Frequently Asked Questions (FAQs)

Promovieren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)

Was kennzeichnet eine Promotion?

Eine Promotion kennzeichnet sich durch  

"die eigene, selbständige und originäre Forschungsleistung, die zum Erkenntnisfortschritt im jeweiligen Fach beiträgt. [...] Gegenstand der Promotionsphase ist das Vertiefen selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Die gute Praxis wissenschaftlichen Arbeitens zu erlernen, ist hingegen Teil des Studiums [...]".  

(Wissenschaftsrat 2011: Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion - Positionspapier des Wissenschaftsrates, S. 8) 

Die Promotion setzt sich zusammen aus einer schriftlichen Leistung und einer mündlichen Leistung: der Dissertation und der Disputation.  

Dissertation: An den Promotionszentren promovieren Sie entweder monographisch oder kumulativ. Eine Monografie ist eine zusammenhängende, ‚große‘ wissenschaftliche Arbeit. Eine kumulative Dissertation besteht aus mehreren in engem Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen in international anerkannten Fachzeitschriften und einem Manteltext, der die Veröffentlichungen miteinander verbindet.  

Disputation: In der mündlichen Prüfung wird die Dissertation einem breiten Publikum vorgestellt und vor einer Promotionskommission verteidigt. An manchen Universitäten wird ein Rigorosum durchgeführt. Das ist eine Prüfung, die über die Doktorarbeit hinausgeht und auch Inhalte des Studiums prüft. An den Promotionszentren gibt es kein Rigorosum. 

Direkt im Anschluss an die Disputation erhalten Geprüfte ihre Gesamtnote, die sich aus der Note für die Dissertation und der Note der Disputation zusammensetzt. Das Promotionsverfahren ist damit abgeschlossen. Um den Doktortitel jedoch tragen zu dürfen, muss die Dissertation erst veröffentlicht werden. An den Promotionszentren können Dissertationen im Internet frei zugänglich veröffentlicht werden. 

Warum sollte ich an einer HAW in Sachsen-Anhalt promovieren?

 Seit 2021 besitzen die vier Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg das eigenständige Promotionsrecht. Das Besondere: Die HAWs bieten eine praxisnahe Promotion bei starker Forschungsorientierung und individueller Betreuung. Die hochschulübergreifenden Promotionszentren bündeln die Expertise mehrerer Hochschulen und bieten interdisziplinäre Netzwerke. Dies schafft ein attraktives Umfeld für Promovierende, die sowohl wissenschaftlich fundiert als auch anwendungsorientiert forschen möchten, und fördert dabei die Qualitätssicherung sowie die Erstellung anspruchsvoller Dissertationen. 

Kann ich mit einer Promotion Professor*in an einer HAW werden?

Mit einer Promotion ist der erste und zentrale Schritt zur Professur an einer HAW in Sachsen-Anhalt getan. Hinzu kommen aber praxisbezogene Berufserfahrung und pädagogische Kompetenz als gleichwertige Bausteine des Qualifikationsprofils. Die konkreten Anforderungen finden Sie in § 35 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Stand 2025).  

Wie kann ich an der Hochschule Magdeburg-Stendal promovieren?

An der Hochschule Magdeburg-Stendal können Sie nur einen individuellen Promotionspfad einschlagen. Das bedeutet, dass Sie individuell mit Ihrer Betreuungsperson Ihre Promotion planen und durchführen. Es gibt derzeit keine strukturierten Promotionsprogramme, d.h. Promotionsstudiengänge, an der Hochschule. 

Promovieren können Sie an der Hochschule Magdeburg-Stendal auf zwei Arten: 

  • An einem Promotionszentrum: Seit Mai 2021 können die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt Nachwuchswissenschaftler*innen selbstständig zum Doktorgrad führen. Dafür wurden fünf Promotionszentren (PZ) gegründet. In diesen PZ sind diejenigen Professor*innen der Hochschule Mitglied, die Promotionen eigenständig betreuen dürfen. An der Hochschule Magdeburg-Stendal gibt es das PZ Umwelt & Technik und das hochschulübergreifende PZ Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften im Verbund mit den Hochschulen Anhalt, Harz und Merseburg. Professor*innen, die nicht in einem PZ Mitglied sind, können Promovierende nur über eine kooperative Promotion mit einer Universität betreuen. 

     

  • Kooperativ mit einer Universität: Das bedeutet, dass die erstbetreuende Person, d. h. ein*e Professor*in, an einer Universität oder an einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht sitzt. An der Hochschule Magdeburg-Stendal arbeitet die zweitbetreuende Person. Diese Promovierenden sind an die Promotionsordnung der Universität gebunden und unterstehen den Entscheidungen des dortigen Promotionsausschusses. Sie können sich an unserer Hochschule aber trotzdem immatrikulieren und kostenfrei an Angeboten für Promovierende teilnehmen. 

Wie lange dauert eine Promotion?

Die Promotionszeit unterscheidet sich je nach Fachrichtung und persönlicher Situation.  

Grob gesagt dauert eine Promotion durchschnittlich 4,5 bis 5 Jahre. Wenn man ein Stipendium hat und Vollzeit an der Doktorarbeit arbeiten kann, können es auch mal 3 Jahre sein. Bei Promotionen, die mit einem anderen Beruf unter einen Hut gebracht werden müssen, verlängert sich die Promotionszeit. Berufsbegleitendes Promovieren ist eine Herausforderung, die nicht unterschätzt werden sollte – auch Promovieren ist ein Job, der bei einem parallelen Vollzeit-Job nur schwer erfüllt werden kann. 

Welche Doktortitel gibt es und was bedeuten sie?

Je nach Fachrichtung, in der man promoviert, unterscheiden sich die Doktortitel in ihrem Namen. Dadurch ist die Fachrichtung direkt erkennbar. An den Promotionszentren in Sachsen-Anhalt gibt es folgende Doktortitel: 

Doktortitel 

Fachrichtung 

Promotionszentren 

Dr.-Ing. 

Ingenieurwissenschaften 

Architektur- und Designforschung, 

Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien, 

Life Sciences, 

Umwelt & Technik 

Dr. phil. 

Philosophie (allgemein Geistes- und Sozialwissenschaften) 

Architektur- und Designforschung, 

Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften 

Dr. rer. nat. 

Naturwissenschaften 

Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien, 

Life Sciences, 

Umwelt & Technik 

Dr. rer. pol. 

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 

Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften 

Welche Formen der Dissertation gibt es?

An den HAWs in Sachsen-Anhalt können Sie zwischen zwei Dissertationsformen wählen:

  • Monografie: Eine zusammenhängende wissenschaftliche Arbeit zu einem spezifischen Thema.  
  • Kumulative Dissertation: Eine Sammlung mehrerer (meistens drei) thematisch verbundener wissenschaftlicher Artikel, ergänzt durch einen einleitenden und abschließenden Manteltext.  

Die Wahl der Dissertationsform erfolgt in Absprache mit Ihrer betreuenden Person. Bitte beachten Sie die Promotionsordnungen der jeweiligen Promotionszentren. 

Qualifizierungsprogramm: Das Programm bietet HAW-Promovierenden in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, zentrale Schlüsselqualifikationen für die wissenschaftliche Karriere zu erwerben – fächerübergreifend, praxisnah und vernetzend. Die Teilnahme ist kostenfrei. Für die Veranstaltungen können Sie Bildungsfreistellung beantragen, wenn Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in Sachsen-Anhalt hat. 

Auch Promovierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OvGU) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) können an den Veranstaltungen teilnehmen – ebenso wie HAW-Promovierende die Angebote der OvGU und der MLU kostenfrei nutzen können.  

Zum aktuellen Qualifizierungsprogramm


Kolloquien: Kolloquien bieten Promovierenden der Promotionszentren die Möglichkeit, die eigene Forschung vorzustellen und kritisch zu reflektieren. Es ist eine gute Vernetzungs- und Austauschmöglichkeit mit anderen Promovierenden und Professor*innen. 

Finanzierung

Wie kann ich meine Promotion finanzieren?

Welche Kosten kommen während der Promotionszeit auf mich zu?

In Deutschland ist die Promotion an staatlichen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) und Forschungseinrichtungen grundsätzlich gebührenfrei. Es gibt aber eine Reihe von Kosten, die neben den Lebenshaltungskosten anfallen können, darunter 

1. Semesterbeiträge (optional) 

Die Immatrikulation ist für Promovierende freiwillig. Sie bietet eine Reihe von Vorteilen, z. B. den Zugriff auf die Hochschulbibliothek, ein Semesterticket oder Vergünstigungen in der Mensa. Sie ist im Rahmen einer Promotion an den HAW in Sachsen-Anhalt freiwillig.  

Siehe dazu „Wie kann ich mich immatrikulieren?“  

2. Fachliteratur und Datenzugang (optional) 

Der Erwerb von Fachbüchern, Zeitschriften oder Datenbanken kann nötig sein, falls kein vollständiger Zugriff über die Hochschulbibliothek besteht. Die Anmeldung bei anderen Bibliotheken, z.B. kostenfrei bei der Staatsbibliothek Berlin, ist auch eine Option.  

3. Druck und Veröffentlichung der Dissertation 

Je nach Promotionsordnung muss die gedruckte Dissertation eingereicht und nach bestandener Disputation veröffentlicht werden. Hierbei können Druckkosten (abhängig von Umfang und Stückzahl der Arbeit), Kosten für die Verlagspublikation oder Open-Access-Gebühren bei Zeitschriftenartikeln anfallen. 

4. Prüfungsgebühren (in Ausnahmefällen bei kooperativ Promovierenden) 

An den Promotionszentren gibt es keine Prüfungsgebühren, aber manche Universitäten erheben eine Prüfungsgebühr. Kooperativ Promovierende beachten hierzu die Promotionsordnung der jeweiligen Universität.  

Bin ich während meiner Promotionszeit automatisch an der Hochschule angestellt?

Nein, eine Anstellung an der Hochschule erfolgt nicht automatisch.  

Zur Promotionsfinanzierungswebseite 

 

Voraussetzungen zum Promovieren

Wie finde ich heraus, ob eine Promotion das Richtige für mich ist?

Wichtige Voraussetzungen für eine Promotion sind u.a.  

  • eine hohe Eigenmotivation,  
  • das Beherrschen wissenschaftlichen Arbeitens,  
  • Spaß an der Wissenschaft, 
  • ein ausgeprägtes Interesse am Bearbeiten von Forschungsfragen, 
  • ein sehr gutes Ausdrucksvermögen, 
  • gute englische Sprachkenntnisse, 
  • Durchhaltevermögen,  
  • psychische Belastbarkeit, 
  • ein gutes Zeit- und Selbstmanagement. 

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Promovieren das Richtige für Sie ist, können Sie diesen Selbsttest machen. Der Selbsttest wurde von Academics in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg entwickelt und ist nach kostenfreier Anmeldung bei Academics nutzbar.  

Ich möchte gerne promovieren. Was sind die ersten Schritte?

Wenn Sie feststellen, dass Sie motiviert zur Promotion sind, brauchen Sie ein Thema und eine dafür geeignete Betreuungsperson (siehe Abschnitt „Betreuung der Promotion“). Selten gibt Ihnen die Betreuungsperson ein Thema vor, da es sich um ein Thema handeln sollte, für das Sie brennen und das Sie jahrelang bearbeiten möchten. Meist ergibt sich das Thema aus Ihrem beruflichen oder wissenschaftlichen Alltag heraus. Wenn Sie ein Thema haben, sich zum aktuellen Forschungsstand belesen haben und eine kurze Forschungsskizze angefertigt haben, können Sie potenzielle Betreuer*innen anfragen.  

Vielleicht haben Sie aber auch bereits gute Kontakte zu einer geeigneten Professorin / zu einem geeigneten Professor, die oder der Sie betreuen möchte und mit der bzw. dem Sie unkompliziert gemeinsam ein Thema erarbeiten können.  

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um promovieren zu können?

Wenn Sie einen Masterabschluss oder einen äquivalenten Abschluss haben, können Sie einen Doktortitel anstreben. Das Promotionszentrum, in dem Sie promovieren wollen, muss zu Ihrem Abschluss passen 

In besonderen Ausnahmefällen können nach einem Eignungsfeststellungsverfahren auch Bachelor-Absolvent*innen zur Promotion zugelassen werden. Ein FH-Diplom wird bundesweit einheitlich als äquivalent zum Bachelorabschluss anerkannt.  

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Abschluss passend ist. 

Welche Möglichkeiten bietet die Hochschule mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Promotion?

Grundsätzlich lassen sich Familie und Promotion miteinander vereinbaren, wenn die Motivation für die Dissertation hoch ist und die Rahmenbedingungen individuell passen. 

Kann ich berufsbegleitend/extern promovieren?

Ja. Eine Promotion in Verbindung mit einer Berufstätigkeit setzt ein hohes Maß an Selbstorganisation und langfristiger Disziplin voraus. Besonders geeignet erscheint dieses Modell, wenn eine inhaltliche Schnittmenge zwischen beruflicher Praxis und wissenschaftlicher Fragestellung besteht, etwa im Bereich der anwendungsbezogenen Forschung oder bei praxisnahen Dissertationsthemen. 

Muss ich in Sachsen-Anhalt leben, wenn ich an einer HAW in Sachsen-Anhalt promovieren will?

Nein. Es finden Kolloquien für Promovierende in den Promotionszentren in Präsenz statt, die frühzeitig angekündigt werden. Wir empfehlen Promovierenden dringend, die Kolloquien zu besuchen und sich dort einzubringen. 

Die überfachlichen Qualifizierungsangebote, z. B. Workshops zum Publizieren in Fachzeitschriften, finden oft online statt. 

Falls Sie unter Auflagen im Promotionszentrum aufgenommen wurden und Sie Kurse an der Hochschule nachholen müssen (oder freiwillig Kurse machen wollen), wäre eine räumliche Nähe zur Hochschule praktisch. 

Kann ich direkt nach meinem Abschluss des Studiums mit der Promotion beginnen oder muss ich vorher Berufserfahrungen sammeln?

Sie können direkt nach Abschluss des Studiums mit der Promotion beginnen. Generelle Arbeitserfahrung ist nicht nötig. Arbeitserfahrung in der Wissenschaft kann aber von Vorteil sein, z. B. weil Sie dann schon besser wissen, wie Forschung und Hochschulen funktionieren, und weil Sie vielleicht schon Kontakt zu Ihrer potenziellen Betreuungsperson haben. 

Welche Studienabschlüsse sind die Voraussetzung, um promovieren zu können?

Grundsätzlich können Sie mit jedem Master-Abschluss promovieren bzw. mit einem Abschluss, der äquivalent zu einem Master ist. Das gilt auch für ausländische Abschlüsse, die auf ihre Äquivalenz zum deutschen Masterabschluss geprüft werden. Der Abschluss muss fachlich einschlägig sein, also zum Promotionszentrum und zu Ihrem gewählten Thema passen.  

In besonderen Ausnahmefällen können nach einem Eignungsfeststellungsverfahren auch Absolvent*innen mit Bachelor-Abschluss zur Promotion zugelassen werden. Ein FH-Diplom wird bundesweit einheitlich als äquivalent zum Bachelorabschluss anerkannt.  

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Abschluss geeignet ist, schicken Sie eine E-Mail mit Ihren Zeugnissen, Urkunden und ggf. Transkripten Ihre Referentin/ Ihren Referenten des Promotionszentrums für eine erste Einschätzung. Die endgültige Entscheidung, ob Ihr Abschluss geeignet ist, trifft aber der Promotionsausschuss, nachdem Sie einen Annahmeantrag gestellt haben. 

 

Was muss ich beachten, wenn ich meine Hochschulabschlüsse im Ausland erworben habe?

Falls Ihre Urkunden sowie Zeugnisse nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, fügen Sie dem Gesuch um Annahme als Doktorand*in bitte amtlich beglaubigte deutsche Übersetzungen bei. 

Falls Sie Ihre Abschlüsse nicht an einer deutschen Hochschule absolviert haben, fügen Sie dem Gesuch um Annahme als Doktorand*in eine Kopie des Notensystems der jeweiligen Hochschule bei. 

Bei der Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse werden die Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder herangezogen.  

Bei ausländischen Bewerber*innen muss der Nachweis hinreichender Sprachkenntnisse für die Sprache der Dissertation erbracht werden. Der Nachweis erfolgt insbesondere durch 

  • die an einer deutschen Hochschule abgelegte deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit der Stufe 3 oder 
  • eine Sprachprüfung für die englische Sprache nach TOEFL iBT mit mindestens 80 von 120 Punkten oder 
  • eine Sprachprüfung für die englische Sprache nach TOEIC (Listening/Reading mindestens 785 Punkte, Speaking mindestens 160 Punkte, Writing mindestens 150 Punkte). 

Was unterscheidet die Promotion an einer HAW von der an einer Universität?

Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Doktortitel, den Sie an einer Uni und an einer HAW erhalten.  

Die vier sachsen-anhaltischen HAW zeichnen sich aus durch: 

- eine Trennung der Betreuung und Begutachtung, 

- eine individuelle Betreuung sowie 

- Qualifizierungsangebote und Kolloquien für die Promovierenden. 

Wer kann mich unverbindlich zum Promovieren beraten?

Gerne beraten Sie die Referent*innen für wissenschaftliche Nachwuchsförderung vor Ort an den Hochschulen (Kontaktdaten siehe Randspalte bzw. bei Mobiltelefonen unten). 

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. 

Ich habe ein Promotionsverfahren nicht bestanden. Kann ich trotzdem an einem Promotionszentrum promovieren?

Ein nicht bestandenes Promotionsverfahren schließt eine erneute Promotion nicht grundsätzlich aus. Allerdings ist eine individuelle Prüfung durch die Promotionszentren erforderlich, ob eine erneute Zulassung möglich ist. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem entsprechenden Promotionszentrum aufzunehmen, um die Möglichkeiten zu klären. 

Promovieren an einem Promotionszentrum in Sachsen-Anhalt

Wer sind die Ansprechpersonen in den Promotionszentren?

Zentrale Ansprechpersonen sind die Referent*innen der Promotionszentren. Sie finden die passende Ansprechperson auf den Webseiten der Promotionszentren. Beachten Sie, dass es bei den zwei hochschulübergreifenden Promotionszentren an jeder Hochschule eine andere koordinierende Person gibt.  

Falls Sie promovieren (wollen), richten Sie Ihre Anfrage am besten direkt an die oder den Referent*in der Hochschule, an der Ihre (potenzielle) Betreuungsperson sitzt.   

Welches Promotionszentrum ist das Richtige für mich?

Ein guter erster Schritt ist ein Blick auf die Webseiten der einzelnen Promotionszentren. Dort finden Sie Informationen zu den Professor*innen, die im jeweiligen Zentrum Mitglied sind – einschließlich ihrer Forschungsgebiete. So können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen, welche thematischen Schwerpunkte gesetzt werden und ob diese zu Ihrem Promotionsvorhaben passen könnten. 

Das Promotionszentrum sollte fachlich zu Ihrem Abschluss und Ihrem Promotionsthema passen.(Übrigens sollte auch Ihr Promotionsthema zu Ihrem Abschluss passen.)

Was ist, wenn mein Abschluss in kein Promotionszentrum passt?

Sie könnten sich an anderen Hochschulen nach Promotionsmöglichkeiten umsehen. Als Juristin könnten Sie bspw. nicht ins Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften aufgenommen werden. Personen mit Psychologie-Abschluss hingegen können ins Promotionszentrum aufgenommen werden, da es im Promotionszentrum Professor*innen gibt, die in Psychologie lehren. 

Bei einer Nähe des Abschlusses zum Promotionszentrums können Sie unter Umständen nach individueller Prüfung als Doktorand*in aufgenommen werden. Aufnahmen bei bewiesenen wissenschaftlichen Vorleistungen sind möglich, führen aber ggf. zu Auflagen (d. h. meist dem Nachholen von Kursen) und bedürfen eines langwierigen Eignungsfeststellungsverfahrens, an dessen Ende feststeht, ob man aufgenommen wird und welche Auflagen man während der Promotionszeit erfüllen muss. 

Welche Unterlagen muss ich wann und wo einreichen?

Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften: Die einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste unter „Dokumente“ auf der Webseite des Promotionszentrums. Dort können auch alle Annahmeantrags-Formulare heruntergeladen werden. Manchmal werden noch andere Unterlagen benötigt. Wenn Sie Ihren Annahmeantrag vorbereiten, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin, um den Antrag vorher abzusprechen. Der Promotionsausschuss, der über Ihren Annahmeantrag entscheidet, tagt während der Vorlesungszeit in der Regel monatlich. 

Am zeitintensivsten sind das Schreiben des Exposés für Ihr Promotionsvorhaben und das Besorgen der beglaubigten Kopien von Bachelor- und Masterzeugnissen und -urkunden (bzw. beglaubigte Übersetzungen bei nicht-deutschsprachigen Zeugnissen). 

Sie können die Unterlagen jederzeit bei der Referentin bzw. dem Referenten des Promotionszentrums einreichen, zuerst per Mail, nach einer Vorabüberprüfung der digitalen Unterlagen dann postalisch. Insofern der Antrag vollständig ist, wird er auf der nächstmöglichen Sitzung des Promotionsausschusses besprochen. Dafür sollte er spätestens vier Wochen vor der Sitzung per Mail eingehen. 

Promotionszentrum Umwelt & Technik: Die einzureichenden Unterlagen und Formulare erhalten Sie von der Zentrumskoordination nach einem Beratungsgespräch.  

Nachdem Sie das Exposé für Ihr Promotionsvorhaben fertiggestellt, die Formulare ausgefüllt und alle beglaubigten Kopien von Bachelor- und Masterzeugnissen und -urkunden (bzw. beglaubigte Übersetzungen bei nicht-deutschsprachigen Zeugnissen) vorliegen haben, können Sie die Unterlagen jederzeit bei der Koordination des Promotionszentrums einreichen, per Mail und postalisch. Insofern der Antrag vollständig ist, wird er auf der nächstmöglichen Sitzung des Promotionsausschusses besprochen. Dafür sollte er spätestens zwei Wochen vor der Sitzung bei der Referentin bzw. dem Referenten des Promotionszentrums eingehen.   

Der Promotionsausschuss, der über Ihren Annahmeantrag entscheidet, tagt während der Vorlesungszeit in der Regel monatlich. 

Wie schreibe ich ein Exposé?

Das Exposé legt das zu bearbeitende Promotionsvorhaben schriftlich dar. Es soll sich zusammensetzen aus dem Themenvorschlag, dem Stand der Forschung, den Zielen und dem Beitrag der Arbeit zusammen mit der Beschreibung der Vorgehensweise und der vorgesehenen Methoden sowie der durch die Betreuer*innen zugestimmten Ressourcen- und Zeitplanung zusammen mit der Erklärung, in welcher Sprache die Dissertation verfasst werden soll.  

Wie das Exposé im Detail aussehen soll, ist in jedem Promotionszentrum individuell geregelt. Auf den Websites der Promotionszentren finden Sie unter „Dokumente“ Hinweise zum Anfertigen des Exposés.  

Exposé-Hinweise des Promotionszentrums Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften 

Exposé-Hinweise des Promotionszentrums Umwelt & Technik 

Während der Promotion

Muss ich mich immatrikulieren?

Nein, die Immatrikulation ist freiwillig. Beachten Sie, dass Ihnen ohne Immatrikulation ggf. Zugänge nicht oder eventuell erschwert sind, z. B. die Nutzung der Hochschulbibliothek. 

Wie kann ich mich immatrikulieren?

Promovierende der Promotionszentren, deren Erstbetreuer*in an der Hochschule Magdeburg-Stendal arbeitet, und kooperativ Promovierende, deren Zweitbetreuer*in an der Hochschule Magdeburg-Stendal arbeitet, können sich an der Hochschule Magdeburg-Stendal immatrikulieren.

Dazu können Sie den Immatrikulationsantrag ausfüllen und digital unterschrieben per Mail mit den erforderlichen Unterlagen an Mandy Mattke (Immatrikulationsamt) schicken.

Immatrikulationsantrag Promotion (PDF)

Informationen zur Immatrikulation von Promovierenden (PDF)

In welchem Zeitraum muss ich meine Promotion abschließen?

Fünf Jahre nach Ihrer Annahme kann der Promotionsausschuss die Betreuungszusage widerrufen und Sie sind dann nicht länger Doktorand*in am Promotionszentrum. Sie sollten vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist Kontakt zum oder zur Referent*in des Promotionszentrums aufnehmen. 

Bei Elternzeiten, Mutterschutz, Erkrankungen und ähnlichen Umständen darf Ihnen der Promotionsausschuss die Verlängerung der Promotionszeit nicht verwehren. 

Wie bin ich während der Promotion krankenversichert?

Die Annahme in einem Promotionszentrum sowie die Immatrikulation an der Hochschule haben keine Auswirkungen auf Ihren Krankenversicherungsstatus. Welche Form der Krankenversicherung für Sie geeignet ist, hängt von Ihren Lebensumständen (z. B. Alter, Erwerbstätigkeit) ab und sollte individuell mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden. 

Muss ich während der Promotionsphase meine Arbeit auf wissenschaftlichen Konferenzen präsentieren?

Die Promotionsordnungen verpflichten Promovierende nicht, auf Konferenzen zu gehen. Um sich mit dem Fachpublikum auszutauschen und um sich auf Ihre Disputation vorzubereiten, bietet es sich aber an, Ihre Forschung auf Konferenzen zu präsentieren. Wenn Ihre Betreuungsperson dies von Ihnen erwartet, sollten Sie die Finanzierung mit ihr klären und die Konferenzbesuche verbindlich in der Betreuungsvereinbarung festhalten. 

Warum sollte ich Kolloquien besuchen?

Die Kolloquien der Promotionszentren dienen dem fachlichen Austausch mit anderen Promovierenden und Professor*innen. Sie sind eine gute Gelegenheit, das Vortragen des eigenen Arbeitsstandes vor einem Fachpublikum einzuüben. Darüber hinaus bieten sie Gelegenheit zur Vernetzung mit anderen Promovierenden und Professor*innen.

Kann ich mich für wissenschaftliche Veranstaltungen von der Arbeit bei einem externen Arbeitgeber freistellen lassen?

Wenn Sie an einer Hochschule oder einer Forschungsinstitution arbeiten, gehört der Besuch von wissenschaftlichen Veranstaltungen normalerweise in Ihre Arbeitszeit.  

Eine generelle Freistellungspflicht für wissenschaftliche Veranstaltungen besteht bei Arbeitgebern außerhalb der Wissenschaft nicht. In vielen Fällen kann eine Teilnahme durch Urlaub, Gleitzeit oder Überstundenabbau ermöglicht werden. Sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um individuelle Lösungen zu finden. 

Wenn Sie an Veranstaltungen im Qualifizierungsprogramm für Promovierende unserer vier Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt teilnehmen wollen und Ihr Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt sitzt, können Sie beim Arbeitgeber Bildungsfreistellung beantragen. In Sachsen-Anhalt haben alle Arbeitnehmer*innen Anspruch auf fünf Tage dieses bezahlten Sonderurlaubs pro Jahr. Sie können sich für die Bildungsfreistellung an Kerstin Tänzer von der Hochschule Magdeburg-Stendal (kerstin.taenzer@h2.de) wenden. 

Wie kann ich mich mit anderen Promovierenden austauschen und vernetzen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich während der Promotion an einer HAW in Sachsen-Anhalt mit anderen Promovierenden zu vernetzen, z. B. 

1. Promotionszentren und Ihre Hochschulen 

Sie können sich sowohl über Ihr Promotionszentrum durch Kolloquien und Promovierendentreffen als auch durch Ihre Hochschule vernetzen, z.B. beim Tag der Forschung und bei Promovierendentreffen der Hochschule. Zu solchen Veranstaltungen werden Sie eingeladen. 

Auch die Teilnahme an Veranstaltungen des Qualifizierungsprogramms für Promovierende sind eine gute Gelegenheit zur Vernetzung. Diese Veranstaltungen werden auf der Webseite und im Newsletter bekanntgegeben. 

Außerdem setzen sich gewählte Promovierendenvertreter*innen an den Promotionszentren und an den Hochschulen für die Interessen der Promovierenden ein und sind oft erste Anlaufstelle für Fragen, Austausch und Kontakte unter Doktorand*innen: 

Promovierendenvertretung der Hochschule 

Die Promovierendenvertretungen in den einzelnen Promotionszentren finden Sie auf deren Webseiten unter „Aufbau“. 

2. Vernetzung über die Universitäten 

Graduiertenzentren der kooperierenden Universitäten (z. B. in Halle oder Magdeburg) bieten Workshops, Tagungen und Netzwerktreffen, die auch für Promovierende an HAWs offen sind. Diese Veranstaltungen sind eine gute Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen. 

3. Bundesweite Netzwerke 

Es gibt mehrere Netzwerke, die den Austausch zwischen Promovierenden fördern, darunter THESIS e.V. (Netzwerk für Promovierende und Promovierte – auch mit Regionalgruppen).  

Unter welchen Umständen ist eine Unterbrechung oder Beurlaubung meiner Promotion möglich oder sinnvoll?

Die Gründe für eine Unterbrechung können vielfältig sein und sind sehr individuell. Die entscheidende Frage ist, ob Sie für einen bestimmten Zeitraum wirklich absolut gar nicht an Ihrem Promotionsprojekt arbeiten möchten. Falls ja, könnte es sinnvoll sein, eine Unterbrechung anzuzeigen. Sollten Sie aber während Ihrer Pause doch von Zeit zu Zeit weiter an Ihrer Promotion arbeiten, könnte es von Vorteil sein, den Promotionsprozess zwar zu verlangsamen, aber nicht offiziell zu unterbrechen.

Sollten Sie über eine Unterbrechung Ihrer Promotion nachdenken, so nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung, um für Ihren individuellen Fall die beste Entscheidung treffen zu können. 

Welche Konsequenzen hätte es, wenn ich die Promotion abbreche und muss ich den Abbruch anzeigen?

Wenn Sie sich für einen Abbruch Ihrer Promotion entscheiden, müssen Sie den Abbruch per Mail oder über das Beendigungsformular bei Ihrer Referentin oder Ihrem Referenten anzeigen und sich beim Immatrikulationsamt exmatrikulieren bzw. sich nicht mehr fürs nächste Semester rückmelden. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Stipendiums- oder Arbeitsvertrag hinsichtlich möglicher Konsequenzen. 

Sie können jederzeit erneut ein Promotionsverfahren anstreben, aber der Abbruch kann Fragen nach den Gründen aufwerfen, die Sie bei einem erneuten Promotionsprojekt angeben sollten.  

Wie werden meine Interessen als Promovierende*r an der Hochschule vertreten?

Sowohl in den Promotionszentren also auch an den Hochschulen gibt es Promovierendenvertretungen, die die Interessen der Promovierenden in den unterschiedlichen Gremien vertreten und den Promovierenden als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.  

Promovierendenvertretung der Hochschule 

Die Promovierendenvertretungen in den einzelnen Promotionszentren finden Sie auf deren Webseiten unter „Aufbau“. 

Betreuung der Promotion

Von wem kann ich meine Promotion betreuen lassen?

Promotionen werden an unseren Hochschulen immer von Professor*innen betreut. 

Wenn Sie als Mitglied eines Promotionszentrums promovieren wollen, kommen als Betreuungspersonen nur die Professor*innen in Frage, die Mitglied im Promotionszentrum sind. Diese Mitglieder finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Promotionszentrums.  

Ob auch eine Zweitbetreuung notwendig ist, unterscheidet sich zwischen den Promotionszentren. Zweitbetreuungen können auch Professor*innen übernehmen, die nicht Mitglied im Promotionszentrum sind. Sie können in der entsprechenden Promotionsordnung nachlesen, wer als Zweitbetreuung in Frage kommt. 

Wenn Sie an der Hochschule bereits eine Betreuungsperson haben, die nicht Mitglied in einem Promotionszentrum ist, können Sie noch eine Erstbetreuung in einem Promotionszentrum suchen.  

Alternativ könnte die kooperative Promotion eine Option für Sie sein. In dem Fall wäre Ihre Betreuungsperson die Zweitbetreuung; die Erstbetreuung übernimmt ein*e Professor*in einer Universität. Sie oder Ihre Betreuungsperson an der HAW sollten im Idealfall Kontakte an eine Universität haben. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass die Universität die Zweitbetreuung durch Ihre*n HAW-Professor*in trotzdem ablehnt. 

Wie finde ich eine Betreuungsperson?

Sie müssen ein/e Professor*in selbstständig ansprechen. Im Idealfall kennt die Person Sie bereits und Sie haben einen sehr guten Eindruck bei der Person hinterlassen, sei es im Studium oder auf einer Konferenz.  

Wenn die potenzielle Betreuungsperson Sie noch nicht kennt, schicken Sie am besten eine Anfrage mit Bitte um einen (Online-)Besprechungstermin zusammen mit Ihrem Lebenslauf und einer kurzen Forschungsskizze, in der Sie Ihre Promotionsidee vorstellen. Die Promotionsidee sollte zu den Forschungsinteressen der angefragten Person passen. Im ersten Gespräch reden Sie über Ihr Thema und klopfen die gegenseitigen Erwartungen ab. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Erwartungen zu sehr auseinandergehen, überlegen Sie, ob Sie wirklich bei der Person promovieren wollen.  

Wie viele Betreuer*innen benötige ich?

Generell empfiehlt es sich, eine Erst- und eine Zweitbetreuung zu haben, um auf mehr Wissen und Erfahrungen zurückgreifen zu können. Die Zweitbetreuung bereichert Ihre Arbeit an der Promotion, weil sie andere Perspektiven und Ressourcen als Ihre Erstbetreuung einbringt. 

Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften: Sie benötigen nur eine Betreuungsperson, aber eine Zweitbetreuung ist empfehlenswert. Welche Personen für eine Zweitbetreuung in Frage kommen, können Sie in der Promotionsordnung §8 Abs. 2 nachlesen. Die Zweitbetreuung müssen Sie noch nicht zu Beginn Ihrer Promotion haben, sondern können sie auch noch nach Ihrer Annahme als Doktorand*in am Promotionszentrum beim Promotionsausschuss beantragen. Dabei sollten Sie im Vorhinein die Erwartungen aller Beteiligten abklären und wie Sie damit umgehen können, falls die Betreuungspersonen unterschiedlicher Meinungen sind.  

Promotionszentrum Umwelt & Technik: Sie können sich neben der Erstbetreuungsperson auch noch von einem/einer Zweitbetreuer*in begleiten lassen. Die Erstbetreuung muss dabei Mitglied des Promotionszentrums sein. Der oder die Zweitbetreuer*in muss nicht Mitglied des Promotionszentrums sein. Näheres regelt die Promotionsordnung. Die Zweitbetreuung müssen Sie noch nicht zu Beginn Ihrer Promotion haben, sondern können sie auch noch nach Ihrer Annahme als Doktorand*in am Promotionszentrum beim Promotionsausschuss beantragen.  

Bei kooperativen Promotionen, d.h. bei Promotionen, die nicht über die Promotionszentren, sondern über eine Universität laufen, sitzt Ihre Zweitbetreuung an der HAW und die Erstbetreuung an der Universität. In dem Fall gilt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät, sodass dort auch die Betreuung geregelt wird. Die Zweitbetreuung der HAW muss formell von der Universität bestätigt werden. 

Müssen beide Betreuer*innen von der gleichen Hochschule sein?

Wenn Sie an einem Promotionszentrum promovieren, muss die Erstbetreuung Mitglied des Promotionszentrums sein. Die Zweitbetreuung kann von anderen Hochschulen oder Universitäten sein. Wer Zweitbetreuung sein darf, können Sie im Detail der jeweiligen Promotionsordnung entnehmen. 

Wofür brauche ich eine Betreuungsvereinbarung und worauf sollte ich beim Abschließen der Betreuungsvereinbarung achten?

Die Betreuungsvereinbarung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Promotion und stellt sicher, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Sie definiert die Erwartungen an Sie und an Ihre Betreuungsperson bezüglich der Betreuungsmodalitäten, wie Häufigkeit und Form von Besprechungen. 

Indem sie einen strukturierten Rahmen für die Betreuung bietet, trägt die Betreuungsvereinbarung zur Qualitätssicherung Ihrer Promotion bei und dient als Referenzpunkt für die Beurteilung Ihrer Fortschritte und Ziele während der Promotion. 

Achten Sie deshalb darauf, dass die Regelungen in Ihrer Betreuungsvereinbarung so präzise sind, dass sie aus Ihrer Perspektive eine gute Grundlage für eine gelingende Betreuungsbeziehung darstellen. 

Was passiert, wenn meine Betreuungsperson mich nicht weiterbetreuen kann?

Wenn Ihre Betreuungsperson in Ruhestand geht, kann sie Sie weiterbetreuen.  

Wenn die Betreuungsperson Sie nicht mehr weiterbetreuen kann, z.B. durch Krankheit oder Tod, bemüht sich der Promotionsausschuss, Ihnen eine andere Betreuungsperson aus dem Promotionszentrum zur Seite zu stellen. 

Der Promotionsausschuss kann in begründeten Fällen im Laufe der Promotion zusätzlich weitere Betreuungspersonen bestellen, insbesondere in Fällen, in denen die Betreuungsperson die Betreuung nicht mehr wahrnehmen kann. Sie können auch einen kompletten Wechsel der Betreuung beantragen.  

Wenn die Weiterbetreuung unmöglich ist, sucht der Promotionsausschuss eine neue Betreuungsperson unter den professoralen Mitgliedern des Promotionszentrums. Bei Konfliktfällen können alle Beteiligten vorher eine Stellungnahme abgeben. 

Ich fühle mich nicht ausreichend betreut bzw. habe Konflikte mit meiner Betreuungsperson. Was kann ich tun?

Bei Unstimmigkeiten und Konflikten mit Ihrer Betreuungsperson haben Sie mehrere Möglichkeiten vorzugehen:

  1. Direktes Gespräch: Versuchen Sie zunächst, das Problem direkt mit Ihrer Betreuungsperson zu besprechen. Oft lassen sich Missverständnisse durch offene Kommunikation klären. 
  2. Rat einholen, Verbündete suchen: Wenn das Gespräch mit der Betreuungsperson nicht zum Erfolg führt, können Sie sich Verbündete im Fachbereich suchen, bspw. Promovierendenvertretungen. Lassen Sie sich auch von Ihrem oder Ihrer Referent*in für wissenschaftliche Nachwuchsförderung (siehe Randspalte bzw. auf dem Handy nach unten scrollen), durch Konfliktlots*innen, durch die Gleichstellungsbeauftragten, durch die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis o.Ä. vertraulich beraten und Möglichkeiten durchgehen. In der Betreuungsvereinbarung der Promotionszentren ist vorgesehen, bei Konfliktfällen einen unparteiischen Dritten einzubinden, der zwischen Betreuungsperson und Doktorand*in vermitteln kann. Lösung kann bspw. sein, die Absprachen in der Betreuungsvereinbarung anzupassen. 
  3.  Letztes Mittel - Wechsel der Betreuungsperson: In extremen Fällen können Sie einen Wechsel der Betreuungsperson beantragen. Das Promotionszentrum bemüht sich dann, Ihnen eine neue Betreuungsperson zur Seite zu stellen. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vorfälle, um im Bedarfsfall Nachweise über den Konflikt zu haben. 

Von wem wird die Dissertation bewertet?

Die Bewertung Ihrer Dissertationsschrift wird vom Promotionsausschuss auf der Grundlage mindestens zweier Gutachten vorgenommen. Mindestens ein*e Gutachter*in muss Mitglied des Promotionszentrums sein, mindestens eine weitere Gutachtenperson muss extern, also weder Mitglied des Promotionszentrums noch der betreuenden Hochschule sein. 

Die Disputation wird von der eingesetzten Promotionskommission bewertet, zu der auch die Gutachter*innen und die Betreuungsperson(en) gehören. 

Die Promotionskommission errechnet die Gesamtnote aus der Bewertung der Dissertationsschrift und dem Ergebnis der Disputation. 

Veröffentlichungen und kumulative Dissertationen

Muss ich während meiner Promotion wissenschaftliche Artikel veröffentlichen?

Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften: Nach dem Promotionsverfahren müssen Promovierende innerhalb von zwei Jahren ihre Dissertation veröffentlichen. In der Promotionsordnung findet sich ansonsten keine Pflicht für Promovierende, wissenschaftliche Papiere während der Promotionsphase zu veröffentlichen – außer bei einer kumulativen Dissertation (siehe „Welche Formen der Dissertation gibt es?“). 

Wenn Ihre Betreuungsperson trotzdem darauf besteht, dass Sie bspw. ein Konferenzpapier schreiben oder an einem Buchkapitel mitwirken, sollte dies schriftlich in der Betreuungsvereinbarung festgehalten werden. Während der Promotionszeit wissenschaftlich zu publizieren ist eine gute Gelegenheit, um Erfahrungen zu sammeln und sich für eine wissenschaftliche Karriere aufzustellen. 

Promotionszentrum Umwelt & Technik: Nach dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens müssen Promovierende innerhalb eines Jahres ihre Dissertation veröffentlichen. Dies gilt sowohl für eine monografische als auch für eine kumulative Dissertation.  Grundsätzlich sind Promovierende angehalten, ihr Promotionsvorhaben mit wissenschaftlichen Publikationen und Konferenzbeiträgen dem wissenschaftlichen Fachpublikum vorzustellen.

Ich schreibe eine kumulative Dissertation. In welchem Abstand müssen meine Aufsätze veröffentlicht werden?

Dazu gibt es keine Regelung. Sie können das in Abstimmung mit Ihrer Betreuungsperson planen und entscheiden, sollten jedoch möglichst noch keine Aufsätze für Ihre kumulative Dissertation veröffentlichen, bevor Sie als Doktorand*in am Promotionszentrum angenommen wurden. 

Wo kann ich meine wissenschaftlichen Artikel für eine kumulative Dissertation veröffentlichen?

In den Promotionszentren müssen die Artikel in international anerkannten Journals veröffentlicht werden. Das bedeutet 

Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften: Für eine kumulative Promotion fordert unsere Promotionsordnung, dass Publikationen in begutachteten, international anerkannten Fachzeitschriften publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind. 

Der Promotionsausschuss beschließt, dass alle wissenschaftlichen Zeitschriften, die im  

  • Science Citation Index Expanded (mjl.clarivate.com/search-results - filtern nach SCIE),  
  • oder im Social Sciences Citation Index (mjl.clarivate.com/search-results - filtern nach SSCI) 
  • oder im CiteScore (www.scopus.com/sources.uri) gelistet werden, durchgängig als international anerkannt bewertet werden. 

    Fachzeitschriften, die nicht in den obenstehenden Indizes gelistet sind, aber nachweisbar andere relevante Parameter abbilden, um den Status als begutachtete, international anerkannte Fachzeitschrift zur Durchführung der kumulativen Promotion zu erhalten, müssen vom Promotionsausschuss genehmigt werden. 

Promotionszentrum Umwelt & Technik: Für eine kumulative Promotion sind laut Promotionsordnung mindestens drei Publikationen in begutachteten, international anerkannten Fachzeitschriften festgelegt. Nach einem Beschluss des Promotionsausschusses gilt dabei: Die im Fachgebiet der Promotion international anerkannten Fachzeitschriften werden zwischen dem*der Doktoranden*in und dem*der Erstbetreuer*in der Promotion abgestimmt und final von dem*der Erstbetreuer*in festgelegt.  

Kann ich Veröffentlichungen, die ich vor der Annahme im Promotionszentrum geschrieben und ggf. veröffentlicht habe, in die kumulative Dissertation einbinden?

Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften: Im Promotionszentrum SGW sollte möglichst nur ein Beitrag für die kumulative Dissertation vor Annahme als Doktorand*in veröffentlicht worden sein. Er sollte zum Zeitpunkt der Annahme maximal ein Jahr als sein und im Idealfall mit der Betreuungsperson zusammen veröffentlicht worden sein. 

Promotionszentrum Umwelt & Technik: Im Promotionszentrum Umwelt und Technik können bereits vor der Annahme als Doktorand*in veröffentliche Publikationen nicht als Teil der kumulativen Dissertation gewertet werden.  

Lila grafisches Logo mit mehreren übereinander gestapelten quadratischen Blättern auf der linken Seite; rechts daneben der Schriftzug „Promovieren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften Sachsen-Anhalt“ auf hellem Hintergrund.

Kontakt

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Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschafts-wissenschaften 
und für kooperativ Promovierende

Josephin Winkler


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E-Mail: josephin.winkler@h2.de

Ort: Campus Stendal, Haus 3, Raum 1.18

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Montags 12–13 Uhr

Mittwochs 11–12 Uhr

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Kerstin Tänzer

Tel.: (0391) 886 49 92
E-Mail: kerstin.taenzer@h2.de

Ort: Campus Magdeburg, Forschungs- und Entwicklungszentrum FEZ, Raum 3.02 

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