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Rückmeldung
Rückmeldezeitraum für das Wintersemester 2024: 09.07. - 01.08.2024
Zahlung und Druck von Bescheinigungen
Bitte beachten Sie: die Rückmeldung ist ab sofort nur noch durch Überweisung des Semesterbeitrags zuzüglich 10,00 € Säumniszuschlag möglich!
Sobald das Geld auf unserem Konto eingegangen ist, werden Sie rückgemeldet und haben Zugang zu den Selbstbedienungsfunktionen zum Ausdrucken Ihrer Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigungen.
Bitte verwenden Sie für die Überweisung des Semesterbeitrags die folgende Bankverbindung:
Empfänger: | Hochschule Magdeburg-Stendal |
Bank: | Deutsche Bundesbank |
IBAN: | DE78810000000081001541 |
BIC: | MARKDEF1810 |
Verwendungszweck: | 20242SBSIMatrikelnummer Name, Vorname |
Betrag: | siehe "Höhe und Bestandteile des Semesterbeitrags". |
Höhe und Bestandteile des Semesterbeitrags
Standort Magdeburg: 152,66 €
Dieser Betrag beinhaltet:
- 90,00 € Studentenwerksbeitrag
- 52,66 € Semesterticket (MVB)
- 10,00 € Studierendenschaftsbeitrag
Das Semesterticket in Magdeburg gilt nur auf den Straßenbahn- und Buslinien der MVB. Linien der DB und die Regionalbuslinien sind ausgenommen.
Standort Stendal: 166,52 €
Dieser Betrag beinhaltet:
- 81,00 € Studentenwerksbeitrag
- 74,52 € Semesterticket (Deutsche Bahn)
- 1,00 € Kultur-Euro
- 10,00 € Studierendenschaftsbeitrag
Studierende mit Hauptwohnsitz in Magdeburg können auf Wunsch für zusätzlich 52,66 € ein Semesterticket für die MVB bekommen. Der Semesterbeitrag erhöht sich dann auf 219,18 €.
Semesterbeitrag für Studiengänge in der Weiterbildung
Da den Studierenden der Studiengänge der Weiterbildung* die Nutzung der Leistungen des Studentenwerks nur eingeschränkt möglich ist, reduziert sich der Semesterbeitrag auf folgende Beträge:
Standort Magdeburg: 107,66 €
Standort Stendal: 130,52 €
* gebührenpflichtige Studiengänge und -programme sowie der berufsbegleitende Bachelorstudiengang
- Betriebswirtschaftslehre
Veränderungsmitteilung beim Umzug, Beurlaubung, Exmatrikulation, Studiengangswechsel, Kassenwechsel
Bei Veränderungen bitte unbedingt die nachfolgenden Hinweise beachten:
- Änderungen der Semester-oder Heimatanschrift sind dem Immatrikulationsamt grundsätzlich umgehend schriftlich mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für Namensänderungen. Diese Änderungen sind online auf unserer Homepage möglich. Ansonsten erhalten Sie ein entsprechendes Formular auf unserer Homepage unter "Anträge und Formulare" sowie im Immatrikulationsamt.
- Ein Antrag auf Beurlaubung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich während des Rückmeldezeitraumes (in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu einem Monat nach Semesterbeginn) zu stellen. Dieser befreit jedoch nicht von der Zahlung des Semesterbeitrages. Ein Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages kann bei Genehmigung der Beurlaubung beim Studentenwerk gestellt werden.
- Erfolgt die Zahlung des Semesterbeitrages insbesondere in zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht bis zum Ende der Rückmeldefrist, droht der Verlust des Studienplatzes, da frei gewordene Studienplätze an diejenigen vergeben werden, die sich fristgerecht hierfür beworben haben (z. B. Ortswechsler). In freien Studiengängen kann in begründeten Ausnahmefällen die Rückmeldung bis spätestens zum Semesterbeginn (WS: 01.10. / SoS: 01.04.) erfolgen. Andernfalls zieht die Nichteinzahlung des Semesterbeitrages eine Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung zum 30.09. (WS) bzw. 31.03. (SoS) nach sich.
- Bei Beendigung des Studiums müssen Sie den "Antrag auf Exmatrikulation" (Laufzettel) ausfüllen und die entsprechenden Entlastungsvermerke einholen, es sei denn, dass Sie ein anderes Studium an unserer Einrichtung fortsetzen möchten. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen.
- Wird während des Semesters die Krankenkasse gewechselt, ist spätestens bei der folgenden Rückmeldung die neue Krankenversicherung nachzuweisen. Die neue Krankenkasse hat uns den Wechsel elektronsich anzuzeigen. Da uns die bisherige Krankenkasse das Versicherungsende mitteilen muss, wird die Rückmeldung gesperrt und somit bei Nichtvorliegen der neuen Krankenversicherung nicht vorgenommen. Sie werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
- Streben Sie einen Studiengangwechsel an unserer Hochschule an, erfolgt die Bewerbung für den gewünschten Studiengang im ersten Schritt über den Onlinecampus. Bitte beachten Sie, entsprechende Anträge und Bewerbungsunterlagen fristgerecht einzureichen. Beabsichtigen Sie einen Wechsel in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung, ist zunächst die reguläre Rückmeldung im bisherigen Studiengang erforderlich, da eine Zulassungsentscheidung erst nach Ablauf der Rückmeldefrist getroffen werden kann.
Kontakt
Immatrikulationsamt
Tel.: (0391) 886 43 08
Fax: (0391) 886 46 18
E-Mail: studierendenservice@h2.de
Besucheradresse: Haus 2, Raum 0.12