fällen kann das Vorhaben hinsichtlich der forschungsethischen Durchführbarkeit anhand einer sorgfältigen (Selbst-)Prüfung vorgenommen werden (sog. Self-Tracking-Verfahren/Fast-Tracking). Die (Selbst-)Prüfung sollte in Absprache mit der/dem Betreuenden bzw. der Forschungsprojektleitung erfolgen bzw. durch Hinzuziehung Dritter (Expert*innen, Peers).

      Daher empfehlen wir, Anträge (Formular am Ende der Seite) bei der Ethikkommission nur dann einzureichen,

      • wenn das Fast-Tracking/Selbstprüfungsverfahren Hinweise auf forschungsethische Probleme gibt (Formular am Ende Seite - dies ist dann bei der Kontaktaufnahme der Ethikkommission vorzulegen),
      • wenn der/die Betreuende bzw. Projektleitende der Forschungsarbeit keine angemessene Erörterung forschungsethischer Belange gewährleisten kann,
      • wenn Fachzeitschriften für die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse - oder Ministerien/Behörden für die Genehmigung der Studie etc. - ein Votum der Ethikkommission voraussetzen.

      Zudem weisen wir darauf hin, dass die Prüfung forschungsethischer Entscheidungen auch laufend im Forschungsprozess erfolgen sollte ("Prozessethik"); dies ist die Aufgabe der Betreuenden bzw. Projektleitung der Forschungsarbeit sowie der Projektdurchführenden (Studierende, Mitarbeitende).

      Wichtige Informationen zur Forschungsethik finden sich u.a. auf den Webseiten der Fachgesellschaften (wie Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Deutsche Gesellschaft für Evaluation) und Wissenschaftsinstitutionen (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten):

       

      Einzureichende Unterlagen

      Dem Antrag (Formular zum Download am Seitenende) sind mindestens beizulegen 

      • das für die Studie vorgesehene "Informationblatt" (siehe: Regelungen zur Aufklärung der Untersuchungsteilnehmenden über Ziele und Studienablauf) sowie
      • die "Einverständniserklärung" bzw. "Interviewvereinbarung" (siehe: Regelungen zur Einwilligung der Untersuchungsteilnehmenden in die Teilnahme an der Studie).
      • wenn möglich: die "Instrumente" der Studie (insbesondere "Interviewleitfäden" bzw. selbst-konstruierte Fragebögen)

      Wichtiger Hinweis: Bei Anträgen zu Bachelor-/Masterarbeiten sind die Anträge mit der/den Betreuungsperson(en) abzusprechen und von diesen inhaltlich (und auch bezogen auf die DGSVO-Richtlinien) sowie stilistisch vorab zu prüfen. Die Ethikkommission behält sich vor, Anträge, die fehlerhaft sind (Interpunktion, Rechtsschreibung) zur Überarbeitung zurückzustellen. Die Befassung mit eingereichten Ethikanträgen erfolgt erst nach dem Vorliegen korrekt abgefasster Anträge.

       

      Prüfungsleitlinien der Ethikkommission sind, ob

      • alle notwendigen Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos für die Untersuchungsteilnehmenden getroffen wurden
      • ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht
      • die Einwilligung der Untersuchungsteilnehmenden bzw. ihrer gesetzlichen Vertretung hinreichend belegt ist
      • die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz, Rechnung trägt.

      Dazu prüft die Ethikkommission, ob in den Anträgen ausreichende Angaben enthalten zu

      • Ziel des Vorhabens,
      • Art und Anzahl der Untersuchungsteilnehmenden sowie Kriterien für deren Auswahl,
      • allen Schritten des Studienablaufs,
      • Belastungen und Risiken für die Untersuchungsteilnehmenden einschließlich möglicher Folgeeffekte und Vorkehrungen, negative Folgen abzuwenden.

      Besonders prüft die Ethikkommission, ob die Anträge und dazu gehörige Anlagen Angaben enthalten zu

      • Regelungen zur Aufklärung der Untersuchungsteilnehmenden über den Studienablauf, die vollständig, wahrheitsgetreu und für die Untersuchungsteilnehmenden verständlich über Ziele und Studienablauf aufklären (in Schriftform)
      • Regelungen zur Einwilligung der Untersuchungsteilnehmenden in die Teilnahme an der Studie (in Schriftform)
      • Möglichkeiten der Untersuchungsteilnehmenden, die Studienteilnahme abzulehnen oder von ihr zurückzutreten, bei Untersuchungsteilnehmenden mit begrenzter Entscheidungsmöglichkeit (z.B. Kinder, Geschäftsunfähige): Regelungen der Zustimmung zur Studienteilnahme durch Sorgeberechtigte bzw. Betreuerinnen und Betreuer, ggfs. vorgesehenen Versicherungsschutz,
      • Datenregistrierung (besonders bei Ton- und Videoaufnahmen und bei Rechnerprotokollen) und Datenspeicherung unter dem Aspekt der Daten-Anonymisierung.

      Im Zuge der Beratung des Antrags und dazugehöriger Anlagen, wird von der Ethikkommission besonders geprüft, ob die Angaben zum Datenschutz den Anforderungen der DGSVO entsprechen. Grundlegend für eine rechtskonforme Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten (Artikel 5 DSGVO) sind folgende Prinzipien zu beachten:

      • Prinzip "Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz"
      • Prinzip "Zweckbindung"
      • Prinzip "Datenminimierung"
      • Prinzip "Richtigkeit"
      • Prinzip "Speicherbegrenzung"
      • Prinzip "Integrität und Vertraulichkeit"
      • Prinzip "Rechenschaftspflicht".

      Für die dem Antrag beizufügende Anlagen ("Informationsblatt" sowie "Einverständniserklärung" bzw. "Interviewvereinbarung") gilt, dass die Teilnehmenden der Studie über ihre Rechte umfassend informieren werden (informed consent). Daher ist im Informationsblatt über Folgendes eindeutig Auskunft zu geben:

      • Verantwortliche/r für die Datenerhebung (Rechtspersönlichkeit)
      • Projekttitel
      • Konkrete Informationen über die Art der erhobenen personenbezogenen Daten [Bitte beachten Sie, dass bei der Abfrage von "Gender-Geschlecht-Sex" die Rubriken "weiblich / männlich / divers"
        anzugeben sind.]
      • Datenverarbeitungsprozesse, Verantwortliche/r i.S. des Datenschutzes
      • besonders wichtig: Verwendungszweck(e)
      • Hinweis auf Rechte der Betroffenen, und zwar: Art.7 Abs. 3 DSGVO: Recht auf Widerruf der Einwilligung | Art.15 DSGVO Auskunftsrecht | Art.16 DSGVO: Recht auf Berichtigung | Art.17 DSGVO: Recht auf Löschung | Art.18DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Art.21DSGVO: Widerspruchsrecht | Art.77 DSGVO: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

      Gemäß Datenschutz muss die Einwilligungserklärung für den Betroffenen eindeutig als solche identifiziert werden können. Schon aus der Formulierung muss hervorgehen, dass die Person aktiv mit der Zustimmung in die Datenerhebung und -verarbeitung einwilligt.

      Formulierungsbeispiele für eine datenschutzkonforme "informierte Einwilligung" finden sie hier:

      Zusatz: Werden bei Untersuchungen besonders sensible Daten erhoben, darf nur mit erhöhtem Datenschutz Forschung betrieben werden. Hier muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchgeführt werden. Diese dient einer strukturierten Risikoanalyse. Zu besonders sensiblen Daten zählen nach Art. 35 DSGVO:

      • Angaben zur Gesundheit und zum Sexualleben
      • Ethnische Herkunft
      • politische Ansichten
      • philosophische und religiöse Überzeugung
      • Gewerkschaftszugehörigkeit

      Ausführliche Informationen dazu finden sich hier:

       

      Antragseinreichung und Fristen

      Den Antrag inkl. der Anlagen ("Informationsblatt" und "Einverständniserklärung" bzw. "Interviewvereinbarung" sowie zum Einsatz kommende "Instrumente") sind per E-Mail (an: ethikkommission@ahw.h2.de) einzureichen. Alle Unterlagen sind bei Bachelor-/Masterarbeiten in Absprache mit der Betreuungsperson abzustimmen. Beachten Sie bitte, das ausgefüllte Antragsformular - nachdem das Self-Tracking-Verfahren vorab durchgeführt wurde - rechtzeitig vor Start der empirischen Umsetzung vorzulegen. Für den Prüfvorgang durch die Kommissionsmitglieder sind bis zu vier Wochen (inklusive eventueller Überarbeitungen durch die Studiendurchführenden) vorgesehen.

      Formulare

      Formular Self-Tracking-Verfahren (Fast-Tracking)

      Antragsformular der Ethikkommission

      Mitglieder

      • Prof. Dr. habil. Markus Zenger (Vorsitz)
      • Prof. Dr. Susanne Borkowski
      • Prof. Dr. Matthias Haase
      • Prof. Dr. Mike Mösko
      • Prof. Dr. habil. Annette Schmitt

      E-Mail: ethikkommission@ahw.h2.de

      Ehemalige Mitglieder

      • Prof. Dr. habil. Gabriele Franke (2009-2021)
      • Prof. Dr. habil. Günter Mey (2009-2024)
      • Prof. Dr. Matthias Morfeld (2009-2024)
      • Prof. Dr. Nicola Wolf-Kühn (2009-2020)
      • Prof. Dr. Steffi Zander (2019-2020)

      Fachschaftsrat

      Sitzungen (immer öffentlich): Mittwochs ab 14:00 Uhr im Haus 1, Raum 1.16

      Fachschaftsrat - auch FasRa - bezeichnet das Gremium, das die Vertretung der Studierenden des Fachbereichs innehat. Wir vertreten also eure Interessen. Derzeit besteht unser Gremium aus Studierenden der Fachbereiche Angewandte Humanwissenschaften und Wirtschaft. Für eine bessere Vernetzung haben wir beschlossen, beide Fachschaftsräte zusammenzulegen und uns wöchentlich zu treffen.

      Wir wollen

      • Strukturen und Vernetzung am Campus verbessern,
      • eure wissenschaftliche Ausbildung fördern,
      • eure AnsprechpartnerInnen für Anliegen im Rahmen des Studiums sein,
      • die Arbeit in euren Arbeitsgruppen unterstützen,
      • die fachübergreifende Tätigkeit der Fachschaften koordinieren,
      • mit VertreterInnen in Fachbereichsräten, anderen Fachschaftsräten und dem Studierendenrat zusammenarbeiten,
      • uns mit Fachschaftsräten deutschlandweit koordinieren.
      • Semesterhöhepunkte schaffen und erhalten.

      Jedes Jahr im Sommersemester werden die VertreterInnen für ein Jahr, also zwei Semester, gewählt. Alle Studierenden haben ein aktives und passives Wahlrecht, das heißt, auch du kannst dich zur Wahl stellen. Wir begreifen uns als ein Gremium von Studierenden für Studierende, von daher begrüßen wir jede und jeden zu unseren Sitzungen.

      "E-Mail ist euch zu unpersönlich? Dann schaut doch bei einer unserer Sitzungen mittwochs um 14 Uhr vorbei."

      Der Fachschaftsrat nimmt für euch folgende Aufgaben wahr:

      • Hochschulpolitik
        Laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nehmen Fachschaftsräte in ihrem Bereich die fachlichen Belange und hochschulpolitischen Interessen der Studierenden wahr: sie beraten die Studierenden und tragen zur Förderung der Studienangelegenheiten bei. Etwas größer formuliert, geht uns natürlich die gesamte Hochschulpolitik etwas an. Selbst wenn man sich nicht wirklich dafür interessiert, ist man von den politischen Entscheidungen, die dort getroffen werden, unmittelbar oder mittelbar betroffen.
      • Ansprechpersonen
        Wenn ihr mal unzufrieden seid und etwas zu meckern habt, so könnt ihr euch an uns wenden. Denn eine unserer Hauptaufgaben liegt in der Durchsetzung der studentischen Interessen, dem Aufzeigen von Missständen an der Hochschule und dem Üben von konstruktiver Kritik gegenüber ProfessorInnen und anderen Verantwortlichen, um die Lehrqualität zu verbessern.
      • Hochschulkultur
        Damit auch in Stendal kulturelle und sportliche Veranstaltungen stattfinden, gehört die finanzielle Unterstützung zu den Aufgaben des FasRa. Auch hier sind Anregungen immer willkommen. Besondere kulturelle Highlights sind natürlich der Hochschulball, Reflexionstage und das Sommerfest. Apropos: Wir können immer ein paar kreative Köpfe und helfende Hände gebrauchen!
      • Verwaltung der Finanzen der Studierendenschaft
        Habt ihr Euch schon mal gefragt, wo euer Semesterbeitrag hingeht? Ein Teil davon wird dem FasRa für Ausgaben, die den Studierenden zugutekommen, zur Verfügung gestellt. Dazu gehören z.B. Ausgaben für den Hochschulball, das Sommerfest und für andere Projekte von und für Studierende.
      • Hochschulkleidung
        Wenn ihr mal nichts mehr zum Anziehen habt oder euch auch auf den ersten Blick zu unserer Hochschule bekennen wollt, bieten wir euch eine gerade wachsende Kollektion an Hochschulkleidung an. Diese erhaltet ihr beim Info-Point in Haus 2.

      Kontakt

      Fachschaftsrat Angewandte Humanwissenschaften

      Tel.: (03931) 2187 4819
      Fax: (03931) 2187 4854
      E-Mail: fasra(at)ahw.h2.de

      Besucheradresse: Osterburger Str. 25, Haus 1, Raum 1.09

      Besucht unsere Facebookseite:

      https://www.facebook.com/pages/Campus-Stendal-FasRa/

      Beauftragte

      Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereiches

      Prof. Dr. Sevasti Trubeta

      Tel.: (03931) 2187 3851
      E-Mail: sevasti.trubeta(at)h2.de

      Besucheradresse: Hansestadt Stendal, Osterburger Straße 25, Haus 3, Raum 2.07

      Internationalisierungsbeauftragte des Fachbereiches

      Prof. Dr. Claudia Dreke

      Tel.: (03931) 2187 3823
      E-Mail: claudia.dreke(at)h2.de

      Besucheradresse: Osterburger Straße 25, Haus 3, Raum 2.09

      Konfliktlotsin

      Antje Dierschke

      Tel.: (03931) 2187 4863
      E-Mail: antje.dierschke(at)h2.de

      Besucheradresse: Osterburger Straße 25, Haus 2, Raum 2.20

      Kontakt und Anfahrt

      Hochschule Magdeburg-Stendal
      Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften

      Osterburger Str. 25, Haus 2
      39576 Hansestadt Stendal

      weitere Informationen

      Scouts und Mentoren

      Studentische Mentoren führen neue Studierende über den Campus

      Sie haben sich für einen Studiengang beworben oder Ihren Studienplatz schon in der Tasche? Unsere Hochschulscouts helfen Ihnen beim Einstieg ins Studium und unsere Mentoren und Mentorinnen begleiten Sie durch die ersten Semester des Studiums.

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