Intersektionale Vorhaben

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Der Servicebereich für Chancengleichheit unterstützt Hochschulangehörige, die sich für mehr Diversität, Gleichstellung und Antidiskriminierung einsetzen.

Die Anträge zur finanziellen Unterstützung können fortlaufend gestellt werden und müssen bis spätestens 31. Oktober 2026 eingereicht worden sein. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. März 2027 umgesetzt worden sein.

Falls Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, melden Sie sich gerne beim Servicebereich für Chancengleichheit.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind alle Student:innen und Mitarbeiter:innen der Hochschule Magdeburg-Stendal. Sie können sowohl als Einzelpersonen als auch als Teil von Hochschulgruppen einen Antrag stellen.

Bevorzugt werden studentische Initiativen, Empowermentveranstaltungen sowie Vorhaben, die mehrere Diskriminierungsformen in den Blick nehmen. Betroffenenperspektiven sollen einbezogen werden.


Art der Förderung

Es können Sachmittel für Maßnahmen in Höhe von maximal 500 € beantragt werden.
Nicht förderungsfähig sind:

  • Individuelle Förderungen (Stellen für einzelne Personen)
  • Bewirtungskosten
  • Wissenschaftliche Projekte
  • Rückwirkende Förderungen

Projekte, die nicht aus anderen Mitteln (z. B. DFG, ESF) gefördert werden können, werden bevorzugt berücksichtigt.


Förderentscheidung

Der Servicebereich für Chancengleichheit entscheidet bis zum 18. November 2026 über die Förderung. Es sind nur begrenzt Fördermittel verfügbar. Förderentscheidungen können nur vorbehaltlich noch verfügbarer Ressourcen getroffen werden.


Antragsstellung

Die Anträge müssen vollständig und mithilfe des Formulars eingereicht werden.
Folgende Informationen sind notwendig:

  • Projektleitung: Name und Kontaktdaten
  • Projekttitel, Zielgruppe des Projekts und Laufzeit
  • Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1 Seite bzw. 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Zeitplan
  • Finanzplan mit detaillierter Aufstellung der Kosten
  • Kostenstelle (falls der Antrag durch Mitarbeiter:innen der Hochschule gestellt wird)

Förderbedingungen

Die Fördersumme ist abhängig vom tatsächlichen Bedarf.

Die Mittel sind sparsam zu verwenden, beispielsweise sollen bei Veranstaltungen hochschuleigene Räume bevorzugt verwendet werden. Die Dienstreisekostenrichtlinie ist zu beachten und das studentische Deutschlandticket ist nach Möglichkeit zu nutzen.

Wenn der Antrag auch anderweitig eingereicht wurde, ist dies anzugeben und zu begründen.

Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Projekts müssen die Kosten vollständig abgerechnet worden sein und ein Abschlussbericht (max. 2 Seiten, 3.600 Zeichen inklusive Leerzeichen) eingereicht worden sein.

Sollten die Mittel nicht für den genehmigten Zweck eingesetzt worden sein oder sollten Nachweise für die ordnungsgemäße Mittelverwendung fehlen, können diese zurückgefordert werden.

Auf die Förderung durch den Servicebereich für Chancengleichheit ist hinzuweisen.

Kontakt

Portrait der Mitarbeiter:in

Leitung Servicebereich für Chancengleichheit

Dr. Julia Rath

Tel.: (0391) 886 49 38
E-Mail: chanchengleichheit@h2.de 

Ort: Campus Magdeburg, FEZ (Breitscheidstr. 51), Raum 1.14

Antragsformular

Nutzen Sie bitte für die Antragstellung folgendes Formular.

Formular zur Antragstellung

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