Personalrat der Hochschule Magdeburg-Stendal
Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten der Hochschule Magdeburg-Stendal nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA).
Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und besteht an der Hochschule aus neun Mitgliedern.
Am 2. Dez. 2020 wurde der Personalrat der Hochschule neu gewählt. Die Wahl fand parallel zur Wahl des Hauptpersonalrats beim Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (Stufenvertretung) statt.
In seiner konstituierenden Sitzung am 14. Dez. 2020 hat der neue Personalrat aus der Mitte seiner Mitglieder seinen Vorstand neu gewählt (Zusammensetzung siehe weiter unten).

Der im Dezember 2020 gewählte Personalrat (von links): Joern Pomraenke, Katja Müller, Heiko Kirsch, Olaf Salchow, Laila Kreibich, Manja Gust, Jürgen Brekenkamp, Martin Hopfstock, Stephan Kotte (Ersatzmitglied), Ronny Brinkmann, André Nollmann (seit 1.2.2023 nicht mehr an der Hochschule)
Foto: Matthias Piekacz
Kontakt

Laila Kreibich
Tel.: (0391) 886 44 45
Fax: (0391) 886 44 44
E-Mail: personalrat@h2.de
Besucheradresse:
Haus 15, Raum 1.11
Sprechzeiten Magdeburg:
Di, Mi und Do von 10.00-11.00 Uhr
Kontakt am Standort Stendal
Jürgen Brekenkamp
Tel.: (03931) 2187 4828
Besucheradresse: Osterburger Str. 25, Haus 3, Raum 0.18
Sprechzeiten: dienstags 10 - 11 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Termine Personalratssitzungen 2023
Personalversammlung am 8. November
Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Dienststellenleitung und Personalrat haben die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten unterzeichnet!
Die Dienstvereinbarung ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten.
Es werden zwei Formen des mobilen Arbeitens unterschieden:
- Regelmäßiges Mobiles Arbeiten: konkret festgelegte Arbeitstage
- Variables Mobiles Arbeiten: vorübergehendes, auf die Bearbeitung spezifischer Tätigkeiten bezogen
Die Details und konkreten Voraussetzungen finden Sie in der Dienstvereinbarung, die im Dokumentenarchiv Cumulus mitsamt dem dazugehörigen Antrag abgelegt ist (vorheriges Einloggen notwendig).
Bitte klicken Sie hier:
Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Mit dem Inkrafttreten der Dienstvereinbarung hat die Regelung zur Tele-Heim-Arbeit ihre Gültigkeit verloren und es werden keine neuen Anträge auf Tele-Heim-Arbeit genehmigt. Alle bisher genehmigten Anträge auf Tele-Heimarbeit enden automatisch mit einer Übergangsfrist zum 31.10.2022.
Corona-Sonderzahlung
Kürzung der Corona-Sonderzahlung bei Teilzeitbeschäftigung nach dem Teilzeit-TV LSA
Hier sind die Beschäftigten angesprochen, die nach dem Teilzeit-Tarifvertrag des Landes Sachsen-Anhalt arbeiten mit einer durch- schnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 95%, 93,75% oder 92,50%.
Diese Beschäftigten wurden per E-Mail informiert und zugleich mit der PR-Info vom August 2022.
Dieses Dokument finden Sie im Dokumenten-archiv Cumulus (nach vorherigem Einloggen),
indem Sie den folgenden Link anklicken:
PR-Info August 2022