Zum Thema Anerkennung

Studien- und Prüfungsleistungen, die du an einer ausländischen Hochschule erbracht hast, kannst du für dein Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal anerkennen lassen. Hierfür gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Was sind ECTS-Punkte?

Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System/ECTS) dient während des regulären Studiums und bei Auslandsaufenthalten (vor allem im EU-Ausland) der Ansammlung und Anerkennung von Studienleistungen.

ECTS soll das Studium im Ausland für die Studierenden transparenter und berechenbarer machen und die Anerkennung der akademischen Leistungen durch die Heimathochschule verbessern helfen.

Im ECTS-System wird vorausgesetzt, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Credits ergibt (30 Credits pro Semester). Ein Credit entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden (einschließlich Vorlesungen, Seminare, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und -teilnahme).

Anerkennung deiner im Ausland erbrachten Studienleistungen

Das Studienprogramm an der Gasthochschule sollte mit dem/der ECTS-Beauftragten abgesprochen werden.

Anerkennungsfragen sollten bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem/der zuständigen ECTS-Beauftragten geklärt werden. Diese/r ist i. d. R. auch für die Unterzeichnung des "learning agreement" zuständig.

Learning Agreement

Im Rahmen des ECTS-Verfahrens wird ein Studienplan, das sogenannte »learning agreement«, abgeschlossen, welcher – insbesondere bei Studienaufenthalten an Gasthochschulen – die Anerkennung von Studienleistungen im Vorfeld durch Vereinbarungen mit der Heimat- und Gasthochschule sichert.

Jede/r Studierende, die/der die im Ausland erbrachten Studienleistungen von ihrer/seiner Heimathochschule anerkennen lassen möchte, muss also rechtzeitig vor Auslandsstudienbeginn einen Studienplan erstellen und vom ECTS-Beauftragten unterzeichnen lassen.

Bei einem Erasmus+ Auslandsstudium sowie einem Auslandssemester im Rahmen des Promos- oder anderer DAAD-Programme ist die Anfertigung eines "learning agreement" rechtzeitig vor Antritt verpflichtend. Auch bei anderen Auslandsaufenthalten soll das "learning agreement" vor Beginn des Aufenthaltes angefertigt werden, um eine spätere Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland an der Hochschule Magdeburg-Stendal zu ermöglichen.

Das "learning agreement" muss von drei Parteien unterzeichnet werden (Studierende/r, Heimat- und Gasthochschule) und gilt nach der Unterzeichnung als rechtsverbindlicher Vertrag.

Kurzfristig notwendige Änderungen können auf dem Formular "changes to original proposed study" vermerkt werden und sind innerhalb eines Monats nach Studienbeginn von allen drei Parteien zu unterzeichnen.

Transcript of Records

Eine spätere Anrechung von Studienleistungen aus dem Ausland setzt voraus, dass sich Studierende die Studienleistungen von der Gasthochschule durch ein offizielles "transcript of records" (Notenauszug) bestätigen lassen.

Weiterhin müssen die zu absolvierenden Kurse vor der Abreise ins Ausland im "learning agreement" festgehalten und durch den/die Studierende/n, den/die Fachbereich/e (durch den/die für die Anerkennung zuständige/n ECTS-Beauftragte/n) sowie der Gasthochschule unterzeichnet wurden sein.

Kontakt Magdeburg

Esther Isabirye

Erasmus+ Auslandsmobilität
Esther Isabirye

Tel.: (0391) 886 4172
E-Mail: esther.isabirye@h2.de

Besucheradresse:
Haus 4, Raum 1.02.3

Sprechzeiten:
Dienstag    13:30–15:00 Uhr

Beratung zum Erasmus+ Auslandsstudium und zum Erasmus+ Auslandspraktikum

Freitag 12:30–13:30 Uhr

Vereinbarung von individuellen Beratungsterminen (per Zoom oder Telefon) unter erasmus@h2.de

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