Studentische Beschäftigte


Studentische Beschäftigte

studentische Hilfskraftwissenschaftliche HilfskraftAushilfen im Verwaltungsbereich und Zentralen Einrichtungen
Statusaußertariflich/ geringfügige Beschäftigungaußertariflich/ geringfügige Beschäftigungtarifliche Aushilfe/geringfügige Beschäftigung
Voraussetzungeingeschriebene Studierende und noch kein Abschlusseingeschriebene Studierende und bereits Abschluss als Bachelorin der Regel eingeschriebene Studierende und noch keine Beschäftigung im Landesdienst Sachsen-Anhalt (z.B. an einer Hochschule)
Tätigkeiten        wissenschaftliche Hilfstätigkeiteneinfache Büroaufgaben nach Anleitung
                        Tutoren*innenXXXXXXXXXXXXXX

Vergütung/
max. 556 € /Mtl.


ab 01.04.2025:

Stundenlohn 13,98 Euro / max. 39 Std. pro Monat

 
ab 01.04.2025:

Stundenlohn
14,74 Euro /
max. 37 Std. pro Monat

TV-L Entgeltgruppe 2

NEU 2024

Mindestvertragslaufzeit

Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023

Die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für ein Jahr begründet; in begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.

Urlaubgesetzlicher Mindesturlaub (20 Tage/anno)
- siehe FAQ

tariflicher Urlaubsanspruch (30 Tage/anno) - siehe FAQ
gesetzliche GrundlageWissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)Teilzeit- und Befristungsgesetz
(TzBfG) und TV-L
Arbeitszeitnachweise


Arbeitszeitnachweise sind von dem o.g. Personenkreis zu führen, dem Fachvorgesetzten zur Unterschrift vorzulegen und im Fachbereich, bzw. für studentische Aushilfen, im Verwaltungsbereich für mindestens 4 Jahre zu archivieren.

Arbeitszeitnachweis

Arbeitszeitnachweis für den Fachbereich WUBS

FinanzierungStudentische Beschäftigte können über Haushalts- oder Drittmittel finanziert werden (Tutor*innen ausschließlich über Haushaltsmittel). Die Finanzierungsquelle ist im Arbeitsvertrag zwingend anzugeben. Bei Drittmittelfinanzierung muss der Zuwendungsbescheid im Bereich Personal vorliegen.
Vertragsunterlagen    die Unterlagen finden Sie hier

wird vom Bereich Personal ausgestellt
Beförderungsmittel

Führen von PKW (privat, hochschuleigen oder gemietet):
nicht statthaft
eine Kostenerstattung ist nicht möglich, ein Versicherungsschutz ist ausgeschlossen

Öffentliche Verkehrsmittel:
nur Tickets der niedrigsten Beförderungsklasse

Führen von Dienst-PKW:
statthaft, bei entsprechender Erlaubnis + dienstlichem Auftrag

Öffentliche Verkehrsmittel:
nur Tickets der niedrigsten Beförderungsklasse

Regelungen zu Dientsreisen finden Sie hier.

Vor Dienstreiseantritt muss ein schriftlich genehmigter Dienstreiseantrag vorliegen.

 

 

Bitte beachten Sie folgendes:

- Vertragsbeginn kann nur der 01. oder der 15. eines Kalendermonts sein. Für halbe Monate reduziert sich die vertragliche Stundenanzahl um die Hälfte

- für die Neueinstellung wird eine Vorlaufzeit von 4 Wochen benötigt, d.h. der Arbeitsvertrag der studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskraft muss 4 Wochen vor Vertragsbeginn vollständig und korrekt mit allen Unterlagen im Bereich Personal vorliegen

- für Vertragsänderungen wird eine Vorlaufzeit von 2 Wochen benötigt, sofern die Unterlagen vollständig und korrekt im Bereich Personal vorliegen

Sachbearbeiterin für Reisekosten, studentische Verträge

Nicole Ludwig

Tel.: (0391) 886 42 35
Fax: (0391) 886 47 31
E-Mail: Hiwi-Vertraege@h2.de

Nutzen Sie zunächst die Fachbereiche als Anlaufstellen, dort stehen Ihnen die Sekretariate gern zur Verfügung.

Unvollständige Arbeitsverträge und Unterlagen werden nicht bearbeitet.

Während der Corona-Pandemie bieten wir ausschließlich persönliche telefonische Beratung an.